Was man mit demjenigen machen würde...

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
k-frage
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Was man mit demjenigen machen würde...

Ich habe mal eine generelle Frage zu einem Thema, was ich immer wieder lese:

Man angenommen jemanden wurde etwa geklaut und derjenige startet einen Aufruf im Internet, um darauf aufmerksam zu machen. Meist geht es darum, um eine gewisse Zielgruppe für die entwendeten Teile zu sensibilisieren und im Falle einer Wiedererkennung den Bestohlenen zu informieren.

Nun gibt es immer Leute, die ín solche Beiträge Dinge schreiben, die man als eine Art Aufruf zur Selbstjustiz werten könnte.

Ich schreibe "könnte", weil mich interessiert wo da etwa die Grenze liegt.

Mal ein paar fiktive Bespiele:
Jemand schreibt, daß im etwas geklaut wurde und bekommt eine Antwort wie:
"Dem müsste man die Finger abhacken"
"Wenn ich so jemanden erwischen würde, dann würde ich ..."

Müsste ein Betreiber einer Plattform so etwas schon zensieren?

Weiter geht es, wenn mal angenommen ein Dieb mit der geklauten Ware erkannt wird und der Bestohlene schreibt, daß der Dieb mit hilfe der Polizei überführt wurde und die Ware wieder da ist. Also im Prinzip "Alles Gut"

Jedoch schreibt dann jemmand etwas wie:
"Also ich wäre da mit ein paar Kumpels angerückt und hätte ihn dazu gebracht. daß er so etwas nie wieder tun wird - oder besser kann!"
oder:
"Wenn ich den erwischt hätte, dann hätte ich das und das (detailierte Beschreibung körperlicher Gewalt) mit dem gemacht"

Ist das strafbar im Sinne eines Aufrufs zu einer Straftat und müsste da der Betreiber der Plattform handeln?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie wollen sich hier Absolution holen für derartigen Mist .... wird nicht passieren!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
k-frage
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähm .. Absolution? Ich denke Sie interpretieren den Eingangsbeitrag nicht richtig.

Ich stelle diese Frage aus Sicht des Betreibers einer Plattform, nicht als Verfasser!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von k-frage):
Ich stelle diese Frage aus Sicht des Betreibers einer Plattform, nicht als Verfasser!


Genauso habe ich es auch verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
k-frage
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha .. dann verstehe ich die Antwort nicht wirklich. (Was das mit "Absolution" zu tun hat?)
Eigentlich sollte es eher um den Grad zwischen einer persönlichen Wertung eines Sachverhaltes und (rechtlich) nicht zulässigen Äußerungen gehen.

Naja - vermutlich habe ich die Frage einfach falsch gestellt, oder es handelt sich um das falsche Forum für so eine Frage.

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