Wegen gefährlicher körperverletzung.

22. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go495939-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen gefährlicher körperverletzung.

Hallo liebe leuts in der community,ich brauche eure hilfe dringend.

Ich fang mal an zu erzählen.

Ich habe jemanden kennengelernt der sich als dieb entpuppte.

Ich dachte anfangs dass er ein netter kollege ist, was sich schnell drehte da er mir geld klaute und ich im eine falle gestellt Habe und 10 euro auf dem tisch liegen gelassen habe, da ist es mir auch aufgefallen.
Als ich ihn zur rede stellte, wurde er laut und aufbrausend.
Ich sagte zu ihm lösch meine nummer und hau ab.
Er selbst stand vor mir und meinte das er mich gleich absticht wenn ich nicht die schnautze halte was ich ziemlich krass fand.. Er hat es zwar nicht getahn es aber ausgepackt vor mir.
Am 10 april diesen jahres begegnete ich ihm beim spazieren mit meiner schwangeren frau in einem engeren lauf weg.
Ich hatte einen Teleskop stock dabei da ich zuvor von meinem vermieter einfach in meiner wg besucht wurde und er sich merhmals zutritt zu meinem zimmer verschaffte einmal auch wo ich anwesend war.
Deswegen kaufte ich mir den stock.
Hieb waffen sind draußen verboten das weis ich.
So wieder zum Geschehen.
Er kam uns mit einem dicken packer bei warmen Temperaturen entgegen und da er mütze und packer trug konnte ich ihn nicht direkt erkennen.
Er kam immer näher und meine schwangere frau sagte, das ist doch der typ aus der wohnung.
Er hatte mich erkannt und wechselte von der anderen seite die laufspur so das wir enger aneinander vorbei kamen.
Meine freundin bemerkte das er erst auf der laufseite meiner freundin lief und dan ich sage mal die spur zu mir gewechselt hat.
Er hatte dabei die ganze zeit seine linke hand in der rechten packertasche, ab da vermutete ich das er sein messer auspackt was er immer dabei hat, so seine aussage vor dem streit.
Beim spazieren gehen bevor er da war entdeckte ich das der Stock in meiner hänge tasche war, kleine Eastpak tasche da ich nach meinen Zigaretten kramte.
Ich überlegte ihn rauszuholen was ich auch gemacht habe, nur um in abzuschrecken nicht um ihn zu bedrohen,da er ja die hand auf einmal die ganze zeit in der tasche hatte kam es bei nah kontakt von mir zum schlag, da er einfach die hand schnell aus der tasche nahm kam halt der Schlag als reaktion von mir.
Ich schlug im gegen die schulter und er fiel zu boden.
Ich sagte ihm lass uns ihn ruhe und gab im seine sachen die auf dem boden lagen wieder und fragte ob er den krankenwagen braucht.
Er sagte nein und ging.
Er hat mich nun angezeigt und ich habe natürlich meine aussage gemacht sowie meine frau auch.
Der polizist zeigte mit die verletzung und ab da frage ich mich wie er sie bekommem hat.
Er hatte eine verletzung. Am hinterkopf dort schlug ich aber nicht hin.
Er ist nämlich nur leicht auf den boden gekommen und nicht wie ein nasser sack gefallen plus das seine kaputze vom packer wo er lag noch auf dem kopf war, er hatte lediglich nicht mehr die kappe an.die reichte ich ihm sogar das er gehen kann.
Kurz darauf hetze er mir leute auf den hals die mich schlagen sollten weil er etwas von denen hatte was sie bekommem sollten.
Er meinte ich hätte ihn bestohlen.
Ich habe mit den leuten gesprochen und es aufgeklärt, er hat es einfach ausgegeben, es war geld was ich angeblich aus seiner tasche geholt habe.
Ich wollte es anzeigen das er mir Geld geklaut hat aber die polizei sagte mir, das müsse ich mit dem anwalt . Klaeren.
Ich bin momentan vom jobcenter abhängig... Und frage mich, wie ich dann überhaupt hilfe bekommen kann.
Es kam ein mann zu mir nachhause der mit mir einen täter opfer ausgleich gemacht hat und mi h als erstes befragt hatte.
Er meinte es würde die Verhandlung mildern.
Es kam aber nicht zu diesem ausgleich, so das ich mit dem jung sprechen konnte, denke er hat es abgelehnt weil er mir jz extra einen rein drücken will.
Es ist bekannt unter freunden das er nicht nur bei mir geld. Klaute sondern bei anderen auch.

