Was passiert jetzt?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457468-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was passiert jetzt?

Guten Abend,
bin zurzeit auf Bewährung und Habe demnächst einen Gerichtstermin. Bei diesem geht es um Betrug. Auf Bewährung bin ich wegen Einbruch/Diebstahl.
Was passiert wenn ich verurteilt werde?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zunächst mal kommt es darauf an, ob der Tatzeitpunkt des Betruges innerhalb der Bewährungszeit liegt, oder davor.

Ich gehe bei meiner Antwort jetzt davon aus, dass er innerhalb der Bewährungszeit liegt.

Es kommt dann darauf an, zu was Sie verurteilt werden.

- Falls es bei einer Geldstafe bleibt, wird die alte Bewährung im Normalfall unangetastet bleiben, bzw. allenfalls wird die Bewährungszeit verlängert.

- Wenn es für den Betrug eine Freiheitsstrafe zur Bewährung gibt, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie wegen der alten Sache einen Bewährungswiderruf beantragen will. Da es sich um eine halbwegs einschlägige Tat handelt (es sind zwar im Grunde verschiedene Delikte, jedoch sind beides Vermögensdelikte) ist es gut möglich, dass die StA das tut. Das "Bewährungsgericht" muss dann entscheiden, ob es dem Antrag stattgibt, also die Bewährung widerruft. Falls es das will, müßte dieser Widerruf zieml. gut begründet werden, da das Bewährungsgericht (gem. BGH-Rspr.) nicht einfach die positive Sozialprognose des "neuen" Gerichts (die dieses ja getroffen hat, wenn es Bewährung gab) ignorieren darf, sondern halt begründen muss, warum es trotz der positiven Sozialprognose des "neuen" Gerichts die Bewährung widerrufen will. Auch in diesem Fall bestehen also durchaus gute Chancen, dass die alte Bewährung nicht widerrufen wird, sondern lediglich verlängert und ggf. mit (ggf. weiteren) Auflagen versehen wird.

- Wenn es für den Betrug eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gibt, wird die StA mit zieml. Sicherheit beantragen, die alte Bewährung zu widerrufen. Das Bewährungs-Gericht wird in diesem Fall diesem Antrag auch mit zieml. Sicherheit stattgeben, also den Widerruf beschliessen.

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