Was kann man nun tun - Schadenersatz, Anzeige gegen Staatsanwalt etc.?

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Was kann man nun tun - Schadenersatz, Anzeige gegen Staatsanwalt etc.?

Guten Morgen liebe Community, ich möchte folgenden Sachverhalt schildern.
Vor allem geht es mir darum zu erfahren, was ich tun kann, um Vergeltung zu bekommen. Das hört sich hart an, aber genau das ist es.

Der Fall ist folgender:
In einer Gruppe auf Facebook postete ich im Oktober '22 einen sogenanntes "Meme".
Dort stand geschrieben "Russia: Our Airforce is the best in the world!" Dann darunter "Their Airforce:" und darunter ein unbekanntes und nicht näher bezeichnetes Kind, das an irgendeinem nicht näher bezeichneten Strand auf die Nase gefallen war und mit herausragendem Pobbes und Gesicht im Sand am Boden lag.

Ende November '22 erhielt ich ungebetenen Besuch vom SEK.
4:30 Uhr am Morgen stürmen 12 !!! Beamte die Wohnung, in der ich mit meiner Frau und meinen zwei Kindern lebe. Vorwurf verbreitung Kinderpornografischer Schriften.
Mit Zerstörung der Eingangstür. Ist ja nicht, dass man bei jemandem, der niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, nicht einfach klingeln kann.
Wurde Vorläufig festgenommen und alle Geräte beschlagnahmt.
Nach fünf Stunden in der Zelle Vernehmung durch die Beamtin.
Es ging um dieses oben beschriebene Bild.
Ganz im Gegensatz zum martialischen Auftreten ihrer Kollegen meinte die Beamtin, dass sie das sie "da jetzt so auch keine Kinderpornografie" erkenne. Jemand hatte wohl Anzeige wegen des Bildes erstattet und das Amtsgericht hatte die Durchsuchung angeordnet.
Ich wurde dann auch wieder auf freien Fuß gesetzt, Geräte blieben aber einkassiert.

Folge: Meine Ehe wäre fast zerbrochen, meine Kinder leiden unter Schlafstörungen seitdem.

Schon im Februar '23 hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt und ich konnte alle Geräte abholen.
Der Herr Staatsanwalt begnügt sich mit der lapidaren Begründung, es sei keine Tat nachweisbar.

Ich habe dann einen Anwaltsdienst in Anspruch genommen. Der nimmt Akteneinsicht zum Pauschalpreis, ohne eine weitergehende Beratung anzubieten. Das kostet extra.

Und da kommt der Kracher!
Nach dem Anzeigeeingang hat der zuständige Staatsanwaltschaft in einer sogenannten "Verfügung" geschrieben, dass das angezeigte Bild nicht den Tatbestand der Kinderpornografie erfüllt.
Es sollte aber trotzdem eine Durchsuchung stattfinden, "um weitere Anknüpfungstatsachen festzustellen".


Dazu nun:
Wenn gleich nach Anzeigenerstattung klar ist, dass der Tatbestand nicht vorliegt, warum wird dann eine Durchsuchung angeordnet, die noch dazu derart brachial durchgeführt wird, als wäre ich ein Staatsfeind???
Ist ein solches Sturmkommando allein gerechtfertigt, nur um sicherzustellen, dass da auch wirklich gar nichts auf meinen Computern ist?

Fun fact: Es erfolgte ausweislich der Akte offenbar nur eine oberflächliche Auswertung.
Was ist das? Schikane?

Was ich gerne wissen würde ist, wie man gegen die Verantwortlichen vorgehen kann?
Gegen den Staatsanwalt? Gegen den Richter? Gegen die Polizei? Wer hat diesen Rollkommando zu verantworten?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

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53 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Und da kommt der Kracher!
Nach dem Anzeigeeingang hat der zuständige Staatsanwaltschaft in einer sogenannten "Verfügung" geschrieben, dass das angezeigte Bild nicht den Tatbestand der Kinderpornografie erfüllt.
Es sollte aber trotzdem eine Durchsuchung stattfinden, "um weitere Anknüpfungstatsachen festzustellen".
Jetzt kommt noch ein Kracher!
Das BVerfG hat diese Logik gebilligt. Nicht nur der Staatsanwalt hat diese Logik dann übernommen, sondern anscheinend auch das Amtsgericht.

Zitat:
das Amtsgericht hatte die Durchsuchung angeordnet
Und diese Entscheidung hat das Amtsgericht vermutlich begründet. Diese Begründung teilen Sie uns aber leider nicht mit.

Zitat:
Es erfolgte ausweislich der Akte offenbar nur eine oberflächliche Auswertung.
Was ist das?
Der bei deutschen Staatsanwaltschaften übliche Qualitätsstandard.

Zitat:
Gegen den Staatsanwalt? Gegen den Richter? Gegen die Polizei?
Gegen den Durchsuchungsbeschluss? Gegen solche Beschlüsse ist die Beschwerde möglich. Freilich gibt es keine Garantie dafür (und in Ihrer Schilderung keinen Hinweis darauf), dass die Entscheidung über eine solche Beschwerde dann Ihrem Wunsch entsprechend ausfallen würde. Empfehlung: Beratung bei einem guten Anwalt

Zitat:
4:30 Uhr am Morgen stürmen 12 !!! Beamte die Wohnung, in der ich mit meiner Frau und meinen zwei Kindern lebe. Vorwurf verbreitung Kinderpornografischer Schriften.
Mit Zerstörung der Eingangstür.
Damit kritisieren Sie nicht, dass (wie es im Durchsuchungsbeschluss vorgesehen war) überhaupt eine Durchsuchung erfolgt ist. Sie kritisieren vielmehr den genauen Vollzug der Durchsuchung durch die Polizei. Über die Arbeit der Polizei wacht je nach Wohnort ein Polizeipräsident oder sowas. Politisch verantwortlich ist das Innenministerium Ihres Bundeslandes. Wer mit der abschließenden Entscheidung der Behörden nicht zufrieden ist, der kann sich an die (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit wenden. Empfehlung: Beratung bei einem guten Anwalt

Zitat:
Wurde Vorläufig festgenommen
Mit welcher Begründung? Diese können Sie bei der Polizei anfordern. Die Festnahme scheint mir von der Durchsuchung unabhängig zu sein. Vorläufige Festnahmen können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei entschieden werden, wobei dann stets Letztere die Festnahme vollzieht.

