Hallo alle zusammen!
Soo, ich habe in einem kleinen Laden ein Teil für 1,50Eu. eingesteckt, noch bevor ich rausgegangen bin hat mich der Geschäftsführer gebeten die Taschen zu lehren. Ich habe sofort das Teil rausgerückt und wurde vor der ganzen Kundschaft über die Folgen und die Möglichkeiten aufgeklärt. Diese lauteten ungefair so: " Du hast die möglichkeit dieses Papier zu unterschreiben, in dem du dich verpflichtest, mir ( dem Geschäftsführer), 50 E. zu zahlen. Oder wir machen machen das über das Gericht; kostet genau so viel nur noch mit Eintrag in die Akte und späteren Problemen bei deiner Berufswahl."
Weil ich so eingeschüchtert und unter Druck gesetzt wurde habe das Papier unterschrieben.
Nun die Fragen:
1. Kann man jetzt noch irgendwas dran drehen?
2. Ich war noch nicht aus dem Laden, habe mich noch nicht mal verabschiedet, zählt das teil jetzt schon als geklaut?
3. Darf man solche Angelegenheiten in Gegenwart von Kunden regeln?
noch zur information: bin 19 Jahre jung und noch nicht vorbestraft
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Wegen 1 Euro 50 Cents, 50 Euro?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



zu 1.: Was wollen Sie denn noch daran "drehen"?
zu 2.: Ja, auch das Einstecken eines Gegenstandes in den Räumen des Kaufhauses / Geschäfts in Wegnahmeabsicht erfüllt bereits den Tatbestand des Diebstahls. Rechtlich ausgedrückt haben Sie dadurch, dass Sie den Gegenstand in Ihre Tasche gesteckt und damit in Ihre Gewahrsamssphäre verbracht haben, bereits den Gewahrsam des GF gebrochen und den Diebstahl damit vollendet. Begründung: wollte der GF Ihre Taschen durchsuchen, müsste er sich für diesen Eingriff in Ihre Gewahrsamssphäre rechtfertigen - der Gegenstand ist damit seiner direkten Einflußnahme und amit seinem Gewahrsam entzogen.
zu 3.: Klar darf man... Das ist eben das Risiko, dass man als Dieb trägt!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
... so sieht es aus
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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Tja, dann sind wohl die 50Eu wech = Pech + Dummheit.
und
danke für die Antwort
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Guten Abend,
eine präzise korrekte juristische Darstellung. Sehr gut!
Ich schliesse mich an.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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