Was soll ich tun???? Brauche euern rat

1. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
PiPo221
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was soll ich tun???? Brauche euern rat

Hallo,
gestern war ich 16 mit meiner Freundin 13 einkaufen. Unsere Wege haben sich erstmal im Laden getrennt. Und als ich meine Sachen hatte und zahlen wollte Schachtel Zigaretten kam plötzlich ein Detektiv auf mich zu und sage mir ich sollt mit kommen ich habe weder die Zigaretten eingesteckt noch sonst etwas. Der beschuldigte mich ich habe die zigaretten klauen wollen. Meine Freundin war weg ich wusste nicht wo die war. Der Detektiv raf die Polizei an es kamen zwei Männer und einer von den durch suchte mich obwohl ich ein Mädchen bin. Ich habe den Polizisten gesagt ich hatte die Zigaretten in meiner Hand war weder draußen noch sonst etwas kriminelles. Ich habe jetzt angst was passieren kann. Ich bin einmal vorbestraft wegen Ladendiebstahl dafür habe ich auf einen Schlach50 Sozialstunden + 1 Wochenenderst. Aber gestern habe ich wirklich nichts klauen wollen. Was kann ich jetzt tun kein Richter dieser Welt wird das glauben weil man Detektive und Polizisten mehr glaubt als mir.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Nur mal so, ob ich das richtig verstehe:

Du warst in einem Laden, hast Dir Zigaretten kaufen wollen.
Diese aber nicht eingesteckt, sondern offen getragen.
Wolltest zahlen gehen und wurdest noch vor der Kasse aufgehalten.
Der Detektiv rief die Polizei, die kam und durchsuchte Dich.
Außer den Zigaretten hattest Du nichts aus dem Laden dabei.
Das hast Du den Beamten auch gesagt.

Stimmt das?

Gruß Holger

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#2
 Von 
PiPo221
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau und die haben mir nicht geglaubt obwohl es die Wahrheit ist. Ich war noch im Laden die Zigaretten in meiner Hand, wie man es macht wenn man einkaufen geht. Nicht Kriminell.

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#3
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Dann wundere ich mich, wieso der Detektiv Dich rausgezogen hat...

Mal so, wenn du die Zigaretten in die Hosentasche gesteckt hättest, dann wäre es Diebstahl, auch noch im Laden.
Wenn Du die Packung geöffnet hättest, dann könnte ich das auch verstehen.
Oder der Detektiv hat Dich einfach wegen was anderem verdächtigt.

Musst abwarten, was rauskommt, wenn Du Deine Angaben so der Polizei gegenüber gemacht hast.

Schätze das wird sich ein Untersuchungsrichter ansehen und dann kriegst Du Bescheid.

Gruß Holger

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#4
 Von 
PiPo221
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich hatte die Zigretten in meiner Hand nicht in der Hosen Tasche oder geöffnet. Darf ein Polisist ein Mädchen durch suchen oder der Dedektiv mich Hart anfassen? So das es am Arm schmerzt?

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#5
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PiPo221
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, also durfte mich der Dedektiv nicht durch suchen was kann ich den noch machen das die Polizei mir glaub bzw. der Richter ich habe einmal etwas geklaut aber danach nie wieder ich habe es einmal gemacht und nie wieder. Was ist wenn der Richter mir nicht glaubt dann werde ich zu unrecht bestraft und was kommt auf mich zu ich wurde einmal bestraft mit 50 Sozialstd. + 1 Wochenenderrest.

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#7
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

So, bin mal wieder im Haus...

Wäre gut, wenn einer der Juristen sich zu äußern könnte, ich kann keine Prognose abgeben, dazu fehlt mir das Wissen.

Aber ich denke, dass Dir erst bewiesen werden muss, dass Du tatsächlich die Absicht hattest zu klauen, und die Aussage des Detektivs alleine reicht da glaub ich nicht.

Natürlich kannst Du über Deine Eltern einen Anwalt einschalten, der kann Akteneinsicht beantragen und dann sagen wie es aussieht.

Gruß Holger

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wie weit waren Sie denn von dem Zigarettenständer weg?
Rein tatbestandlich ist es so, dass, wie ja schon ausgeführt wurde, ein Diebstahl erst vorliegt, wenn "eigener Gewahrsam" begründet wurde, z.B. durch Einstecken, was Sie aber nicht getan haben. In Kaufhäusern kann das auch der Fall sein, wenn man sich allzuweit aus der jeweiligen Abteilung entfernt, also im Obergeschoss die Ware nimmt und dann 4 Etagen tiefer damit herumspaziert. Kann, muss aber nicht.
Der Detektiv darf Sie - wie auch jeden anderen, den er erwischt zu haben glaubt - nur mit Ihrer Zustimmung durchsuchen. Erlauben Sie es nicht, kann er die Polizei rufen. Anfassen darf er Sie auch nicht, es sei denn, sie wollen fliehen.
Es wird jetzt darauf ankommen, was der Detektiv in sein Anzeigeformular geschrieben hat. Nur das hat ja der Staatsanwalt, wenn er die Akten bekommt (und natürlich Ihre Angaben, wenn Sie welche machen, was Sie aber nicht müssen).
Vielleicht trägt es zu ihrer Beruhigung bei, dass das, was in diesen Anzeigen der Detektive steht, sich bei deren Zeugenvernehmung vor Gericht sehr oft ganz anders darstellt.

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

(gelöscht, da Doppelposting)

-- Editiert von wastl am 01.12.2005 17:12:17

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#10
 Von 
Marthe
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht hast du dich auffällig benommen so das der Dedektiv dachte du willst es einstecken


-- Editiert von marthe am 02.12.2005 13:25:36

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