Zitat:
Ist ja nicht, dass man bei jemandem, der niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, nicht einfach klingeln kann.
Und dann öffnet dieser jemand nicht die Tür, sondern nutzt die gewonnene Zeit, um das belastende Material zu löschen/vernichten und den Zugriff auf Beweismittel zu erschweren.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Staatsanwalt nimmt die Ermittlungen auf, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Ob dieser Anfangsverdacht sich dann konkretisiert zu einem hinreichenden Tatverdacht, das kann man zu dem Zeitpunkt nicht abschätzen. Wir haben es hier also mit einem üblichen Ermittlungsgang zu tun. Noch eine Anmerkung zur "sog. Verfügung." So nennt sich das Teil, in welchem der Staatsanwalt die Ermittlungen vorantreibt. Das geschieht wegen der Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidungen. Und die jeweiligen Umsetzer der Verfügung wissen, was sie zu tun haben. Also ein ganz normales Procedere.

wirdwerden

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7114 Beiträge, 1486x hilfreich)

Hier liegt der Verdacht auf ein Verbrechen vor, da läuft eben genau dieses Spektakel ab. Wenn man den Medien folgt, soll genau diese Problematik mit einer Gesetzesänderung wieder korrigiert werden.

Schadensersatzansprüche gibt es allerdings nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, was der Schaden an der Tür angeht, könnte es anders aussehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Jetzt kommt noch ein Kracher!
Das BVerfG hat diese Logik gebilligt. Nicht nur der Staatsanwalt hat diese Logik dann übernommen, sondern anscheinend auch das Amtsgericht.


Das bedeutet also übersetzt, dass ein Anonymer irgendwelche Anzeigen verteilen darf und die Angezeigten dann vom SEK gestürmt werden ohne selbst Strafverfolgung befürchten zu müssen?
Wer macht solche gestörten Gesetze?

Ich sage das vor dem Hintergrund, dass nach der Akte der Anzeigenerstatter seinen "Hinweis" über einen kasachischen EMail-Provider mit kasachischer IP verschickt hat.
Herr Staatsanwalt hat kurz festgestellt, dass es deshalb sinnlos ist, nach dem Hinweisgeber zu forschen und hat dann im nächsten Punkt seiner "Verfügung" die Durchsuchung beim Amtsgericht beantragt.

Tschuldigung, ich bin Vater zweier Töchter im Alter von 4 und 9 Jahren und bin 100% für Kinderschutz.
Aber sowas geht überhaupt nicht, vor allem wenn wie gesagt irgendwelche Hinweisgeber völlig unbehelligt bleiben und man die Tür vom SEK eingerannt bekommt, obwohl von VORNHEREIN schon klar war, das das angezeigte Bild keine Straftat darstellt. Alles weitere nach dem Motto "na ja, es kann ja was sein, deshalb machen wir jetzt mal einen auf Rambo".
Das ist einfach nur bescheuert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag:

Ich bin jetzt nach Aktenkenntnis noch viel geladener als nach der Durchsuchung, wo ich sowieso über Tage schockiert war.

Man weiß ja, dass Putin-Freunde zu mehr als dubiosen Reaktionen neigen, wenn man sie ärgert.
Okay, man denkt, es trifft immer andere, aber da hat es mich selbst getroffen. Lektion gelernt, gut.

Aber: Dass die Durchsuchung mit diesem Aufgebot stattfand, obwohl KLAR (!!!) war, dass das Bild nicht strafbar ist, geht mir nicht in den Kopf.
Die Justiz lässt sich da vor den Karren von Idioten spannen, die die Gesetzgebung nutzen, um Gegnern zu schaden. Und sie spielt dieses Spiel offenbar mehr als willig mit.
Da kann ich nur kotzen!


-- Editiert von User am 10. März 2023 15:00

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Sag mal, liest Du eigentlich, was wir hier schreiben? Der Anfangsverdacht war da, was daraus wird, das weiß man erst nach Durchführung der Ermittlungen. Wenn die Ermittlungsbehörde alles weiß, dann braucht sie in der Regel nicht mehr zu durchsuchen.

Und Fakt ist nun mal, dass in bestimmten (Schmuddel)Bereichen die anonyme Anzeige überwiegt. Es steht nirgendwo geschrieben, dass man Anzeigen mit Anfangsverdacht dann nicht nachgehen darf, wenn sie anonym erfolgt.

wirdwerden

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Anfangsverdacht war da,


Nein, es war kein Anfangsverdacht da. Worin sollte der denn bestanden haben?

Zitat (von wirdwerden):
Es steht nirgendwo geschrieben, dass man Anzeigen mit Anfangsverdacht dann nicht nachgehen darf, wenn sie anonym erfolgt.


Du findest es also völlig OK, wenn aufgrund einer anonymen Anzeige ohne jeglichen Beweis das SEK losgeschickt wird? Ich halte es für extrem bedenklich, dass sich die Justiz vor den Karren bestimmter Kreise spannen lässt um deren Kritiker mundtod zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich sehe da durchaus einen Grund, Ermittlungen aufzunehmen. Dass schon immer irgendwelche Kreise die Justiz vor ihren Karren spannen, das ist doch nicht neu, traurig, aber eben nicht zu vermeiden. Ich wüsste nicht wie.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Das bedeutet also übersetzt, dass ein Anonymer irgendwelche Anzeigen verteilen darf und die Angezeigten dann vom SEK gestürmt werden ohne selbst Strafverfolgung befürchten zu müssen?
Wer macht solche gestörten Gesetze?
Überhaupt keiner. Für Straffreiheit braucht es keine Gesetze. Es ist umgekehrt die Strafbarkeit, die gesetzlich vorgesehen werden müsste. Und das ist nicht erfolgt. Wieso sollte es auch? Der Staat, die Bevölkerung und ich stören uns recht wenig an dem Treiben irgendeines Hinweisgebers in Kasachstan, der nichts anderes tut, als die von den jeweiligen Autoren öffentlich zugänglich in das Internet eingestellte Inhalte zu sichten. Das tut niemandem weh.

