Welche Maßnahmen können eingeleitet werden?

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mystery90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Maßnahmen können eingeleitet werden?

Guten Tag,

Also angenommen Person A wurde verurteilt wegen schwerer Körperverletzung. Die Gerichtskosten hat Person A auch bezahlt (ca. 1.800 Euro). Nun kommt ein schreiben von der Versicherung des Geschädigten. Behandlungskosten (7.500 Euro). Die Versicherung von Person A zahlt nicht. Person A hat aber nie eine Einladung vor Gericht bekommen und der Beschluss ist nicht per Einschreiben gekommen!
Person A möchte jetzt zu einem Anwalt gehen und den fall neu aufrollen lassen.
Nun meine Frage.
Macht es Sinn? Oder zahlt Person A nur sinnlos Geld an einen Anwalt?
Kann Person A überhaupt etwas daran ändern?
Ist der Beschluss rechtskräftig?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Die Versicherung von A muss auch gar nicht zahlen. Weil diese wegen des Vorsatzes von der Leistung befreit ist. Auch hat die Krankenkasse wohl ihren Anspruch bis jetzt nur beziffert und Ihnen damit die Möglichkeit gegeben das Verfahren (wegen der Kosten der Behandlung) auf diesem Wege zu erledigen. Zahlen Sie nicht, werden Sie vor einer Zivilkammer des Landgerichtes landen. Dort werden Sie dann nochmals kostenpflichtig dazu verurteilt den Schaden (die Behandlungskosten) zu bezahlen.

Mit dem Strafurteil hat das hingegen nichts zu tun. Das war die Strafe des "Staates" für Ihr Vergehen, jetzt geht es um die Behandlungskosten des Opfers. Oder dachten Sie die zahlt die Allgemeinheit mit den Beiträgen zur Krankenversicherung?

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
Mystery90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Person A war zu dem Zeitpunkt Grundwehrdienstleistender und alkoholiesiert!
Kann Person A nicht zu der nächsthöheren Instanz gehen und dagegen klagen?



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""

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Person A war zu dem Zeitpunkt Grundwehrdienstleistender und alkoholiesiert!


Ja und? Sind die Behandlungskosten der Leute die man krankenhausreif schlägt deswegen günstiger, oder wie?

Die Forderung der Krankenkasse hat doch mit dem Strafverfahren gar nichts mehr zu tun (bzw. nur mittelbar). Das Straf verfahren ist abgeschlossen und rechtskräftig. Da geht überhaupt nichts mehr mit "höherer Instanz".

Wie Rechtsmacher schon sagte, haben sie bisher offenbar nur ein Forderungsschreiben der Krankenkasse bekommen. Ein Gericht ist in dieser Zivilrecht ssache offenbar noch gar nicht beteiligt. Die Krankenkasse gibt Ihnen jetzt die Möglichkeit die Sache außergerichtlich zu zahlen (ggf. in Raten). Sie können das natürlich verweigern. Dann wird man Sie zivilrechtlich verklagen (Verfahrenskosten rd. 2.500 €) und das Verfahren werden Sie verlieren, da sie für die Sache ja bereits strafrechtlich verurteilt sind, Ihre Schuld also erwiesen ist. Bedeutet: Am Ende des Verfahrens müßten Sie nicht 7.500 € zahlen, sondern über 10.000 €, da Sie als Unterlegener natürl. auch die Verfahrenskosten tragen müssen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 16.10.2011 20:58

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
und alkoholiesiert!

Das ist keine Entschuldigung sondern eher ein Grund die Strafe zu verschärfen ...
Un d Rabatt beim Schadensersatz gibt es au8ch nicht dafür ...

Lektion immer noch nicht gelernt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich schließe mich an.

Der Fragesteller wurde strafrechtlich dafür bestraft, dass er eine Körperverletzung begangen hat. Das Thema "Strafe" ist erledigt.

Übrig bleibt natürlich noch der Schaden, den er angerichtet hat. Den muss er natürlich auch bezahlen.

Dazu gehören übrigens nicht nur die Behandlungkosten, die jetzt die Versicherung geltend macht. Zusätzlich kann auch noch Schmerzensgeld dazu kommen, wenn der Verletzte es geltend macht.

Am sinnvollsten wäre es, sich mit der Versicherung auf eine Ratenzahlung zu einigen. Wenn die Versicherung Klage erhebt, dann kommen auch noch die Gerichtskosten und zweimal (!) Anwaltskosten dazu. Das sollte man vermeiden.



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"justice"

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