Weitergabe von Festplatteninhalten ---- Was kommt da auf einen zu?

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
SchrebbsMS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe von Festplatteninhalten ---- Was kommt da auf einen zu?

Jetzt mal angenommen: Frau A und Herr B sind zusammen. Es ist keine Ehe. Sie sind zum Zeitpunkt der "Tat" gut ein halbes Jahr zusammen. Herr B verhält sich sehr komisch und Frau A bekommt immer mehr den Eindruck, dass Herr B verachtenswürdige sexuelle Neigungen hat und in dem Bereich wohl auch kriminell ist. Frau A tauscht sich darüber mit ihren Freundinnen aus.
Frau A und ihre Freundinnen beschließen nun folgendes:
Als Herr B außer Haus ist, startet Frau A seinen Computer (sie kennt die Windows-Pin, weil Herr B ihr den verraten hat) und kopiert sämtliche Daten von der Festplatte auf eine externe Festplatte. Aufgrund der großen Datenmenge erstellt Frau A weitere Kopien von Teilordnern und verschickt diese auf USB-Sticks an ihre Freundinnen zur Auswertung. Das alles passiert ohne das Wissen von Herrn B. Darunter sind viele Privatdaten, auch Kommunikation mit Ärzten und Behörden. Aber der ursprüngliche Verdacht, den Frau A hatte, erhärtet sich nicht.
Inzwischen sind Frau A und Herr B getrennt und Herr B hat mitbekommen, was mit seiner Festplatte und seinen Daten passiert ist. Er droht nun mit rechtlichen Schritten, Anzeigen usw.

Haben sich Frau A und ihre Freundinnen überhaupt strafbar gemacht? Herr B hatte seine Windows-Pin ja an Frau A weitergeben. Es gab also keine besondere Sicherung der Daten, wie es sein müsste, damit eine Straftat vorliegt.
Oder wie verhält es sich in diesem Fall?
Danke für alle Antworten!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125156 Beiträge, 40464x hilfreich)

Zitat (von SchrebbsMS):
Herr B hatte seine Windows-Pin ja an Frau A weitergeben.

Bewusst?
Und zu welchem konkreten Zweck?
Mit welchen Vorgaben / Weisungen konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34647 Beiträge, 5948x hilfreich)

Zitat (von SchrebbsMS):
Er droht nun mit rechtlichen Schritten, Anzeigen usw.
A kann abwarten, was aus der Drohung wird. Oft rafft sich ein Drohender nicht zur Anzeige auf.
Zitat (von SchrebbsMS):
Herr B hat mitbekommen, was mit seiner Festplatte und seinen Daten passiert ist.
Hat er das selbst *mitbekommen*?
Zitat (von SchrebbsMS):
Oder wie verhält es sich in diesem Fall?
Abwarten---> einfach mal drohen ist idR nicht strafbar, ebenso wenig wie die erlaubte Benutzung eines PC.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SchrebbsMS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bewusst?
Und zu welchem konkreten Zweck?
Mit welchen Vorgaben / Weisungen konkret?


Ohne Weisungen und ohne Zwecke. Wie das in Partnerschaften so ist meistens.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125156 Beiträge, 40464x hilfreich)

Zitat (von SchrebbsMS):
Ohne Weisungen

Das kann gut sein.



Zitat (von SchrebbsMS):
ohne Zwecke

Ob man ein Gericht findet welches das glaubt?


Mit Sicherheit wird es nicht gewesen sein zum Zwecke der Ausübung von Selbstjustiz und zum massiven Bruch von Rechten der informationellen Selbstbestimmung und zur massiven Verletzung von Persönlichkeitsrechten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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