Übrigens verzerren Sie den Sachverhalt doch nun, wenn Sie davon sprechen, dass auf eine Anzeige hin sofort das die Polizei einfällt. Nach der Anzeige hat zunächst ein Staatsanwalt die Durchsuchung beantragt. Dann hat ein Richter die Durchsuchung beschlossen. Der Hinweisgeber ist doch der, der am wenigsten Einfluss auf den ganzen Vorfall hatte.

Zitat:
Herr Staatsanwalt hat kurz festgestellt, dass es deshalb sinnlos ist, nach dem Hinweisgeber zu forschen
Na und? Wen interessiert die Identität des Hinweisgebers? Was hätte man diesen fragen sollen?

Zitat:
obwohl von VORNHEREIN schon klar war, das das angezeigte Bild keine Straftat darstellt
Das mag auf das angezeigte Bild zutreffen. Wir können das nicht beurteilen, ohne das Bild gesehen zu haben.

Bei der Durchsuchung ging es jedoch nicht um das angezeigte Bild, sondern um andere kinderpornografische Inhalte, deren Verbreitung Sie nach Auffassung der Justiz verdächtig waren.

Zitat:
Der Anfangsverdacht war da
Da habe ich so meine Zweifel. Ein Verdacht in diesem Sinne kann nicht schon die Mutmaßung der Justiz sein. Es muss ein Erfahrungssatz dahingehend bestehen, dass ein Auffinden von Kinderpornografie bei dem Threadersteller zumindest etwas wahrscheinlicher ist als bei dem Rest der Bevölkerung. Dass die Wahrscheinlichkeiten hier auch wirklich so verteilt waren, davon kann ich mich bisher noch nicht ganz so überzeugen.

Zitat:
Der Staatsanwalt nimmt die Ermittlungen auf, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Ob dieser Anfangsverdacht sich dann konkretisiert zu einem hinreichenden Tatverdacht, das kann man zu dem Zeitpunkt nicht abschätzen. Wir haben es hier also mit einem üblichen Ermittlungsgang zu tun.
Wohl kaum. Eine Wohnungsdurchsuchung zählt eher nicht zu einem "üblichen Ermittlungsgang".

Gerade in Fällen wie diesem hier ist doch etwas zweifelhaft, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.

Ganz sicher nicht zu einem "üblichen Ermittlungsgang" gehören Durchsuchungen zur Nachtzeit. Wie § 104 StPO zeigt, sollen Durchsuchungen zur Nachtzeit die absolute Ausnahme darstellen.

Zitat:
Dass schon immer irgendwelche Kreise die Justiz vor ihren Karren spannen, das ist doch nicht neu, traurig, aber eben nicht zu vermeiden. Ich wüsste nicht wie.
Ich sehe nicht, dass hier irgendwer die Justiz für seine Zwecke genutzt hat. Die Justiz hat aus der zutreffend beschriebenen Tatsachenlage (= Threadersteller hat das besagte Bild geteilt) völlig eigenverantwortlich einen Tatverdacht abgeleitet und die Durchsuchung für zweck- und verhältnismäßig erachtet.

Hält man diese Entscheidung der Justiz für eine Fehlentscheidung, dann ließe sie sich wohl recht unschwer dadurch vermeiden, wenn zukünftig nur noch ausreichend kompetente und gewissenhafte Personen den Dienst in der Justiz leisten. Wer besseres Personal will, der muss aber wohl auch etwas dafür tun.

Wie der Threadersteller durchaus zutreffend bemerkt hat: In der Justiz treibt sich zu viel weniger geeignetes Personal herum, dass solche "Spielchen" nur zu gerne mitspielt oder aus sonstigen, wohl weniger sachgerechten Erwägungen davon absieht, das Recht der Beschuldigten auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung angemessen zu wahren.

Zitat:
Nein, es war kein Anfangsverdacht da. Worin sollte der denn bestanden haben?
Ich vermute diese Logik hier:

Zur Rechtfertigung eines Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung zum Zwecke der Strafverfolgung ist der Verdacht erforderlich, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen. In der Rechtsprechung ist andererseits auch geklärt, dass ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat durch ein an sich legales Verhalten begründet werden kann, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-074.html


Tatsache ist, dass der Threadersteller ein bestimmtes Bild von einem Kind verbreitet hat. Ob sich darauf nun ein Verdacht stützen lässt (wie Staatsanwaltschaft und Amtsgericht es offenbar meinen), können wir nicht beurteilen, ohne zumindest dieses Bild gesehen zu haben. Die Anforderungen an Kinderpornografie wurden immer weiter heruntergeschraubt.

Und wenn da wirklich ein kinderpornografisches (oder sich im Grenzbereich dazu bewegendes) Bild sein sollte, dann wird nicht dadurch weniger kinderpornografisch, dass man drumherum einen ganz tollen Witz schreibt. Dann wäre es doch etwas zu leicht, eigentlich kinderpornografisches Material zu "tarnen" und es nach Belieben zu verbreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sag mal, liest Du eigentlich, was wir hier schreiben?


Siehst du nicht, was ich schreibe?
"Nach dem Anzeigeeingang hat der zuständige Staatsanwaltschaft in einer sogenannten "Verfügung" geschrieben, dass das angezeigte Bild nicht den Tatbestand der Kinderpornografie erfüllt.
Es sollte aber trotzdem eine Durchsuchung stattfinden, "um weitere Anknüpfungstatsachen festzustellen"."

Es war ausdrücklich KEIN Anfangsverdacht wegen des angezeigten Bildes gegeben.
Die Durchsuchung erfolgte, um "weitere Anknüpfungstatsachen" festzustellen.

Also übersetzt: "Ja gut, die Anzeige ist für den Papierkorb, aber wenn ich hier schon eine Akte führen muss, soll das nicht umsonst gewesen sein."

