Welche Strafe??

5. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Biene4123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe??

Mit welcher Strafe kann man Rechnen wenn bei einer Hausdurchsuchung rund:
200 g Amphetamin
60 XTC
90 g Gras
6 Lsd trips
0.5 g mdma
Und eine Waage gefunden wurden.
In Bayern.
Hoffe mir kann jemand was ungefähres sagen.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34263 Beiträge, 17734x hilfreich)

Nun ja - wir kennen weder das Alter noch die Vorstrafen der Person. Nehmen wir mal an, die Person ist 21 oder älter: Dann bitte einfach einen Blick in den § werfen: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29a.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34263 Beiträge, 17734x hilfreich)

Noch ein Hinweis: Strafen bis zu zu zwei Jahren können grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Biene4123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin 34. Und wird als erste Vorstrafe gezählt. Davor nur Jugenddelikte.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34263 Beiträge, 17734x hilfreich)

Also: Bei Amphetaminen liegt die "nicht geringe Menge" bei ca. 10 g Amphetaminbase. Da liegen Sie dann selbst bei nur 20 % Wirkstoffgehalt ordentlich drüber. Und dazu die bunte Drogenkollektion und das Ganze auch noch in Bayern... Nicht gut. Warten Sie mal auf den Kollegen Streetworker, der hier sicher bald reinschauen wird - der kann Ihnen hoffentlich sagen, ob Sie da überhaupt noch im bewährungsfähigen Bereich liegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34263 Beiträge, 17734x hilfreich)

Und dann wäre noch die Frage des "Handeltreibens" - das ist mit der bunten Kollektion und der Waage noch nicht bewiesen, aber womöglich ist man Ihnen ja durch die "Kundschaft" draufgekommen. Und sowas wie Telefonüberwachung gibt es auch noch. Es wird also die Frage sein, was Ihnen über den Besitz hinaus sonst noch so bewiesen werden wird...

-- Editiert von muemmel am 05.06.2020 15:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es wird also die Frage sein, was Ihnen über den Besitz hinaus sonst noch so bewiesen werden wird...


Genau das ist der Punkt. Daher kann man zum Strafmaß auch nichts weiter sagen. Alleine für den Besitz geht's ab 1 Jahr aufwärts los. Alles weitere kommt "on top".

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