Welche Strafe erwartet mich?

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nicowico
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe erwartet mich?

Würde angezeigt wegen Betrug in mehrere Fälle (4) verteilt über 3 Jahre.
Vorbestraft wegen Betrug.(Geldstrafe 900 Euro, 30 Tagessätze)

Ladung für Hauptverhandlung bekommen und habe dann Brief an Richter/Staatsanwalt geschrieben und ein Geständnis gemacht. Gefragt on Zeugen abgesagt werden können zwecks höhere Kosten (für mich).

Wie groß ist die Change das ich im Knast komme?? Wäre eine Bewährungsstrafe möglich?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Wie groß ist die Change das ich im Knast komme?? Wäre eine Bewährungsstrafe möglich? <hr size=1 noshade>



Die Strafen sind in §263 StGB festgelegt (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren).

Es kommt hier sicherlich darauf an, wie hoch der entstandene Schaden ist.

Allerdings ist es auch möglich, dass du in den "Knast" kommst schon alleine weil du mit dem gleichen Delikt ja schon vorbestraft bist.

Was jetzt der Richter daraus macht, weiss nur die Glaskugel und hängt bestimmt auch von weiteren Umständen ab, wie z.b. Schadenshöhe etc.

Was ich persönlich nicht verstehen kann, ist:

Wie kann man eigentlich so "doof" sein, eine Tat nochmals zu begehen, obwohl man in der gleichen Angelegenheit schon vorbestraft ist :???:

die_wurzel

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#2
 Von 
nicowico
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schadenshöhe ungefähr 3000 bis 4000 Euro. Vorbestrafung (30 Tagessätze a 30 Euro) war nach der erste strafbare Handlung. (wovur ich jetzt Hauptverhandlung habe)

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#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Wenn die früher verhängte Geldstrafe noch nicht vollstreckt ist, was wohl nicht anzunehmen ist, würde es zu einer Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung dieser Geldstrafe kommen. Würde das Gericht für die vor Ihrer Verurteilung begangenen Straftat eine Freiheitsstrafe verhängen, so wäre eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, wobei bei der Bestimmung der Summe
der Einzelstrafen für einen Tagessatz ein Tag Freiheitsstrafe maßgebend ist. Wenn keine Gesamtstrafenbildung möglich ist, wird das Gericht wohl in Anbetracht der nicht geringen Höhe des angerichteten Schaden eine angemessene Strafe verhängen müssen. Eine Voraussage kann hier nicht getroffen werden.

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#4
 Von 
nicowico
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Strafe die ich damals bekommen habe (Geldstrafe) habe ich damals vollständig gezahlt...

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17243x hilfreich)

Hi,

na ja, ich würde mal mit einer hohen Geldstrafe oder einer kurzen, zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe rechnen.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
nicowico
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist Bewährung möglich wenn man Vorbestraft ist? Ich meine es waren ja 30 Tagessatze (also unter 90) aber denke das gilt als Vorbestraft oder?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17243x hilfreich)

Hi,

natürlich ist das möglich. Lesen Sie doch einfach mal in der Web-Ausgabe des StGB den § 56 - da steht klar drin, wann das Gericht Freiheitsstrafen zur Bewährung aussetzen soll. Da es Ihre erste Freiheitsstrafe ist, können Sie fast sicher sein, daß diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine vorherige Geldstrafe ist kein Hindernis.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
nicowico
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mümmel, danke für die schnelle Antwort! Termin ist am Mittwoch und habe ziemliche Angst aber hoffe es läuft alles nicht zu schlimm.... Das ich Strafe verdiene ist mir klar.. so lass es einfach mal auf mich zukommen.... Danke für deine Antworte!

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#9
 Von 
nicowico
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

UPDATE:

Heute war HV:

5 Monate Freiheitsstrafe zür Bewährung (3 Jahre)

Danke an alle für die Unterstützung und Antworte...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17243x hilfreich)

Hi,

tja, habe ich doch gesagt...Aber immer dran denken - beim nächsten Mal gibt es keine Bewährung mehr.

Gruß vom mümmel

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