Edit ich habe 2 jahre bewährung(2017märz)bekommem nur das ist eine unfaire und lange geschichte für mich gewesen und ich durfte mich damals nicht richtig verteidigen da die Richterin sagte ich koennen mich selbst verteidigen.
Körperverletzung habe ich bei niemandem begangen, lediglich eine Sache mit dem bruder meiner freundin weil er ausgerastet ist und sie anpackte und dann auf mich los wollte. Ebenfalls lange geschichte, dies wurde weil, aussage gegen aussage eingestellt.

Ich hoffe auf hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wund was ist die Frage?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass bei der Bewärungsstrafe aus 2017 die 2 Jahre die Bewährungszeit ist und nicht das Strafmaß?! Wie hoch war das denn? Jugend- oder Erwachsenenrecht?

Wie alt warst du im April, also bei der jetzigen Tat?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go495939-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ich gehe mal davon aus, dass bei der Bewärungsstrafe aus 2017 die 2 Jahre die Bewährungszeit ist und nicht das Strafmaß?! Wie hoch war das denn? Jugend- oder Erwachsenenrecht?

Wie alt warst du im April, also bei der jetzigen Tat?

---------------------------------------------------
Ich wurde 22 jahre alt und ich wurde nach Jugend-strafrecht verurteilt.
Die 2 jahre bewährung ist die zeit nicht das Strafmaß,hätte ich besser schreiben sollen.
Auflagen waren, an einer beruforientierten maßnhame teilzunehmen mehr nicht.
Bin auch kein wiederholungstäter.
Erste mal das so etwas kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go495939-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wund was ist die Frage?

wirdwerden


Ich möchte wissem was da jz auf mich zu kommen kann.
Welche Alternativen es halt gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe, wenn Du verurteilt wirst.

Wie hoch war denn nun das Strafmaß bei der Bewährungsstrafe 2017? Davon hängt unter Umständen ab, ob du einen Pflichtverteidiger für die neue Sache bekommen kannst.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.07.2018 02:10

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go495939-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe, wenn Du verurteilt wirst.

Wie hoch war denn nun das Strafmaß bei der Bewährungsstrafe 2017? Davon hängt unter Umständen ab, ob du einen Pflichtverteidiger für die neue Sache bekommen kannst.

Hier steht nur das es bis zu 4 wochen jugendarest kommen kann.
Ich wurde halt nach jugendstrafe behandelt.
Hier steht nur die bedeutung der strafaussetzung.
Ich habe 2 jahre bewährung bekommen weil sie gesagt haben das ich fähig und bereit bin etwas zu tun.
Also in Erwartung ausgesetzt das ich mich bewähre.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hier steht nur das es bis zu 4 wochen jugendarest kommen kann. Aber hier nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

@Mümmel
Das mit den vier Wochen Jugendarrest sollte die Antwort auf meine Frage nach der Höhe des Strafmaßes bei der Bewährungsstrafe sein. ;)

@TE
Es handelt sich also um gar keine richtige Bewährungsstrafe sondern um eine Vorbewährung nach JGG. Das Strafmaß würde erst festgelegt, wenn die Vorbewährung widerrufen würde. Bei den vier Wochen handelt es sich um die Androhung eines Ungehorsamkeitsarrestes, falls gegen Bewährungsauflagen verstoßen wird.

Letztendlich kannst du jetzt erstmal nur abwarten, was weiter passiert. Wenn du eine Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung bekommst, solltest du zu einem Anwalt gehen.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.07.2018 21:03

1x Hilfreiche Antwort

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