Was für eine Strafe droht ihm??

29. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
sassenach85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Was für eine Strafe droht ihm??

Hallo

Mein Ex hat vor etwa 6 Monaten die Autoscheiben und die Küchenscheibe meiner Mama eingeschlagen und mich ne lange Zeit bedroht und auch meinen jetztigen Partner...Die Drohungen liefen per Email und MSN und ich habe es damals zur Anzeige gebracht...Nun war der Gerichtshelfer da und wollte, dass wir ihm nochmal alles schildern und er sagte es wird zur Gerichtsverhandlung kommen.
Nun frage ich mich, wenn er bestraft wird, was droht ihm da??

Er ist Engländer und lebt zur Zeit noch auf Staatskosten und macht grad einen Deutschkurs, er war schon einmal für 2 Monate im Militärgefängnis wegen Körperverletztung an 2 Deutschen, musste öfters ins Militärgefängnis weil er nicht zur Arbeit ging und hat auch da jemanden so böse eine reingehauen, dass dieser einen Schaden davon getragen hat....Dann wurde er mal von der Polizei mitgenommen wegen Häuslicher Gewalt und unerlaubten Waffenbesitzes, diese Anzeigen wurden aber fallen gelassen....Und in der Nacht und zu Zeiten der Bedrohung wurde er vor meiner Haustür mit einem Hammer aufgefunden und verhaftet.....Wird das alles bei der Strafe mit angerechnet??Was genau droht ihm da oder könnte ihm drohen??


-----------------
""




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41962 Beiträge, 14653x hilfreich)

Was ist ein Gerichtshelfer?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3497x hilfreich)

§ 303 StGB (Sachbeschädigung) = Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren od. Geldstrafe

§ 241 StGB (Bedrohung) = Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr od. Geldstrafe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sassenach85
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Gerichtshelfer war dafür da um ein Täter-Opferausgleich zu machen...Meine Mama hat sich nicht drauf eingelassen und mein Ex hat auch abgestritten, dass er es war, nur war er so dumm es mir gegenüber in einer Email zu erwähnen und bei der Bedrohung hat er es zugegeben sich aber als Unschuldslamm ausgegeben war aber bereit bei mir ein Täter-Opferausgleich zu machen, da ich aber weiss, dass es sinnlos ist und er mir früher oder später wieder drohen wird, hab ich einem Täter-Opferausgleich nicht zugestimmt und deswegen geht das nun alles vor Gericht!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Die Informationen sind etwas dünn, um was dazu zu sagen.

Wie alt ist er denn, bzw. war er zur Tatzeit vor 6 Monaten?

Ist er aktuell (immer noch?!) Angehöriger der BFG („British Forces Germany")?

Die Zerstörung der Scheiben ist tatbestandlich eine Sachvbeschädigung, § 303 StGB

Was die "Bedrohung" angeht, ist nicht jede Drohung automatisch auch eine "Bedrohung" im strafrechtlichen Sinne, § 241 StGB . Die Drohung: "Ich haue Dir ein paar auf's Maul" wäre z.B. keine solche. "Ich bringe Dich um" hingegen schon.

Selbst wenn durch die Drohungen der Tatbestand der "Bedrohung" iSv. § 241 StGB nicht erfüllt ist, könnten andere Tatbestände verwirklicht sein, z.B. aus dem Bereich der Beleidigungsdelikte ( § 185 , § 186 , § 187 StGB ) oder eine "Nötigung" ( § 240 StGB ), oder ...
Hierbei kommt es darauf an, was genau er gesagt/geschrieben hat.

Weiterhin kommt es auf die Art, Anzahl und Höhe seiner strafrechtlichen Vorbelastungen an (wobei es auch wieder darauf ankommt, was es mit dem "Militärgefängnis" genau auf sich hatte. Waren das nur Disziplinarmaßnahmen nach brit. Militärrecht ("Arrest"), oder "richtige" Freiheitsstrafen wegen Straftaten)?? Ersteres dürfte belanglos für die Strafzumessung sein. Bei letzterem kommt es darauf an, ob -und wenn ja, wie- das deutsche Strafgericht (dessen Zuständigkeit mal vorausgesetzt) dieses werten würde.

Sie sehen also:

Fragen über Fragen...



Ohne die entspr. Antworten darauf ist eine seriöse Einschätzung des Strafmaßes (welche ohnehin schwer genug, bzw. nur sehr, sehr grob möglich ist) mehr oder weniger unmöglich.


-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41962 Beiträge, 14653x hilfreich)

Britische Militärgerichtsakten werden den deutschen Behörden nicht zur Verfügung gestellt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.707 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.