Welche Informationen müssen bei Zeugenaussage gegeben werden?

25. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
htw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Informationen müssen bei Zeugenaussage gegeben werden?

Hallo alle,

eine vielleicht sehr interessante "hypotetische" Fragestellung:
Ein Marktplatz für Kleinanzeigen wird von der Kriminalpolizei angeschrieben, da eventuell ein Verdächtiger der Waren geklaut hat, diese auf dieser Plattform anbietet. Die Polizei fragt daher an alle Informationen einer bestimmten Anzeige (insbesondere IP und E-Mail Adresse, welche nicht öffentlich sind) per Mail zu übermitteln.
Sie droht damit, die Geschäftsführerin als Zeugin zu laden, falls die Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden und verweist darauf, dass die Geschäftsführerin entsprechende Auskunft geben muss (spätestens wenn sie als Zeuge geladen wird).

Meine Frage: Muss dieses Unternehmen die Informationen zur Verfügung stellen? Falls die Polizei die Geschäftsführerin als Zeugen lädt, muss diese persönlich erscheinen? Meiner Auffassung ist für die Herausgabe der Daten ein richterlicher Beschluss notwendig, oder täusche ich mich hier?

Vielen Dank
htw

-- Editiert von Moderator am 25.01.2019 19:38

-- Thema wurde verschoben am 25.01.2019 19:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage: Muss dieses Unternehmen die Informationen zur Verfügung stellen?


Ja (wenn nicht ein individuelles Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht nach §§ 52 ff. StPO gegeben ist, was hier sicherlich nicht der Fall ist)

Zitat:
Falls die Polizei die Geschäftsführerin als Zeugen lädt, muss diese persönlich erscheinen?


Wenn der Ladung ein Auftrag der StA zugrunde liegt, ja.

Zitat:
Meiner Auffassung ist für die Herausgabe der Daten ein richterlicher Beschluss notwendig, oder täusche ich mich hier?


Ja, ein Gerichtsbeschluss ist nur bei zivilrechtlichen Streitigkeiten notwendig, nicht in Sachen der Strafverfolgung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
htw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von htw):
Meine Frage: Muss dieses Unternehmen die Informationen zur Verfügung stellen?

Sofern die Daten noch vorhanden sind, ja



Zitat (von htw):
Falls die Polizei die Geschäftsführerin als Zeugen lädt, muss diese persönlich erscheinen?

Ja. In der Regel kommt es aber nicht dazu, da die Daten



Zitat (von htw):
Meiner Auffassung ist für die Herausgabe der Daten ein richterlicher Beschluss notwendig, oder täusche ich mich hier?

Nein. Ermittler haben durchaus bessere Möglichkeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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