Hallo,
Ich möchte gerne mal wissen welche Strafe mich erwarten könnte…
Geht um Amphetamin in 2 Fällen per Post in BaWü.
Ca. 8-9.5g Netto jeweils.
Dies ist strafbar als Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmittel in Tateinheit mit versuchten unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln in zwei Fällen gemäß §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1
Nr. 1, 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, §§ 22, 23 Abs. 1, 26, 52, 53 StGB.
Bei mir geht es weder um Konsum noch Suchtverhalten, da ich körperlich nicht mehr konnte (Schmerzen, dies ist auch ärtzlich dokumentiert) und die Medizin mich im stich liess (Selbstmordgedanken - und es auch machen wollte) und mich halt selbst „heilen" wollte..
JaJa, riesen fehler im nachhinein….
Heute kann ich „fast" schmerzfrei leben mit meiner Therapie (CBD + Physio)
Fragen:
- Was würde auf mich zukommen?
- Es ist ein Ermittlungsverfahren abhängig, wenn ich hinsteh und es zugeben würde, würde es das Strafe/Geldstrafe senken bevor die Statsanwaltschaft nach Akten entscheidet?
- Würde eine Verurteilung/Strafe/Geldstrafe ins Ausland gehen da ich nicht Deutscher Bürger bin und nicht in Deutschland wohne oder bleibt dies innerhalb Deutschland?
- Ich frag mich halt, ob ein Anwalt (Kosten) die der Strafe übersteigt wenn ich mich bis zu dem Datum äussere und es zugebe anstatt darauf warte bis die Statsanwaltschaft nach Aktenlage entscheidet? Ich mein ich belaste mich ja dadurch freiwillig…
- Nehmen die Rücksicht auf „Einkommen" mein Einkommen falls es eine Geldstrafe wird? Da ich unter nicht viel bekomme..
Und nein, bin nicht Vorbestraft.
Und nein, ich möchte es weder abstreiten noch verleugnen.
Selber einen Brief schreiben oder der gang zum Anwalt?
Danke
-- Editiert von User am 12. Juli 2023 12:40
-- Editiert von User am 12. Juli 2023 12:41
Welche Strafe erwartet mich hier?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWas würde auf mich zukommen? :
Geldstrafe.
ZitatEs ist ein Ermittlungsverfahren abhängig, wenn ich hinsteh und es zugeben würde, würde es das Strafe/Geldstrafe senken bevor die Statsanwaltschaft nach Akten entscheidet? :
Vermutlich ja.
ZitatIch frag mich halt, ob ein Anwalt (Kosten) die der Strafe übersteigt wenn ich mich bis zu dem Datum äussere und es zugebe anstatt darauf warte bis die Statsanwaltschaft nach Aktenlage entscheidet? Ich mein ich belaste mich ja dadurch freiwillig… :
Wenn Sie damit fragen wollen, ob es sich finanziell lohnt, einen Anwalt zu beauftragen: Wahrscheinlich nicht.
ZitatWürde eine Verurteilung/Strafe/Geldstrafe ins Ausland gehen da ich nicht Deutscher Bürger bin und nicht in Deutschland wohne oder bleibt dies innerhalb Deutschland? :
Wenn Sie damit fragen wollen, ob ein eventueller Strafbefehl auch ins Ausland geschickt wird: Ja
Wenn Sie damit fragen wollen, ob Geldstrafen im Ausland vollstreckt werden: Nein - Allerdings werden Geldstrafen, die nicht bezahlt werden, in eine Haftstrafe umgewandelt. D.h. Sie könnten beim nächsten Besuch in Deutschland verhaftet werden.
ZitatNehmen die Rücksicht auf „Einkommen" mein Einkommen falls es eine Geldstrafe wird? Da ich unter nicht viel bekomme.. :
Ja - aber dafür müssten "die" ihr Einkommen kennen.
Danke für deine Antworten.
ZitatVermutlich ja. :
Ja, ich steh zu meinen "Fehlern" die ich begangen habe als ich keinen "klaren Kopf" hatte, auch wenn es im Nachhinein einfach total bescheuert und doof war... Ich mein, wenn die/der Beschuldigte es zugibt, was gibts da noch weiter zu Ermitteln.. Die sache ist ja klar...
+/- kann man aber nicht sagen was das kosten würde?
