Hallo,
einmal angenommen gegen Person A gab es ein Strafverfahren wegen Körperverletzung in 3 Fällen gegen 1 Person B mit Rechtskräftiger Verurteilung zu 90 Tagessätzen.
In der 1.Verhandlung von insges. 2 verkündete der Angeklagte 2 weitere Zeugen (Person C + D) zur nächsten Verhandlung mitzubringen. Es kam jedoch nur Person C. Dieser eine Zeuge log jedoch vor Gericht. Er behauptete mit am "Tatort" (eheliche Wohnung) gewesen zu sein, um schuldbefreiend für den Angeklagten auszusagen. Man schenkte ihm jedoch keinen Glauben.
Nun saß im Gericht eine Bekannte des Opfers als Zuhörerin und fertigte nach der Verhandlung ein kleines Gedächtnisprotokoll an.
Mit diesem ging Person B zur Polizei
und erstattete Anzeige.
Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft und Person D (welche wirklich zur Tatzeit am Tatort war) wurde zum Verhör bei der Polizei bestellt. Nach der Belehrung gab Person D erst an, sich an nichts erinnern zu können, gab jedoch durch weiteren Druck der Beamten zu, das nur Person A, Person B und Person D am Tatort waren. (Welches ein anwaltl. Schreiben von Person A belegt).
Was kann Person A und Person C hier drohen, wenn man Person B und D glaubt?
Mfg und Danke fürs Antworten vorab.
Jeherna22
Was droht bei Falschaussage vor Gericht?
6. April 2019
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Frage vom 6. April 2019 | 23:50
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Was droht bei Falschaussage vor Gericht?
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#1
Antwort vom 6. April 2019 | 23:57
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Mindestens(!) 3 Monate Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätze Geldstrafe.
#2
Antwort vom 7. April 2019 | 08:00
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMindestens(!) 3 Monate Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätze Geldstrafe. :
Wird bei dieser Straftat auch Person A belangt, das diese ja den Zeugen erst überredete, falsch auszusagen?
Also das ganze angeleitet hat.
Käme hier auch der Straftatbestand Strafvreitelung §258 StGB mit in Betracht, obwohl Person A letztendlich trotzdem verurteilt wurde?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. April 2019 | 11:12
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Wird bei dieser Straftat auch Person A belangt, das diese ja den Zeugen erst überredete, falsch auszusagen?
Wenn dem so war (im Eingangsbeitrag war davon nichts erwähnt) Handelt es sich um Anstiftung zur Falschaussage.
Zitat:Käme hier auch der Straftatbestand Strafvreitelung §258 StGB mit in Betracht, obwohl Person A letztendlich trotzdem verurteilt wurde?
Ja, versuchte Strafvereitelung. Die steht in diesem Fall aber in Tateinheit mit der uneidlichen Falschaussage, deswegen macht das den Kohl nicht fett. Gibt halt ein paar Tagessätze Geldstrafe mehr, solange es bei einer Geldstrafe bleibt. Ansonsten vielleicht einen Monat Freiheitsstrafe mehr.
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