Mich würde mal interessieren, was ihr so sagen würdet in einem vergleichbaren Fall.
Wenn euch eure Frau mit Trennung droht etc. obwohl ihr rein gar nichts gemacht habt.
Die Mentalität scheint zu sein "**** happens".

Und ja: Ich weiß, dass es es falsche Verdächtigungen gab, seit der Mensch das Recht entwickelt hat.
Aber nie war es so einfach wie heute, unbescholtene Menschen in die ******* zu reiten.
Jeder Volldepp von der Förderschule kann sich einen Proxy, VPN etc. einrichten und dann Blödsinn an die Behörden leiten. Und wenn die dann so dumm sind, gleich ein SEK loszuschicken, dann feiert das doch jeder Kriminelle, der ein unglaublich effizientes Werkzeug hat um Gegner einzuschüchtern.
Ich rede hier nicht mal von politischen Sachen, sondern von jedem Lebensbereich.
Jedes ********* erhält unglaubliche Macht über andere Menschen und ist selbst gegenüber Strafverfolgung völlig ungefährdet.
Soll es das wirklich sein?!

Ich sagte schon, ich bin 100% für Kinderschutz. Aber wenn man die Gesetzgebung dafür nutzt, um anderen Menschen zu schaden und die Ermittler 0,0 Reflektionsvermögen haben, dann ist das nur zum Kotzen.
Ich will übrigens mal wissen, was es dem Kinderschutz bringt, wenn Familien kaputt gemacht werden und Kinder durch SEK-Einsätze traumatisiert werden.
Das ist *******! Wirklich, mir geht da der Hut hoch!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Ich sehe nicht, dass hier irgendwer die Justiz für seine Zwecke genutzt hat.


Dann solltest Du mal Deine Scheuklappen absetzen.

Zitat (von Zuckerberg):
Die Justiz hat aus der zutreffend beschriebenen Tatsachenlage (= Threadersteller hat das besagte Bild geteilt) völlig eigenverantwortlich einen Tatverdacht abgeleitet und die Durchsuchung für zweck- und verhältnismäßig erachtet.


Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann, oder? Da hat ein Staatsanwalt nur das Wort „Kinderpornografie" in der Anzeige gelesen und ist dann irgendwie in Panik verfallen und ein Richter hat den Durchsuchungsbeschluss ohne nähere Prüfung unterschrieben.

Zitat (von Zuckerberg):
Ob sich darauf nun ein Verdacht stützen lässt (wie Staatsanwaltschaft und Amtsgericht es offenbar meinen), können wir nicht beurteilen, ohne zumindest dieses Bild gesehen zu haben.


Das müssen wir auch nicht beurteilen. Das hat die Staatsanwaltschaft ja schon gemacht, leider erst nach der Durchsuchung.

Zitat (von Zuckerberg):
Also übersetzt: "Ja gut, die Anzeige ist für den Papierkorb, aber wenn ich hier schon eine Akte führen muss, soll das nicht umsonst gewesen sein."


Und noch freier übersetzt:
Es ist mir sch… egal, ob ich unbescholtenen Bürgern morgens um 4:30Uhr das SEK auf den Hals hetze.

Ich kann schließlich nur zu 99,9% ausschließen, dass an der Anzeige nichts dran ist. Für die restlichen 0,1% könnte ich Ärger bekommen und da ist es mir 1000-mal lieber, wenn ich unbescholtene Bürger erschrecke.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Da habe ich so meine Zweifel. Ein Verdacht in diesem Sinne kann nicht schon die Mutmaßung der Justiz sein. Es muss ein Erfahrungssatz dahingehend bestehen, dass ein Auffinden von Kinderpornografie bei dem Threadersteller zumindest etwas wahrscheinlicher ist als bei dem Rest der Bevölkerung. Dass die Wahrscheinlichkeiten hier auch wirklich so verteilt waren, davon kann ich mich bisher noch nicht ganz so überzeugen.


Schreibe ich eigentlich Chinesisch?
Ich sage hier nun zum 3. oder 4. Mal, dass der Staatsanwalt schon bei der ersten Verfügung (nach Eingang der Akte von der Polizei) geschrieben hat, dass hinsichtlich des angezeigten Bildes keine Strafbarkeit anzunehmen ist!

Unter "4." der "Verfügung" heißt es: "... besteht nach hiesigem Dafürhalten hinsichtlich des an die Polizeidirektion xy weitergeleiteten Bildes kein Anfangsverdacht i.S. des §184b StGB."
Unter "5." der "Verfügung" steht dann weiter: "§§102, 105 StPO weitere Anknüpfungstatsachen"

Mehr steht da nicht. Außer so ein "WV"-Vermerk mit vier Wochen, was auch immer das heißt.

So und dieser Punkt "5." ist so knapp, dass ich da absolut nicht draus erkennen kann, warum die Durchsuchung durchgeführt wurde. Vor allem, weil er im Kontrast zum Punkt "4." steht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Es war ausdrücklich KEIN Anfangsverdacht wegen des angezeigten Bildes gegeben.
Offensichtlich doch, zumindest nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht. Sonst hätten die beiden wohl kaum eine Durchsuchung beantragt bzw. beschlossen. Dass für eine Durchsuchung zumindest ein Anfangsverdacht notwendig ist, dürfte sowohl Staatsanwalschaft als auch Amtsgericht bekannt gewesen sein. Mit einiger Wahrscheinlichkeit können Sie das in der Begründung des Durchsuchungsbeschluss auch noch einmal genauer nachlesen. Diesen Durchsuchungsbeschluss und die zugehörige Begründung blenden Sie aber völlig aus. Mir ist nicht klar, wozu das führen soll.

Das Problem scheint mir zu sein, dass Sie nicht wissen, was ein Anfangsverdacht ist, und Sie auch den kurzen Vermerk des Staatsanwaltes nicht ganz verstehen. Das ist nicht schlimm. Aber dann sollten Sie vielleicht mit etwas mehr Demut an die Thematik herangehen und weniger beharrlich bei ihrer Interpretation verbleiben.

