Hallo alle,
eine vielleicht sehr interessante "hypotetische" Fragestellung:
Ein Marktplatz für Kleinanzeigen wird von der Kriminalpolizei angeschrieben, da eventuell ein Verdächtiger der Waren geklaut hat, diese auf dieser Plattform anbietet. Die Polizei
fragt daher an alle Informationen einer bestimmten Anzeige (insbesondere IP und E-Mail Adresse, welche nicht öffentlich sind) per Mail zu übermitteln.
Sie droht damit, die Geschäftsführerin als Zeugin zu laden, falls die Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden und verweist darauf, dass die Geschäftsführerin entsprechende Auskunft geben muss (spätestens wenn sie als Zeuge geladen wird).
Meine Frage: Muss dieses Unternehmen die Informationen zur Verfügung stellen? Falls die Polizei die Geschäftsführerin als Zeugen lädt, muss diese persönlich erscheinen? Meiner Auffassung ist für die Herausgabe der Daten ein richterlicher Beschluss notwendig, oder täusche ich mich hier?
Vielen Dank
htw
-- Editiert von Moderator am 25.01.2019 19:38
-- Thema wurde verschoben am 25.01.2019 19:38
Welche Informationen müssen bei Zeugenaussage gegeben werden?
25. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 25. Januar 2019 | 19:18
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Informationen müssen bei Zeugenaussage gegeben werden?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2019 | 20:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Zitat:Meine Frage: Muss dieses Unternehmen die Informationen zur Verfügung stellen?
Ja (wenn nicht ein individuelles Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht nach §§ 52 ff. StPO gegeben ist, was hier sicherlich nicht der Fall ist)
Zitat:Falls die Polizei die Geschäftsführerin als Zeugen lädt, muss diese persönlich erscheinen?
Wenn der Ladung ein Auftrag der StA zugrunde liegt, ja.
Zitat:Meiner Auffassung ist für die Herausgabe der Daten ein richterlicher Beschluss notwendig, oder täusche ich mich hier?
Ja, ein Gerichtsbeschluss ist nur bei zivilrechtlichen Streitigkeiten notwendig, nicht in Sachen der Strafverfolgung.
#2
Antwort vom 25. Januar 2019 | 20:41
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank!
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#3
Antwort vom 25. Januar 2019 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120018 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatMeine Frage: Muss dieses Unternehmen die Informationen zur Verfügung stellen? :
Sofern die Daten noch vorhanden sind, ja
ZitatFalls die Polizei die Geschäftsführerin als Zeugen lädt, muss diese persönlich erscheinen? :
Ja. In der Regel kommt es aber nicht dazu, da die Daten
ZitatMeiner Auffassung ist für die Herausgabe der Daten ein richterlicher Beschluss notwendig, oder täusche ich mich hier? :
Nein. Ermittler haben durchaus bessere Möglichkeiten.
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