Stimmt es, daß wenn man beleidigt wird sich im Zuge von Notwehr mit einer ohrfeige oder ähnliches wehren darf?
Wehren, Notwehr bei beleidigung 185 StGB
10. Juli 2020
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Frage vom 10. Juli 2020 | 13:30
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wehren, Notwehr bei beleidigung 185 StGB
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#1
Antwort vom 10. Juli 2020 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32831 Beiträge, 17249x hilfreich)
Nein, so pauschal stimmt das nicht.
#2
Antwort vom 10. Juli 2020 | 14:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prinzipiell schon.
Solange die Ohrfeige in der konkreten Situation geeignet und erforderlich ist, um eine gerade stattfindende oder unmittelbar bevorstehende Beleidigung abzuwehren.
Eine Ohrfeige als Retourkutsche für eine bereits vollendete Beleidigung ist vom Notwehrrecht hingegen nicht mehr gedeckt.
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#3
Antwort vom 13. Juli 2020 | 10:55
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
ZitatSolange die Ohrfeige in der konkreten Situation geeignet und erforderlich ist, um eine gerade stattfindende oder unmittelbar bevorstehende Beleidigung abzuwehren. :
Paradoxerweise könnte man in so einer Situation eine Ohrfeige als ungeeignet ansehen (weil man nach einer Ohrfeige durchaus noch weiter beleidigen kann), ein KO-Schlagen hingegen als geeignet.
Richtig ist aber in der Tat generell, daß auch die Beleidigung eine notwehrfähige Straftat ist.
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