Zitat:
Schreibe ich eigentlich Chinesisch?
Ich sage hier nun zum 3. oder 4. Mal, dass der Staatsanwalt schon bei der ersten Verfügung (nach Eingang der Akte von der Polizei) geschrieben hat, dass hinsichtlich des angezeigten Bildes keine Strafbarkeit anzunehmen ist!
Bevor Sie sich an Chinesisch versuchen, sollten Sie Juristendeutsch lernen. Dann werden Sie verstehen, dass der Staatsanwalt wohl doch etwas anderes geschrieben hat als Sie dort unbedint lesen wollen. Der Staatsanwalt hat wohl eher geschrieben, dass das besagte Bild nicht kinderpornografisch ist. Das schließt aber nicht aus, dass ein Anfangsverdacht für die Verbreitung anderer Bilder, welche dann doch kinderpornografisch sein könnten bestand.

Wieso versteifen Sie sich eigentlich so sehr auf diesen Vermerk und werfen Sie nicht lieber auch einmal einen Blick in den Durchsuchungsantrag, den vermutlich derselbe Staatsanwalt verfass hat?

Zitat:
Mehr steht da nicht. Außer so ein "WV"-Vermerk mit vier Wochen, was auch immer das heißt.
Wenn Sie noch nicht einmal das trotz Zugangs zum Internet entschlüsseln konnten, wie wahrscheinlich mag es dann wohl sei, dass Sie die übrige Kritzelei mit feinstem Juristendeutsch-Vokabular zutreffend interpretiert haben?

Zitat:
dieser Punkt "5." ist so knapp, dass ich da absolut nicht draus erkennen kann, warum die Durchsuchung durchgeführt wurde.
Dafür ist dieser Punkt auch gar nicht gedacht. Sie können den Grund für die Durchsuchung in dem zugehörigen Antrag und Beschluss nachlesen.

Zitat:
Jeder Volldepp von der Förderschule kann sich einen Proxy, VPN etc. einrichten und dann Blödsinn an die Behörden leiten.
Ich wiederhole mich: Hier hat niemand "Blödsinn" an eine Behörde geleitet. Allenfalls haben Sie Blödsinn im Internet gepostet und ein anderer hat dann die deutschen Behörden wahrheitsgemäß und zutreffend über Ihr Treiben informiert. So weit, so gut, so langweilig.

Interessant ist es erst geworden, als der Staatsanwalt der Meinung war, dass dieses zutreffend angezeigte, aber für sich genommen nicht strafbare Verhalten von Ihnen darauf hindeutet, dass Sie in irgendeiner Weise eben doch Kinderpornografie verbreiten.

Zitat:
Und wenn die dann so dumm sind, gleich ein SEK loszuschicken, dann ...
... dann sollten Sie sich vielleicht um eine Regierung bemühen, die so wichtige Positionen im Staatsdienst nicht mit so dummen Leuten besetzt. Was tun Sie denn so in diese Richtung? Welche rechtspolitisch bedeutsamen Initiativen haben Sie in der Vergangenheit unterstützt? Bei welchen rechtspolitischen Maßnahmen haben Sie sich dagegen ausgesprochen? Wem haben SIe bei der letzten Wahl in Land und Bund Ihre Stimme gegeben?

Zitat:
Jedes ********* erhält unglaubliche Macht über andere Menschen und ist selbst gegenüber Strafverfolgung völlig ungefährdet.
Aber nicht über alle anderen Menschen, sondern nur über ausgewählte davon. Nämlich nur über die, bei denen die Justiz der Auffassung ist, dass ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat vorliegt. Das sind nun nicht gerade sämtliche Mitbürger.

Und selbst wenn: Das Verhalten, welches Sie dem Verdacht der Begehung einer Straftat ausgesetzt hatte, haben Sie doch vor den Augen der Weltöffentlichkeit gezeigt. Da entscheidet dann gar nicht mehr ein Einzelner darüber, was als nächstes passiert. Polizei und Justiz müssen solche Sachverhalte von Amts wegen berücksichtigen.

Zitat:
Ich will übrigens mal wissen, was es dem Kinderschutz bringt
Was bringt es dem Kinderschutz, wenn Sie das besagte Bild im Internet verbreiten? Vermutlich nichts. Das ist aber nicht schlimm. Nicht alles in der Welt muss dem Kinderschutz dienen.

Zitat:
Da hat ein Staatsanwalt nur das Wort „Kinderpornografie" in der Anzeige gelesen und ist dann irgendwie in Panik verfallen und ein Richter hat den Durchsuchungsbeschluss ohne nähere Prüfung unterschrieben
Dann sind der trotz Tätigkeit in der Kriminalitätsbekämpfung gänzlich unbesonnene Staatsanwalt und der schlampig arbeitende Richter mit verfehlter Berufswahl die Probleme. Aber nichts anderes.

Zitat:
Das müssen wir auch nicht beurteilen.
Dann können wir aber auch nicht die Entscheidung des Gerichts für rechtswidirg halten. Wogegen richtet sich die Kritik dann?

Zitat:
Das hat die Staatsanwaltschaft ja schon gemacht, leider erst nach der Durchsuchung.
Doch, vor der Untersuchung schon. Und nach der Untersuchung dann nocheinmal. Es waren zwei Prüfungen erforderlich, weil für den jeweils nächsten Schritt nicht derselbe Maßstab galt. Vor der Durchsuchung hat der Staatsanwalt (ebenso wie dann auch der Richter) den Anfangsverdacht bejaht. Nach der Durchsuchung hat der Staatsanwalt den hinreichenden Tatverdacht verneint. Das widerspricht sich nicht.

Übrigens: Das Verbreiten von fremden "Memes", auf denen ein Kind zu sehen ist, ksnn auch wegen dem (Kunst-)Urheberschutzgesetz rechtlich relevant sein.

-- Editiert von User am 11. März 2023 02:25

-- Editiert von User am 11. März 2023 02:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Fragesteller scheint nur die Beiträge verstehen zu wollen, die in sein Weltbild passen. Und dieses Weltbild ist unbelastet von jedweder juristischen Grundkenntnis bzw. der Bereitschaft, sich diese anzueignen.

