Was passiert wenn Falschaussage nachgewiesen werden kann?

8. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kekserl
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Was passiert wenn Falschaussage nachgewiesen werden kann?

Dies ist lediglich ein Beispiel:

Gegen Person A steht ein Prozeß wegen Betrug an. Zeuge ist Person B, welche mit einer falschen Aussage die Person A sehr schwer belastet. Person B hat bei der Polizei ihre Aussage unterschrieben. Was passiert im Falle dessen, dass Person B die Falschaussage nachgewiesen werden kann? Person B ist Mutter eines minderjährigen Kleinkindes.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn Person B es vor der Gerichtsverhandlung richtig stellt, wird gegen sie lediglich ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet (und möglicherweise eingestellt, weil sie ja die Notbremse gezogen hat). Sagt sie in der Gerichtsverhandlung auch noch falsch aus, dann ist es schon ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage - oder sogar Meineides, wenn es zu einer Vereidigung kommt. Und dann gibts ne riiiiichtige Lampe: Uneidlich sinds 3 Monate Mindeststrafe, bei Meineid mindestens 1 Jahr.

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#2
 Von 
Kekserl
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Und das obwohl Zeugin B ein minderjähriges Kleinkind hat?

Die Falschaussage müsste Person B dann aber genauestens nachgewiesen werden, oder? Hat Person A keine Beweise für die Falschaussage von Person B, steht doch Aussage gegen Aussage, und dann müsste doch im Zweifelsfalle für den Angeklagten entschieden werden - oder irre ich mich da?

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn auf alle Beschuldigten, die ein minderjähriges Kleinkind haben, Rücksicht genommen würde, würde die Schwangerschaftsrate wahnsinnig schnell steigen und die Knäste wären leer.

Vorher nachdenken.

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"gruß azrael


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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Da irren Sie. Für eine Verurteilung dürfen keine VERNÜNFTIGEN Zweifel bestehen. Bedeutet: Ist eine Aussage glaubwürdig und die andere nicht, reicht das vollkommen aus. Es ist Sache des Richters, ob er bei zwei gegensätzlichen Aussagen am Ende trotzdem der Meinung ist zu wissen, was richtig und was falsch ist.
Und Kinder spielen keine Rolle: Die gabs ja auch schon, als eine falsche Verdächtigung ausgesprochen wurde. Und wer Straftaten begeht, sollte sich nun mal vorher darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen das haben kann. Oder anders gesagt: Menschen mit Kindern dürften sonst ja tun und lassen, was sie wollen, weil man sie eh nicht einsperren kann. Beunruhigende Vorstellung...

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#5
 Von 
Kekserl
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

@azrael, ich sagte Eingangs, dass dies hier ein Beispiel ist.

Mich verwundert nur unser Rechtssystem. So bekommt beispielsweise ein Drogenkurier der 200 Exctasytabletten durch die Gegend kutschiert 2 Jahre Bewährungsstrafe weil er vorm Richter Besserung gelobt, und in diesem Fall wäre man so "hart"?

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#6
 Von 
Kekserl
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

@Bewährungshelfer,
wird das Verfahren gegen Person B wegen falscher Verdächtigung nicht eingestellt - womit könnte Person B dann rechnen?

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#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Das kann man ohne nähere Kenntnis der Umstände nicht sagen. Bei Ersttätern dürfte in der Regel eine kleine Geldstrafe bei rauskommen.
Die Argumentation mit den Drogendealern ist wenig stichhaltig. Es gibt nun einmal Strafrahmen im Strafgesetzbuch, an die sich jeder Richter halten muß. Und im Übrigen schimpft immer der Eine auf den Anderen: Die Betrüger auf die Körperverletzer, die wieder auf die Diebe, die natürlich auf die Mörder und sowieso alle gegen die Kinderschänder - die widerrum Vermögensdelikte geradezu abscheulich finden. Wer möchte auch schon gern der Schlimmste von Allen sein :grins:

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#8
 Von 
Kekserl
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich möchte hier nur mal klarstellen dass es hier nicht um mich geht. Wär schön wenn ganz Deutschland in Sachen Recht eine so weiße Weste hätte wie ich!

Aber ich lebe in diesem Staat und habe meine Augen offen.


Vielen Dank jedenfalls für die umfangreichen Informationen - bin nun schon etwas schlauer.

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Kekserl

Wo habe ich denn geschrieben, dass es um dich geht? Es war ein allgemein gehaltener Kommentar.
Gut ich könnte jetzt schreiben, wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.
Aber immer wieder schön, dass es so reinweiße Mitbürger gibt. ;)

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"gruß azrael


"

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

und in diesem Fall wäre man so hart?

Was heißt hart? 3 Monate sind ja nun keine 2 Jahre und jemand der jemand anderen durch eine Falschaussage(!!!) ggf. in den Knast bringt (also ihn unberechtigt ggf. um Jahre seiner Freiheit beraubt), braucht sich für kein Stück besser halten, als ein Drogenkurier.

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