Welche Strafe erwartet Täter ( Überfall )?

23. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Quattroman
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 24x hilfreich)
Welche Strafe erwartet Täter ( Überfall )?

Hallo zusamm.
Mir ist heute Abend follgendes passiert.
Sas gemütlich auf meinem Sofa und Telte grade ausgibig nach langer Zeit mit meiner Mom als plötzlich inmeiner Wohnung der komplette Strom weg war.
Dachte erst das das meine Hauptsicherung rausgeflogen sei bzw. draußen irgendwo nen Verteilersein geist aufgeben hatte. Dem war wohl nicht so da draußen alle Laternen noch am leuchten waren.
Also muss meine sicherung im Keller wohl rausgesprungen sein .Ich also in den Keller runter und tatsächlich Sicherung war raus.
Was mich aber im selben Moment stutzig machte war das beide schalter raus waren. Als ich grade dabei war beide Schalter wieder umzulegen hörte ich oben das jemand die Haustür aufschloss und ins Haus kam.
Dachte erst mein Nachbar von ganz unten ist Heimgekommen . Es war kurz still und als ich mich grade umdrehn wollte hatte ich auch schon die ersten Faust hiebe im gesicht.Und ein mir Fremder Mann fing an mich am Hals an zu würgen und schrie was von Geld und Vermieterin.
Da war mir klar warum und wieso der Typmich angegriffen hatte.
Es gab dann eine ziemliche schlägerrei bei der ich mich heftig zur wehr gesezt hatte und ich den Täter kratz spuren hinterlassen habe.Auch habe ich ihn wohlne recht dicke Lippe hinterlassen. Durch das Abweheren seiner Angriffe habe ich mir wohlden kleinen Finger entweder verstaucht oder evtl sogar gebrochen.
Muss damit noch zum Doc.
Als der Täter fluchtartig die Keller Treppe rauf ist habe ich noch versucht ihn aufzuhalten .Er hatte sich aber kurz umgedreht und mich mit einem Fußtritt die Keller Treppe hinunter getretten.
Bin dann schnellstmöglich in meine Wohnung zurück und habe sofort die Polizei verständigt. Fahndung blieb leider erfolglos. Konnte aber eine recht gute Täterbeschreibung noch abgeben.
Da dieser in meinen Augen hinterlistige Überfall aus dem kreise meiner Vermieterin kommt wird diePolizei sicherlich auch dort ihre nachforschungen anstellen.
Inwiefern kann zb.meine Vermieterin als Mittäterin bestraft werden ?
Täter hatte einen Schlüßel zum Haus sonst währe er nicht in den Keller gekommen.
Nach welchen §§ kann der Täter sollte er ermittelt werden Bestraft werden bzw, nach welchen §§ hat er sich strafbar gemacht ??

Gruß Quattroman

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

na ja, hat der nun Geld verlangt oder nicht? Wenn ja, ist es (versuchter) Raub, wenn nein, Körperverletzung oder gefährliche KV (wegen des Würgens). Ihre Vermieterin würde wg. Anstiftung bestraft, wenn diese nachgewiesen werden kann. §§ 23 , 26 , 223 , 224 u. 249 StGB.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Quattroman
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 24x hilfreich)

ja er wollte geld von mir haben.
wegen dem geld liegt die geschichte beim anwalt bzw.läuft schon übers gericht.
war auch eben noch beim arzt und der finger ist gebrochen. der arzt hat mir gesagt das ich nun bis zu 5 wochen nicht arbeiten kann . brauche alle meine 10 finger um mein job auszuüben.

gruß
quattroman

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Das ganze hört sich dann wohl eher nach Nötigung denn nach Raub an. Im Übrigen wäre auch zu prüfen, inwieweit der Tritt (die Treppe runter) eine gefährliche Körperverletzung war. Darauf steht eine Mindeststrafe von 6 Monaten und stellt meines Erachtens das schwerste Delikt dar.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Würde das einem Politiker passieren, würde die Anklage auf versuchten Mord lauten ;PP

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Quattroman
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 24x hilfreich)

würde da nicht sogar schon §250 in frage kommen ?? evtl auch §255
zum einen durch das würgen und zumanderen die treppe runter getreten. ?
hinzu kommt ja auch noch gebrochener finger.

ich schätze aber mal ganz stark das sich meine vermieterin nicht dafür vor gericht verantworten muss.
wenn doch kann ich evtl auch meine vermieterin auf schmerzensgeld verklagen falls der täter selbst doch nicht ermittelt werden kann ??

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein, Raub an sich ist hier nicht der richtige Tatbestand. Damit auch kein schwerer Raub. Es muß Ihnen bei der Anwendung körperlicher Gewalt eine Sache weggenommen worden sein, die der Täter auch behalten wollte. Das ist hier nicht der Fall. Eine Körperverletzung mit dem Befehl, doch endlich zu zahlen ist eine (versuchte Nötigung) und eben eine Körperverletzung in Tateinheit.
Falls Ihre Vermieterin in der Sache belangt wird, dann können Sie von Ihr auch Schmerzensgeld fordern.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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