Was kann passieren? (BtmG)

5. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
AA10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Was kann passieren? (BtmG)

Hallo,

Ich habe soeben die Anklageschrift erhalten und würde mich gerne darüber informieren was hierbei passieren könnte.
Also die anklage lautet:
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in Tatmehrheit mit 15 tatmehrheitlichen Fällen des vorsetzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Wobei ich mit dem erstgenannten allerdings nichts zu tuen habe, aber man weiß ja nie wie die Richter sich irren können bzw. falsch urteilen.
Alter zur "Tatzeit" : 16 Jahre
Auch noch nicht vorbestraft.
Beim erstgenannten handelt es sich angeblich um 300g Haschisch.
Beim zweitgenannten handelt es sich um 15fachen Erwerb von mindestens 1g Marihuana, wobei 1g Marihuana und 1,65g Marihuana Tabak Gemisch bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden.
Ich wäre sehr dankbar für eine Schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

S.

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-- Editiert am 05.03.2010 16:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

insbesondere der erste Vorwurf, das "Handeltreiben mit nicht geringen Mengen", ist sehr ernstzunehmen. Dafür gäbe es im allergünstigsten Falle Dauerarrest, ansonsten halt Jugendstrafe (bei einem Ersttäter vermutlich zur Bewährung ausgesetzt). Da das ein Verbrechensvorwurf ist, steht Dir ein Pflichtverteidiger zu, den Du Dir selbst suchen kannst. Und das solltest Du tun und mit dem Anwalt dann das weitere Vorgehen abklären.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
AA10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für deine schnelle Antwort.
Ja ich hoffe natürlich das sie mich nicht fälschlich deswegen verurteilen!
Wenn doch kann ich natürlich nur hoffen das ich nicht ins Gefängnis muss..
Mir wurde gleich mit der Anklageschrift ein Pflichtverteidiger zugeteilt, ist das irgendwie ein Nachteil?
Es würde mich nur noch interessieren, was denn insgesamt bei der ganzen Sache auf mich zukommen kann. Zur info ich wohne in Bayern.
Und was ist denn Dauerarrest?

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

ein Pflichtverteidiger MUSS nicht schlecht sein, aber es wird üblicherweise geraten, sich selbst einen zu suchen.
Dauerarrest ist Jugendarrest von einer bis zur vier Wochen, der in einer Jugendarrestanstalt zu verbüßen ist. Wenn Du Schüler oder Azubi bist, kannst Du da dann freigängermäßig hingehen.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AA10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ob es ein Nachteil ist hat sich darauf bezogen das der Anwalt von denen ausgewählt wurde, Soweit ich weiß kann man sich ja auch einen Pflichtverteidiger selber suchen oder?
Wäre sehr dankbar falls irendjemand einen ungefähren Rahmen angebenn könnte in dem sich die Strafe bewegen wird. Falls ich in allen Punkten verurteil werde, was ich natürlich nicht hoffe!

grüße

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn es bei dem Handel in nicht geringer Menge nur um einen einzigen Fall geht, würde ich auf eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 1,5 Jahren tippen, die entsprechend für 2-3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Und dann gibts Bewährungsauflagen. Wahrscheinlich ne Menge Arbeitsstunden, irgendwas in Richtung Therapieauflage (Beratungsgespräche, Drogenscreenings abgeben u.ä.) und natürlich die Auflage, sich der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers zu unterstellen.
Die Verurteilung zu einem Arrest ist zwar grundsätzlich möglich, halte ich aber - zumal in Bayern - für sehr unwahrscheinlich.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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