Was für eine strafe für Betrug?

16. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
K.Ata
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was für eine strafe für Betrug?

Hallo,
hier meine Frage: Ich war mitarbeiter bei einer bekannten mode kette. Habe dort durch umtauschmanipulation betrug begangen. der schaden liegt bei ca 6000€.
Nun wurde ich aber durch andere erpresst diese tat zu begehen. wie hoch würde meine strafe angesetzt werden?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34263 Beiträge, 17735x hilfreich)

Hi,

Strafen sind Einzelfallentscheidungen des zuständigen Richters. Den Strafrahmen können Sie § 263 StGB entnehmen. Wenn Sie tatsächlich erpreßt wurden, würden Sie straffrei ausgehen. Allerdings muß man Ihnen das auch erst mal glauben...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
K.Ata
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das problem ist, ich kann nicht beweisen dass ich erpresst wurde, da ich die typen die es getan haben nicht kenne. ich kann sie höchstens beschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreasjanine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich habe mehrfach Versandhausbetrug begangen und nun habe ich eine Vorladung deswegen bekommen was soll ich tun bin auf Bewährung bitte um Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

@K.Ata

Die Strafe -sollte eine Verurteilung erfolgen- hängt von vielerlei Faktoren ab: Vorstrafen, Nachtatverhalten, ggf. Schadenswiedergutmachung, Geständnis ja/nein etc. Daneben hängt es auch noch vom zuständigen Gericht ab, da es sich, wie schon gesagt wurde, um Einzelfallentscheidungen handelt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
K.Ata
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe die tat an ort und stelle gestanden. Ich bin 20 und schüler. ich wüsste nicht wie ich das geld zurückzahlen sollte. Außerdem habe ich keinerlei vorstrafen. was soll ich tun!?

-- Editiert am 17.03.2009 17:48

-- Editiert am 17.03.2009 17:50

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34263 Beiträge, 17735x hilfreich)

Hi,

tja, die Strafe wird sich irgendwo zwischen hoher Geldstrafe, Jugendarrest und einer Bewährungsstrafe bewegen - genauer kann man das nicht sagen. Sie sollten sich überlegen, ob Sie die Erpressungsvariante vor Gericht vortragen: "Der große Unbekannte" - das mögen Richter nicht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.361 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.208 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.