Was könnte mir passieren wegen einer Anzeige wegen Körperverletzung?

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Was könnte mir passieren wegen einer Anzeige wegen Körperverletzung?

Hallo was könnte mir passiern wegen einer Anzeige wegen Körperverletzung?
Meine Bewährung wird ablaufen Januar den 18.
bin vorbestraft wegen 2 Raupdelikte und 1Diebstahl.

war sehr betrunken an diesem Tag kann mich nciht erinnern das ich jemanden verletz haben soll,überhaupt i-eine aussernandersetzung gehabt haben soll.Ich stand am Bahnhof auf einmal rennen 2Kriminalpolizisten auf mcih zu und meinten ich hätte versucht einen zu schlagen ,ich fragte ihn wie dass den ausgesehn habe ich erklärte ihm dass ich keinen ärger mit keinem gemacht habe ,dann kam auf einmal i-so ein Typ dazu und wollte mich schlagen ich sah mich gezwungen in Kampfstellung zu gehn der Polizist ging dazwischen und brachte ihn weg.Eine Streife kam und meinten das ich eine Anzeige wegen VERSUCHTER KÖRPERVERLETZUNG bekommen werde hab dennen nochmal erklärt dass ich diesen Typen nicht kenne ,dann hab ich dennen gesagt das ich auch eine gegen ihn machen will wegen VERSUCHTER KÖRPERVERLETZUNG weil er mich ja angreifen wollte .Heute hab ich Post bekommen darin steht eine Vorladung als Beschuldigter wegen KÖRPERVERLETZUNG
Jetzt kapier ich garnix mehr .
was sollte könnte ich machen ??

Dass was ich früher gemacht hab bereu ich sehr und möchte mit keinem probleme haben und diesen Typen garnicht kenne dass hab ich den Beamten tausendmal gesagt ,nur die glaubten mir nicht wie immer.
danke im Vorraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Ja, wenn Sie sich nicht erinnern können, kann man dazu ja nun auch nichts sagen. Und daß Sie den Typ nicht kennen - beweist das irgendwas? Man kann auch Leute angreifen, die man nicht kennt...Und strafrechtlich kann hier eine Verurteilung wegen Körperverletzung nebst Widerruf der Bewährung erfolgen. Ob das tatsächlich passiert, kann man mit den paar Angaben nicht sagen.

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#2
 Von 
löwe1990
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

ja was für angaben soll ich noch angeben???

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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Es ist, wie Mümmel schon sagte, schwierig etwas zu sagen, wenn der einzige, der etwas zum Sachverhalt sagen kann, betrunken war.
Interessant wäre es, die Angaben der Polizeibeamten zu kennen.

Was aus der Bewährung wird? Das wird vom Ausgang dieses Verfahrens abhängen.

Sie können jetzt zur Polizei gehen, müssen das aber nicht. Vielleicht wäre es ganz sinnvoll, hinzugehen und das zu sagen, was Sie noch in Erinnerung haben.

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