Weitere Arten des Warenkreditbetruges

17. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Langenscheid
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)
Weitere Arten des Warenkreditbetruges

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben der Polizei bekommen: "Schriftliche Äußerung im Strafverfahren". Tatvorwurf: "Weitere Arten des Warenkreditbetruges".

Es stimmt, ich habe Waren bestellt, die ich teilweise nicht oder nur verspätet bezahlen konnte. Außerdem habe ich die Eidesstattliche Versicherung abgelegt, die Bestellungen (Bücher und Hygieneartikel)liegen in der Zeit danach.

Was soll ich jetzt tun? Kann ich das Verfahren durch Zahlung einstellen lassen? Was bedeutet "weitere Arten", genannt wird nur ein Gläubiger. Und was kann schlimmstenfalls auf mich zukommen? Ich bin nicht vorbestraft.

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

L.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Die Strafe liegt bei Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Im ersten Fall wohl eher Geldstrafe. Durch Zahlung kann man das nicht einstellen lassen. Es ist ein Betrug und der wird streng verfolgt. Den Schaden müssen Sie auf jeden Fall ersetzen zusätzlich zu der Geldstrafe.

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#2
 Von 
Langenscheid
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn es zu einer Verurteilung kommt: Ab wann gilt man als vorbestraft? Ist in meinem Fall damit zu rechnen?

Gruß

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

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#4
 Von 
Langenscheid
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Der Schaden beläuft sich auf etwa 150 Euro, etwaige Verzugszinsen nicht eingerechnet, da mir nicht bekannt.

Ich verstehe nicht die Formulierung "Weitere Arten des Warenkreditbetruges"... was bedeutet das? Ich habe noch einige wenige Außenstände in maximaler Höhe von 100 Euro, kann das damit gemeint sein?

Wird es auf jeden Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen, oder kann man sich andersweitig einigen?

Das ganze macht mich ziemlich fertig, denn aus betrügerischen Absichten habe ich bestimmt nicht gehandelt. Sehr naiv, ich weiß. Und ich will mich auch gar nicht rausreden, wenn stehe ich dafür grade. Nur habe ich Angst, dass damit mein Leben aus den Fugen geraten wird, Geldstrafe (woher nehmen?), Vorstrafe, schlimmstenfalls Gefängnis.. Ich weiß halt nicht, was auf mich zukommen kann.

Gruß

12x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

14x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Langenscheid
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Karl.May,

nochmals herzlichen Dank für die Antwort. Ich konnte leider heute (Samstag) nicht mehr tätig werden, werde aber auf jeden Fall am Montag Kontakt zum Gläubiger aufnehmen.

Ist Ermittlungsverfahren das selbe wie Strafverfahren? "Schriftliche Äußerung im Strafverfahren" lautet die Überschrift, weiter heißt es dann: "Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren gefühhrt".

Ich werde wirklich alles tun, um die Sache in Ordnung zu bringen und ich hoffe sehr, dass mir das eine Lehre ist, in Zukunft nicht ganz so unbedarft Dinge schleifen zu lassen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Langenscheid
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke. Es ist wirklich nett, wie Sie hier helfen und mit Rat zu Seite stehen.


Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lally
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
mir geht es momentan so ähnlich wie im obigen Fall. Habe heute auch ein schreiben für eine Vorladung bei der Polizei bekommen als Beschuldigte wegen sonstiger Warenkreditbetrug. Was heisst das genau und was muss ich befürchten.

13x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Langenscheid
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo,

ich habe keine Vorladung bekommen, nur ein Schreiben, dass ich mich schriftlich äußern kann, wenn ich will. Haben Sie vor der Vorladung schon ein ähnliches Schreiben bekommen?

Gruß

6x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lally
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 17x hilfreich)

Hall,
nein habe vor dieser Vorladung kein ähnliches Schreiben erhalten wie bei Ihnen. In dieser Vorladung steht, dass in der Ermittlungssache wg sonstiger Warenkreditbetrug meine Vernehmung als Beschuldigte erforderlich ist. Ich bin ganz verzweifelt und weiss gar nicht genau um was es dort geht. Auch weiss ich nicht mit welcher Strafe etc. ich rechnen muss. Ich habe große Angst, denn ich weiss auch nicht mehr genau um was es geht, da dies nicht in dem Schreiben steht. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen und mir raten. Wird es eine Verhandlung geben, brauche ich unbedingt einen Anwalt, wie wird es weitergehen? Wäre froh wenn man mir raten könnte.

Gruß Lally

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