Wehren, Notwehr bei beleidigung 185 StGB

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541828-42
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Wehren, Notwehr bei beleidigung 185 StGB

Stimmt es, daß wenn man beleidigt wird sich im Zuge von Notwehr mit einer ohrfeige oder ähnliches wehren darf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17249x hilfreich)

Nein, so pauschal stimmt das nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
makrubi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Prinzipiell schon.

Solange die Ohrfeige in der konkreten Situation geeignet und erforderlich ist, um eine gerade stattfindende oder unmittelbar bevorstehende Beleidigung abzuwehren.

Eine Ohrfeige als Retourkutsche für eine bereits vollendete Beleidigung ist vom Notwehrrecht hingegen nicht mehr gedeckt.

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von makrubi):
Solange die Ohrfeige in der konkreten Situation geeignet und erforderlich ist, um eine gerade stattfindende oder unmittelbar bevorstehende Beleidigung abzuwehren.


Paradoxerweise könnte man in so einer Situation eine Ohrfeige als ungeeignet ansehen (weil man nach einer Ohrfeige durchaus noch weiter beleidigen kann), ein KO-Schlagen hingegen als geeignet.

Richtig ist aber in der Tat generell, daß auch die Beleidigung eine notwehrfähige Straftat ist.

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