Was wird wohl mit mir passieren? Btmg....

23. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
exeucter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was wird wohl mit mir passieren? Btmg....

Hallo,
vor ca. 3 Monaten ist bei mir eine Hausdurchsuchung - wegen des Verdachts auf Cannabis - Handel - vollzogen worden.
Nun eine Frage, die man zwar schwer beantworten kann, aber was meint ihr, was mir so in etwa blühen wird.

Also bei der Hausdurchsuchung wurde folgendes gefunden:

6g = Eigengebrauch
1 15cm kleine Hanfpflanze auf dem Fensterbrett (eigentlich war das nur Zierde, die Pflanze war aber glaub ich weiblich )
1 Waage

+ werde ich wohl wegen Verkauf von 5g verurteilt.

Meine Daten:

17 Jahre alt
Ausbildung in der Branche eines Rechtsanwalts
Bis jetzt noch nichts mit der Polizei zu tun gehabt sprich keine Vorstrafen etc.
Abschluss mittlere Reife
Wohnhaft in Bayern


Was meint ihr, mit was ich wohl rechnen muss? Ich mach mir nämlich immer noch Kopfzerbrechen was wohl mit mir geschehen wird. Werde in ca. 3 Wochen mit dem Führerschein anfangen, wird es hierbei Probleme geben?
Konsum ist natürlich eingestellt ;) .
Danke schonmal für Eure Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das kann ma wirklich nicht beantworten. 1. kommt es mal darauf an, ob Du wegen dem Handel auch verurteilt wirst und wenn ja, in wieviel Fällen. Angeklagt ist ja wohl der Handel, wenn der Eigenbedarf eingestellt wurde.

Da ist von Sozialstunden über Freizeitarrest bis Kurz- oder Dauerarrest alles drin.

Führerscheintechnisch gehörst Du zu der Risikogruppe der U 18jährigen, deswegen kann es sein (auch ohne das Du fahrenderweise erwischt wurdest), daß man ein Drogenscreening von Dir verlangt, oder ein ärztl. Gutschten, daß dir Fahreignung bescheinigt. Das handhaben die Verkehrsämter unterschiedlich. Kommt auch darauf an, ob und wenn ja was für Angaben Du zu Deinen Kosumgewohnheiten gemacht hast.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
exeucter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mir für deine Antwort!
Also zu dem Handel:
In dem Beschluss bei der HD stand, dass jemand ausgeagt hat, dass ich ihm für 10 € bzw. für 50 € etwas verkauft haben soll. Also ich würde wenn dann nur in einem Fall - die 5g - verurteilt. Allerdings hatte ich bei meiner Aussage ausgesagt, dass ich ihm definitiv nichts verkauft habe! Also steht es ja Aussage gegen Aussage? Also es ist noch nicht sicher, ob ich wegen Handel von ca. 5g verurteilt werde.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Genau! Lautet die Anklage denn auf Handel?

Und bei Aussage gg. Aussage mußt Du bedenken, daß derjenige der ausgesagt hat, daß Du ihm was verkauft hast sich gleichzeitg damit ja auch selber des Erwerbs von BTM bezichtigt hat, sich also selber belastet hat. Das verleiht der Aussage schon eine gewisse Glaubwürdigkeit, es sei denn es ist irgendwie ersichtlich, daß er einen Grund hat Dich fälschlich zu belasten.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
exeucter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Anklage im Beschluss lautet auf Btmg - Handel!
Also es ich denke auch, dass ich wegen insgesamt 60 € sprich 5g verurteilt werde. Es gibt allerdings auch nur EINEN Beweis, und dass ist seine Aussage gegen mich. Langt dies für eine Verurteilung? Ich hoffe wirklich nicht, dass ich zu einem Dauerarrest verurteilt werde, denn der ist ja meistens so von 1 - 4 Wochen und dann könnte ich ja gar nicht mehr zur Arbeit gehen?! Die Polizisten meinten damals zu mir, dass mein Ausbildungsbetrieb nichts erfahren wird, aber wenn ich Dauerrest machen muss, dann muss er es ja erfahren oder?
Oh man ich mach mir schon wieder viel zu viele Gedanken. Aber eigentlich müsste es doch nicht so schlimm werden, denn es handelt sich ja immer noch um "eine geringe" Menge und es ist mein erstes vergehen .....

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Langt dies für eine Verurteilung?

Ja


und dann könnte ich ja gar nicht mehr zur Arbeit gehen?!


Wenn Du eine Ausbildung hast, wirst Du keinen Dauerarrest bekommen (für so eine Sache)


denn es handelt sich ja immer noch um "eine geringe" Menge


Bei Handel gibt es keine "geringe Menge"

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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