Was hat die Person bei/nach einer Hausdurchsuchung (BTM) zu erwarten?

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
50_Reichsmark
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was hat die Person bei/nach einer Hausdurchsuchung (BTM) zu erwarten?

Hallo,
angenommen Person A (19) bekommt eine Hausdurchsuchung wo ihm das Handy mit PIN, Bongs, Waage+Baggys, Samen und weiter sachen abgenommen werden. Grund dafür ist der Verdacht auf Handel und Anbau von ungefähr 4 Pflanzen. Cannabis wurde nicht gefunden.
Nun ist in den WhatsApp-Chats Person B vertreten. In dem Chat kommen einzelne Nachrichten über Anbau vor (Screenshots von Sorten und es wird über eine Bestellung von 10 Euro geredet). Ausserdem kam eine NAchricht vor wo darauf hingewiesen wurde das 4g verkauft wurden. Person B ist 18.

Muss diese Person B mit einer Hausdurchsuchung rechnen (keine Akte bei der Polizei, kein BTMG Eintrag) ?
Muss die Person das Handy abgeben wirklich abgeben ? Was passiert wenn die Person B ein falschen Handy, also nicht das was sie suchen, abgibt?

Was hat die Person B nach einer Hausdurchsuchung zu erwarten, wenn das Handy mit Passwort gesichert ist und es unbekannt bleibt und auch keine verwertbaren Sachen drauf sind, die Festplatte nicht zugänglich ist und keine BTM gefunden wurden und auch kein Zubehör und somit der einigste "Beweis" diese einzelnen Nachrichten sind?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von 50_Reichsmark):
Muss diese Person B mit einer Hausdurchsuchung rechnen


Denkbar

Zitat (von 50_Reichsmark):
Muss die Person das Handy abgeben wirklich abgeben ?


Wenn's beschlagnahmt werden soll, natürlich.

Zitat (von 50_Reichsmark):
Was passiert wenn die Person B ein falschen Handy, also nicht das was sie suchen, abgibt?


Wird man sehen. Wenn sie's gleich merken, werden sie böse und suchen dann richtig. Wenn sie's erst später merken, kommen sie halt wieder.

Zitat (von 50_Reichsmark):
Was hat die Person B nach einer Hausdurchsuchung zu erwarten, wenn das Handy mit Passwort gesichert ist und es unbekannt bleibt und auch keine verwertbaren Sachen drauf sind, die Festplatte nicht zugänglich ist und keine BTM gefunden wurden und auch kein Zubehör und somit der einigste "Beweis" diese einzelnen Nachrichten sind?


Welches Handy? Dass von A oder von B?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
50_Reichsmark
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):


Welches Handy? Dass von A oder von B?

von Person B

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann nimmt man halt das, was auf dem Handy von A ist. Überhaupt werden in BTM-Sachen Handydaten überbewertet. Als solches taugen die oft nicht viel als Beweis. Sie liefern allenfalls oft neue Ermittlungsansätze, die dann neue Beweise liefern.

Wegen ein paar Gramm Cannabis wird da nun auch kein riesiges Fass aufgemacht. Entweder kann man B irgendwas beweisen, auch ohne Handydaten, oder halt nicht. Muss man abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
50_Reichsmark
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Dann nimmt man halt das, was auf dem Handy von A ist. Überhaupt werden in BTM-Sachen Handydaten überbewertet. Als solches taugen die oft nicht viel als Beweis. Sie liefern allenfalls oft neue Ermittlungsansätze, die dann neue Beweise liefern.

Wegen ein paar Gramm Cannabis wird da nun auch kein riesiges Fass aufgemacht. Entweder kann man B irgendwas beweisen, auch ohne Handydaten, oder halt nicht. Muss man abwarten.


Also wenn der Chat von A darauf hinweißt das er mit B über Anbau geschrieben hat und B etwas von einem Verkauf erwähnt hat, entscheidet dann nur dass was im Zimmer von B gefunden wird über seinen Ermittlungsverlauf?
Bei der Durchsuchung von A wurden ja auch keine Rauschmittel gefunden. Werden sie bei B auch nicht.

Wie ist das dann eig mit dem PC usw ? Wenn der PC verschlüsselt ist und die nicht reinkommen, wird er dann zurück gegeben? Das Handy ist so gesehen ja auch verschlüsselt und der Zugang ist nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von 50_Reichsmark):
Muss die Person das Handy abgeben wirklich abgeben ?

Nein, sie kann die auch danach suchen lassen. Was aber erfahrungsgemäß wegen der damit verbundenen Nachteile nicht empfehlenswert ist.



Zitat (von 50_Reichsmark):
Was passiert wenn die Person B ein falschen Handy, also nicht das was sie suchen, abgibt?

In der Regel fragen die dann beim zweiten Mal nicht nach sondern suchen einfach. Abgesehen von den damit verbundenen Nachteilen, sollte man sich dann auch mal den § 112 StGB durchlesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
Wie ist das dann eig mit dem PC usw ? Wenn der PC verschlüsselt ist und die nicht reinkommen, wird er dann zurück gegeben?

Kommt auf das Ende des Verfahrens an. Bei Verurteilung im Regelfall nein, bei Verfahrenseinstellung im Regelfall ja.
Allerdings kann das Vorhandensein eines verschlüsselten PCs dazu führen, dass sich das Verfahren lange hinzieht, weil der PC dann bei der Polizei monatelang (oder sogar jahrelang) hinundher geschoben wird, ob ihn nicht doch wer entschlüsseln kann. In der Praxis endet es bei verschlüsselten Handys und PCs oft so, dass man die erst dann zurückbekommt, wenn man sich sowieso schon ein neues Handy / einen neuen PC gekauft hat.
Es ist nicht(!) so, dass man die sofort zurückbekommt, sobald die Polize die Verschlüsselung sieht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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