Ich hatte schon erklärt, was eine Verfügung in einer Strafakte ist bzw. wozu diese da ist. Sie hat den Sinn, das Verfahren voranzutreiben, und zwar so, dass der Staatsanwalt irgendwann zu einer Entscheidung kommen kann, wie das Verfahren zu beenden ist. Und da seine Hilfstruppe (die Polizei oder eine andere Ermittlungsbehörde) ohne diese Anweisungen nicht weiß, was zu tun ist, muss er dieselben geben. Auch seine Geschäftsstelle weiß ohne die Vfg. nicht, wohin mit der Akte. In einer Vfg. (Arbeitsanweisung) wird man in der Regel keine juristischen Gutachten finden, sie gehören da auch nicht rein. Ach ja, und WV ein Monat: das ist eine Anweisung an die Geschäftsstelle, ihm die Akte in einem Monat wieder vorzulegen. Da überprüft dann der Staatsanwalt wie sich das Verfahren entwickelt hat, hält gegebenenfalls Standanfrage.

Also, aus der Verfügung ergibt sich materiell-rechtlich erst einmal gar nichts. Was die Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs "Anfangsverdacht" angeht, da hat Zuckerberg doch nicht nur juristisch zutreffend, sondern auch sehr nachvollziehbar erklärt, dass sich ein Anfangsverdacht sowohl mit einer strafbaren Handlung als auch mit einer nicht strafbaren Handlung begründen lässt. Fakt ist nun mal, dass wir ein "Nackedei-Foto" haben. Auch bei Tätern, die sich in diesem Schmuddelbereich bewegen, findet man regelmäßig nicht nur Fotos auf dem PC, die strafbaren Inhalt haben; es ist in der Regel ein Mix. Und häufig ist in diesen Fällen ja eine Steigerung von nur "niedlichen" Fotos zu was anderem zu beobachten. Diese Entwicklungen, die typisch sind, sind sowohl Staatsanwalt als auch Richter bekannt.

Ich frage mich, wie der Fragesteller reagieren würde, wenn eines seiner Kinder Opfer eines sexuellen Übergriffs werden würde, und sich dann herausstellen würde, dass die Staatsanwaltschaft nicht tätig geworden ist, weil die Anzeige anonym erfolgte, der mögliche Täter selbst Familienvater ist und das veröffentlichte Foto ja nur ein harmloses Nackedei-Foto ist? Wieso da nichts geschah?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Fragesteller scheint nur die Beiträge verstehen zu wollen, die in sein Weltbild passen. Und dieses Weltbild ist unbelastet von jedweder juristischen Grundkenntnis bzw. der Bereitschaft, sich diese anzueignen.


Das sehe ich völlig anders.

Die Antworten von Dir und @Zuckerberg zeigen eine Form von Selbstgerechtigkeit, die derart grobe Fehlleistungen in der Justiz begünstigen, wie sie auch diesem Fall zugrunde liegen. Offensichtiche grobe Fehler werden durch geschickte juristische Argumentationen so dargestellt, als ob alles seine Richtigkeit gehabt hätte.

Zitat (von wirdwerden):
Ich frage mich, wie der Fragesteller reagieren würde, wenn eines seiner Kinder Opfer eines sexuellen Übergriffs werden würde, und sich dann herausstellen würde, dass die Staatsanwaltschaft nicht tätig geworden ist, weil die Anzeige anonym erfolgte, der mögliche Täter selbst Familienvater ist und das veröffentlichte Foto ja nur ein harmloses Nackedei-Foto ist? Wieso da nichts geschah?


Ja und? Damit kann man doch keine krasse Überreaktion rechtfertigen. Hier hat die nicht zu rechtfertigende Überreaktion der Justiz zu psychischen Schäden bei den Kindern geführt, die eigentlich verhindert werden sollten.

Derartige Überreaktionen der Justiz sind auch dadurch zu erklären, dass die Staatsanwaltschaft sich einem ****storm ausgesetzt sieht, wenn sie den 6-er im Lotto gezogen hat, während die massive Schädigung eines einzelnen Bürgers und seiner Familie regelmäßig zu keinen Folgen führt.

Dass das Ganze noch viel krasser geht zeigen folgende Fälle:
Wormser Prozesse
Gustl Molath
Todesfall Rudolf Rupp

Wenn sich ein Romanautor diese Geschichten ausgedacht hätte, dann wären sie wohl als völlig unrealistisch eingeordnet worden und nahezu jeder hätte gedacht, dass so etwas in Deutschland nicht passieren kann.

In all diesen Fällen lag ein kollektives Justizversagen vor, das nach meiner Kenntnis in keinem der Fälle zu irgendwelchen Konsequenzen innerhalb der Justiz geführt hat.

Vielmehr haben sich alle Beteiligten mit ähnlichen Argumenten wie von @Zuckerberg darauf zurückgezogen, dass sie ja alles richtig gemacht hätten und ihnen daher nichts vorzuwerfen sei.

Solche Fälle wie der hier diskutierte schaffen es dagegen regelmäßig nicht in die Presse. Das heißt aber nicht, dass die Justiz alles richtig gemacht hätte.

Es bleibt dabei, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richter die Erkenntnis, die sie nach der Durchsuchung erlangt haben auch ohne weiteres bereits vor der Durchsuchung hätten erlangen können, wenn sie nur sorgfältig gearbeitet hätten.

Und @Zuckerberg und @wirdwerden gerichtet möchte ich noch auf folgendes Sprichwort hinweisen:
Reden ist Silber und Schweigen ist Gold

Wie es auch so manch einfachem Bürger bei Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft passiert, läuft es auch hier darauf hinaus, dass die Sache durch die Rechtfertigungsversuche nur noch schlimmer gemacht wird. Die scheinbar schlüssige Argumentation, dass doch alles seine Richtigkeit gehabt habe, ist geeignet, das Vertrauen in die Justiz erheblich zu beschädigen.

Da wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Das gilt für alle Lebensbereiche, also auch für die Justiz. Wenn dann Fehler passieren, dann sollte man dazu stehen und versuchen, sie wieder gut zu machen. Mit Letzterem tut sich gerade die Justiz unheimlich schwer.

