Weiterverbreitung meiner Handynummer im Internet :(

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rexu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Weiterverbreitung meiner Handynummer im Internet :(

Hallo lieber Strafrechtlerinnen und liebe Straftrechtler,

ich habe folgendes Problem: Mein Exfreund ist ein richtiger Blödmann und benutzt einfach so meine Nummer, um sich bei irgendwelchen Seiten im Internet anzumelden. Es sind jetzt keine Seiten mit erotischem Content oder so sondern ganz normale Seiten. Aber für mich ist es halt nervig weil ich dann ständig irgendwelche Newsletter und Nachrichten per SMS bekomme.
Ich wüsste gerne, ob sein Verhalten irgendwie strafbar ist und ich damit zur Polizei gehen könnte?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Rexu):
Ich wüsste gerne, ob sein Verhalten irgendwie strafbar ist

Da wäre mir nichts bekannt.

Aber man kann zivilrechtlich gegen ihn vorgehen und ihn auf Unterlassung in Anspruch nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Je nachdem, was man dann so auf's Handy bekommt (Werbeanrufe?), könnte im Extremfall (also wenn der Ex es extrem betreibt) § 238(1)3b StGB in Frage kommen. Höchstwahrscheinlich ist diese Grenze aber noch nicht überschritten.

Möglicherweise macht eine Anzeige aber dennoch Sinn. Kommt darauf an wie der EX-Freund tickt. Vielen dieser Bürschchen ist es ja mords-peinlich, wenn die "Öffentlichkeit" oder gar die Polizei von diesem kindischen Verhalten erfährt. Daher hört es oft auf, wenn die Polizei mal "anklopft" (im Rahmen einer Vernehmung/Anhörungsbogen). Von daher kannst Du Anzeige erstatten und hoffen, dass die Sache nicht eingestellt wird, ohne eine Beschuldigtenvernehmung durchzuführen, weil der Tatbestand offensichtlich nicht erfüllt ist aus Sicht der StA. Wichtig bei solch einer Anzeige wäre, dass Du streng bei der Wahrheit bleibst, also nichts dazudichtest, weil Du Dir damit größere Erfolgschancen ausrechnest.

Der andere Weg wäre der von Harry genannte: Zivilrecht --> Unterlassung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rexu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

ok danke leute

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Der andere Weg wäre der von Harry genannte: Zivilrecht --> Unterlassung.


Während dem Ex-Freund strafrechtlich wohl nichts passiert außer dass ihm vielleicht ein Anhörungsbogen zugeschickt wird, kann es zivilrechtlich für ihn recht teuer werden.

Allerdings solltest Du dann auch gerichtsfest beweisen können, dass es Dein Ex-Freund war, der Deine Handy-Nummer im Internet angegeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Oder man benimmt sich einfach wie ein erwachsener Mensch (damit meine ich nicht, dass die zivilrechtlich oder strafrechtliche Verfolgung nicht-erwachsen wäre) und wechselt seine Nummer. Mann muss sich nicht immer das Leben selbst schwer machen, nur weil es rechtlich möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Beim wechseln der Nummer besteht oft das Problem, dass ein Ex die neue Nummer recht zügig über gemeinsame Freunde heraus bekommt...

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Beim wechseln der Nummer besteht oft das Problem, dass ein Ex die neue Nummer recht zügig über gemeinsame Freunde heraus bekommt...

Nicht nur das, warum soll das Opfer die Mühe und die Kosten eines Nummernwechsels auf sich nehmen müssen?


Ein durchaus wirksame Waffe kann hier aber die DSGVO sein - zumindest wenn die Unternehmen sich innerhalb der EU befinden.
Ein entsprechend formulierter Brief kann da schon helfen die Nummer verschwinden zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Beim wechseln der Nummer besteht oft das Problem, dass ein Ex die neue Nummer recht zügig über gemeinsame Freunde heraus bekommt...

Nicht nur das, warum soll das Opfer die Mühe und die Kosten eines Nummernwechsels auf sich nehmen müssen?


Ein durchaus wirksame Waffe kann hier aber die DSGVO sein - zumindest wenn die Unternehmen sich innerhalb der EU befinden.
Ein entsprechend formulierter Brief kann da schon helfen die Nummer verschwinden zu lassen.


Nun, weil die Mühen des Opfers auf anderem Wege nicht selten wesentlich höher sind, als ein Brief an seinen Provider und Kosten von idR <50€.
Das ist eben der Unterschied zwischen toller rechtlicher Theorie und gelebter Praxis.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Nun, weil die Mühen des Opfers auf anderem Wege nicht selten wesentlich höher sind, als ein Brief an seinen Provider und Kosten von idR <50€.

Ich müsste 379 Leuten die neue Telefonnummer mitteilen, darunter 81 Unternehmen die nicht nur mit einer WA oder SMS zufrieden sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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