Wegen zu langem warten an der Ampel Nötigung ?

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen zu langem warten an der Ampel Nötigung ?

Kann einem ein 20 Sekunden zu spätes anfahren, nach einer Rotphase als Nötigung ausgelegt werden? Blockieren der Fahrbahn?

Bin etwas irritiert wie Nötigung aussehen kann

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von loremipsum):
Kann einem ein 20 Sekunden zu spätes anfahren, nach einer Rotphase als Nötigung ausgelegt werden?

Klar.



Zitat (von loremipsum):
Bin etwas irritiert wie Nötigung aussehen kann

In dem man z.B. einfach mit Absicht nicht weiterfährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, wenn man nun aber einfach verpennt hat weiterzufahren und der Hintermann aus irgendwelchen Gründen meint, dies persönlich zu nehmen? Es gab absolut keine vorangegangene Streitigkeit, nur diese Situation

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von loremipsum):
wenn man nun aber einfach verpennt hat weiterzufahren

Dann liegt keine Nötigung vor.



Zitat (von loremipsum):
der Hintermann aus irgendwelchen Gründen meint, dies persönlich zu nehmen?

Anzeigen kann er was meint anzeigen zu müssen.

Vor Gericht entscheidet dann die Güte der jeweiligen Argumente.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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