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#17
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7114 Beiträge, 1486x hilfreich)

An den Fragesteller:
Es braucht keinen Hinweisgeber, Facebook scannt solche Bilder. Da wird der nackige Bobbes eben erkannt und dann wird der User an die Behörden gemeldet. Die sehen, dass es ein deutscher ist und dann kommt das ganze ins Rollen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#18
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Fakt ist nun mal, dass wir ein "Nackedei-Foto" haben. Auch bei Tätern, die sich in diesem Schmuddelbereich bewegen, findet man regelmäßig nicht nur Fotos auf dem PC, die strafbaren Inhalt haben; es ist in der Regel ein Mix.


Tschuldigung, aber ist sonst alles okay bei dir?
Ich schrieb hier von einem "Kind, das am Strand auf die Nase gefallen ist".
Du machst du irgendwas mit einem "Nackedei-Foto" draus und mit einem "Schmuddelbereich"?!
Wenn man solche Assoziationen hat, vielleicht fasst man sich als Jurist (bist du?) mal an die eigene Nase.

Du kennst das legendäre Cover mit dem tauchenden Baby von Nirwana?
Das ist weit mehr "Nackedei" und "Schmuddelecke" als das von mir gepostete Bild.
Dieses Bild zeigte einfach nur ein 3-4-jähriges Kind in Seitenansicht, dass in den Sand gefallen ist.
Übrigens mit Badebekleidung.

Ich bin gerade wirklich wirklich schockiert bei solchen Assoziationen.
Aber wenn die Juristenwelt wirklich so tickt, dann ist es kein Wunder, wenn derartige Überreaktionen passieren.
Völlig pathologisch, aber damit muss die Gesellschaft dann wohl leben.

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#19
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
An den Fragesteller:
Es braucht keinen Hinweisgeber, Facebook scannt solche Bilder. Da wird der nackige Bobbes eben erkannt und dann wird der User an die Behörden gemeldet. Die sehen, dass es ein deutscher ist und dann kommt das ganze ins Rollen.


Den Eingangsbeitrag nicht verstanden.
Es gab (!) einen Hinweis von einem offensichtlichen Fake-Account mit mutmaßlich gefakter IP-Adresse.

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#20
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Diesen Durchsuchungsbeschluss und die zugehörige Begründung blenden Sie aber völlig aus. Mir ist nicht klar, wozu das führen soll.


Weil die Begründung genau so nichtssagend ist.
Da steht lediglich drin, dass sich der Tatverdacht aus den Angaben des Hinweisgebers (hier Fantasienamen und kasachische Domain einfügen) ergibt.
Es ist nicht klar, wie der Widerspruch aus dem Punkt "4." der "Verfügung" aufgelöst wird.

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

@hh, ich habe nie geschrieben, dass es keine Fehlentscheidungen gibt. Wo Menschen arbeiten, da werden auch Fehler gemacht. Das Wormser Verfahren wird ja auch in der Fachwelt als eine der größten Katastrophen der Nachkriegszeit in dem Ermittlungsgang angesehen. Und das völlig zu recht. Das Problem da war doch auch und m.E. gravierend, dass die professionellen Ermittlungsbehörden erst sehr spät an die Opfer heran kamen, die vorher schon einer massiven Gehirnwäsche von einer Schutzorganisation unterzogen worden waren. Ich erinnere mich noch, dass eines der möglichen Opfer ganz ohne Zweifel die Staatsanwältin als schlimme Täterin erkannt hat. Die Freisprüche erfolgten völlig zu recht, ganz ohne Zweifel. Aber, hätten die Ermittlungsbehörden eher Zugang zu dem allen bekommen, dann wäre es wohl nicht soweit gekommen.

Nur, das hat doch mit diesem Fall hier nichts zu tun. Hier geht es nur um die Frage des Anfangsverdachtes. Dem ist der Staatsanwalt mit den ihm gebotenen Mitteln nachgegangen. Wenn ein Schaden entstanden ist, dann wird der ersetzt werden. Nur ein Grund, die Ermittlungen nicht aufzunehmen, den gibt es einfach nicht. Die Voraussetzungen sind nach dem Sachvortrag des Fragestellers da.

wirdwerden

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#22
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Nur mal kurz zum SEK-Einsatz: Der kann nicht aufgrund des hier genannten Tatvorwurfs, also das Posten des Bildes, erfolgt sein. Da muss es zumindest noch eine weitere Information mehr geben, welche wir nicht kennen.

Zitat (von Ramini3845):
Ich habe dann einen Anwaltsdienst in Anspruch genommen. Der nimmt Akteneinsicht zum Pauschalpreis, ohne eine weitergehende Beratung anzubieten. Das kostet extra.


Dann wäre es sinnvoll, noch ein paar weitere Euro für eine Einschätzung zu investieren. Erstens antworten hier keine Anwälte für Strafrecht und zweitens kennt hier niemand genau die Akte.

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#23
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Nur mal kurz zum SEK-Einsatz: Der kann nicht aufgrund des hier genannten Tatvorwurfs, also das Posten des Bildes, erfolgt sein. Da muss es zumindest noch eine weitere Information mehr geben, welche wir nicht kennen.


Na, da bin ich ja mal gespannt.
Gibt es Geheimakten? In "meiner" Akte findet sich dazu nämlich überhaupt nichts.
Bin ich vielleicht mal in Abwesenheit wegen eines Schwerverbrechens veurteilt worden? Davon weiß ich nämlich auch nichts.

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#24
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Das SEK wird nur bei einer Hausdurchsuchung angefordert, wenn eine erhebliche Gefahr vom Beschuldigten ausgeht bzw. ausgehen könnte.

Wenn Sie strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind (wie Sie geschrieben haben), kann man das als Grundlage für diese Entscheidung also schon mal ausschließen.

Wenn man beispielsweise jemanden bedroht hätte bzw. behaupten würde, man hätte eine Schusswaffe daheim und würde dies auch verwenden, dies könnte dann durchaus zu einem SEK-Einsatz führen.

