Welche Strafe erwartet mich? Diebstahl, Beamtenbeleidigung, Schwarzfahren

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb291154-2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe erwartet mich? Diebstahl, Beamtenbeleidigung, Schwarzfahren

Hallo ich hab mal ne Frage..
Ich hab 5 Anzeigen am laufen.
Eine wegen Diebstahl ( Uhr im Wert von 2000€ ) und hab diese dann bei einem Geschäft ( Goldankauf ) verkauft für 700€ hab dafür dann auch noch einen fremden Personalausweis benutzt da ich erst 16 bin.
Dann eine wegen Diebstahl von 75€
Eine wegen Beamtenbeleidigung
Eine wegen Schwarzfahren mit der Bahn
und Bußgelder in höhe von ca 500-600€ wegen
Schulversäumnisse..

Ich hab keine Ahnung was das Strafmaß ist.
Habe heute einen Brief von der Polizei bekommen das ich nächste Woche Fingerabdrücke und sowas abgeben muss, da ich diese Taten in einem Zeitraum von 4 Monaten beganngen habe und die meinen ich würd noch mehr reißen.
Bitte um schnelle Antowrt danke im Vorraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bist Du schon mal vor Gericht gewesen?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

und hab diese dann bei einem Geschäft ( Goldankauf ) verkauft für 700€
Soll das eine Hehlerei sein? Wenn der Dieb das, was er vorher geklaut hat, verkauft, ist das eine mitbestrafte Nachtat.

Wie der Streetworker schon fragte: Was hast du den schon für Erfahrungen mit der Justiz?

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#3
 Von 
fb291154-2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ne ich war noch nicht vor gericht also das wäre das erste mal.. weiß nich ob das hehlerei ist, ich frag euch ja ^^

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

Hehlerei wird Dir aus den von wastl genannten Gründen nicht vorgeworfen, dafür aber
- 2 Diebstähle
- Mißbrauch von Ausweispapieren
- Beleidigung
- Beförderungserschleichung
Schule schwänzen ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, wobei wegen der nicht bezahlten Geldbußen dennoch Jugendarrest verhängt werden kann. Und da sind wir gleich beim Stichwort: Bei so vielen Taten wird es wohl gleich Arrest geben und keine Sozialstunden. Statt dessen könnte der Richter aber auch die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung anordnen (§ 12 JGG ).

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
ne ich war noch nicht vor gericht also das wäre das erste mal

Gab es schon andere Verfahren, die nicht vor Gericht gingen, sondern von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden?

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