Aber in Ihrem Fall bzw. anhand Ihrer Schilderung gibt es ja nichts, was in diese Richtung geht. Also allein aus dem, was Sie bis jetzt hier geschrieben haben, lässt sich ein SEK-Einsatz nicht begründen.
Daher muss es also noch etwas geben, was wir (und vielleicht auch Sie selbst) nicht wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ich habe nie geschrieben, dass es keine Fehlentscheidungen gibt. Wo Menschen arbeiten, da werden auch Fehler gemacht.


Habe ich auch nicht behauptet. Du schließt aber in dem hier diskutierten Fall einen Fehler aus und da Frage ich mich, wie Du zu so einer Einschätzung kommst. Die gesamte Sachverhaltsdarstellung deutet auf grob fahrlässiges Verhalten der Polizei und Justiz hin.

Zitat (von wirdwerden):
Aber, hätten die Ermittlungsbehörden eher Zugang zu dem allen bekommen, dann wäre es wohl nicht soweit gekommen.


Ja klar und Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann. Der Staatsanwaltschaft sind schwere Ermittlungsfehler unterlaufen und welche das waren kann man in dem verlinkten Artikel nachlesen. Dass Missbräuche vor der Geburt des jeweiligen Kindes oder zu Zeitpunkten, an denen die Beschuldigten bereits in U-Haft saßen stattgefunden haben sollen hätte auch der Staatsanwaltschaft auffallen können.

Fast noch krasser ist der Fall Rudolf Rupp, wo das Landgericht ein Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt hat, obwohl sich nach dem Auffinden der Leiche herausgestellt hat, dass die Grundlagen der Verurteilung erwiesen falsch waren. Das Wiederaufnahmeverfahren musste erst vom OLG erzwungen werden.

Zitat (von wirdwerden):
Nur, das hat doch mit diesem Fall hier nichts zu tun.


Doch, auch wenn dieser Fall bei weitem nicht so krass ist. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft den Fragesteller nicht auch noch angeklagt.

Zitat (von wirdwerden):
Hier geht es nur um die Frage des Anfangsverdachtes.


Den es nicht gab. Es gab lediglich eine Anzeige mit einem Bild, das nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht kinderpornografisch war. Wo ist denn da der Anfangsverdacht?

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Daher muss es also noch etwas geben, was wir (und vielleicht auch Sie selbst) nicht wissen.


Noch jemand, der absolut ausschließt, dass der Polizei und Justiz ein Fehler unterlaufen sein könnte.

Wenn derartiges nicht in den Akten steht, dann gibt es da nichts. Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von hh):
Noch jemand, der absolut ausschließt, dass der Polizei und Justiz ein Fehler unterlaufen sein könnte.


Nö, das hab ich so überhaupt nicht gesagt.

Wenn man nur von den bisherigen Informationen ausgeht, kann man meiner Ansicht nach die Durchsuchung bzw. Vorgehensweise durchaus hinterfragen.

Das Hinzuziehen des SEK's (mal nebenbei dumm nachfragt an Ramini: War es denn tatsächlich das SEK oder war das nur Ihre eigene Interpretation der Durchsuchung?) ist zumindest derzeit für mich überhaupt nicht erklärbar. Also da haben Sie meine Beiträge falsch interpretiert.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Nö, das hab ich so überhaupt nicht gesagt.


So kommt es aber für den geneigten Leser rüber.

Zitat (von CarstenF):
War es denn tatsächlich das SEK oder war das nur Ihre eigene Interpretation der Durchsuchung?


Wenn die Eingangstür ohne Vorwarnung um 4:30 Uhr aufgerammt wurde, dann war das jedenfalls keine normale Polizeieinheit. Ob es nun SEK, MEK oder eine andere Spezialeinheit war, ist doch letztlich nebensächlich.

Zitat (von CarstenF):
ist zumindest derzeit für mich überhaupt nicht erklärbar.


Eben und daher liegt bei demjenigen, der diesen Einsatzbefehl erteilt oder gebilligt hat, grobe Fahrlässigkeit vor.

Und dass Opfer so einer Fehlleistung von Polizei und Justiz sich dann auch noch damit auseinandersetzen müssen, an dem Vorwurf müsse ja wohl etwas dran gewesen sein, sonst wäre das so nicht passiert, ist etwas, was diesen Opfern jahrelang nachhängen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Das Hinzuziehen des SEK's (mal nebenbei dumm nachfragt an Ramini: War es denn tatsächlich das SEK oder war das nur Ihre eigene Interpretation der Durchsuchung?) ist zumindest derzeit für mich überhaupt nicht erklärbar. Also da haben Sie meine Beiträge falsch interpretiert.


Es waren 10 schwerbewaffnete Polizisten in "Rüstung" oder wie auch immer das im Fachjargon heißt. Mit dicken Helmen, Visier etc.
Dazu zwei Zivilbeamte, die dann nach ein paar Minuten dazu kamen. Dazu gehörte nicht die Beamtin, die mich dann nach der Festnahme vernommen hat.

Und was soll gewesen sein?
Das einzige Mal, dass ich mit der Justiz Kontakt hatte, war, als ich vor knapp 6 Jahren die Geduld mit dem Hausmeister in meinem damaligen Wohnblock verloren habe und ihm gesagt habe, er möge sich sein Kehrblech so weit reinscheiben, dass er den Zwölffingerdarm erreicht. Er zeigte mich an, aber das Verfahren wurde als Bagetelle eingestellt.
Ich weiß nicht, ob sowas gespeichert wird, aber dieses Aufgebot dürfte das wohl nicht rechtfertigen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ramini3845
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ramini3845):
Da steht lediglich drin, dass sich der Tatverdacht aus den Angaben des Hinweisgebers (hier Fantasienamen und kasachische Domain einfügen) ergibt.


PS: Der Hinweis in der EMail ist übrigens extrem fundiert und aussagekräftig.

Der Inhalt der Mail, die an die Pressestellen-EMail-Adresse der Polizeidirektion ging, lautete:
"Guten Tag! Bitte überprüfen Sie den Facebooknutzer (mein Name). Das ist ein Pedo!" (sic!)
In der Anlage dann das Bild und ganz unten in der Mail ein Link auf meine Facebookprofil.

Na wenn das keinen gravierenden Tatverdacht rechtfertigt!

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