ZitatWenn Sie damit fragen wollen, ob es sich finanziell lohnt, einen Anwalt zu beauftragen: Wahrscheinlich nicht. :
Finanziell lohnt es sich sowieso schon nicht mehr, und schlimmer kann es nicht mehr werden hoffe ich (Dass ich es zugebe aus diesen und jenen Gründen und ich nicht lüge oder abstreite...).
ZitatWenn Sie damit fragen wollen, ob ein eventueller Strafbefehl auch ins Ausland geschickt wird: Ja :
Wenn Sie damit fragen wollen, ob Geldstrafen im Ausland vollstreckt werden: Nein - Allerdings werden Geldstrafen, die nicht bezahlt werden, in eine Haftstrafe umgewandelt. D.h. Sie könnten beim nächsten Besuch in Deutschland verhaftet werden.
Nein, ich meinte: Wird eine Ausländische Behörde (CH) informiert, dass ein Ermittlungsverfahren läuft, und der Beschuldigte es zugegeben hat und er/sie dann "Verurteilt" wurde? Oder bleibt dies innerhalb Deutschland?
ZitatJa - aber dafür müssten "die" ihr Einkommen kennen. :
Hätte kein Problem, mein Monatliches Einkommen offen zu legen, genau wie meine Ärztlichen Dokumente..
Frage: Falls ich diesen weg gehe, und in einem Brief es zugebe, sollte ich sowas beilegen? Einkommen, Ärztliche Dokumente? Oder werden die sich dann bei mir melden dass die das wollen oder so?
Und eine weitere Frage: Falls sehr hoch: Geldstrafen kann man auch in Raten bezahlen in Deutschland?
Noch eine Frage: Lässt sich eine Geldstrafe auch in eine Spende umwandeln? Sucht / Prävention oder so? Wohl nicht oder?
Last Question: Hat das Auswirkungen auf den Führerschein im In/Ausland? Ich denke mal nicht in Deutschland da ich ja nicht da Wohne, aber belehrt mich eines besseres...
Vielen lieben Danke
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Falls ich diesen weg gehe, und in einem Brief es zugebe, sollte ich sowas beilegen? Einkommen, Ärztliche Dokumente? Weder noch - das Einkommen müssen Sie einfach nur angeben, und welchen Zweck "ärztliche Dokumente" haben sollen, erschließt sich mir nicht.
Geldstrafen kann man auch in Raten bezahlen in Deutschland? Auf Antrag schon - das Einkommen muss dann halt entsprechend niedrig sein. Und dann muss man die Einkommenshöhe auch belegen können.
Lässt sich eine Geldstrafe auch in eine Spende umwandeln? Sucht / Prävention oder so? Nein.
-- Editiert von User am 12. Juli 2023 14:29
ZitatWeder noch - das Einkommen müssen Sie einfach nur angeben, und welchen Zweck "ärztliche Dokumente" haben sollen, erschließt sich mir nicht. :
Weil es kann ja jeder behaupten, dass er/sie aus "Medizinischer" Sicht keine Hilfe bekommen hat und es keine Hilfe geben wird und nur durch Zufall nach Jahren eine/n "Therapie"-Ansatz gefunden wurde?
Und Nein, ist keine Ausrede..
-- Editiert von User am 12. Juli 2023 14:38
Weil es kann ja jeder behaupten, dass er/sie aus "Medizinischer" Sicht keine Hilfe bekommen hat und es keine Hilfe geben wird und nur durch Zufall nach Jahren eine/n "Therapie"-Ansatz gefunden wurde? Es ändert aber nichts an der Erfüllung des Tatbestandes. Außerdem ist das Zeug ja nicht angekommen - wie kann dann jemand bescheinigen, dass es bei Ihnen eine positive Wirkung hatte? Im Übrigen besteht das Risiko, dass das Gericht ein ärztliches Gutachten veranlasst, dessen immense Kosten dann von Ihnen zu zahlen sind, denn die werden Bestandteil der Prozesskosten.
-- Editiert von User am 12. Juli 2023 14:56
Ich weiss, dass es am Tatbestand nichts ändert.
Ich glaube Sie haben mich falsch verstanden.
Ich konsumiere kein Ampethamin… Probiert ja, und es hat nicht geholfen, hat meine Chronischen Probleme eher um ein vielfaches verstärkt…
Im ersten Post hab ich ja geschrieben, dass eine gezielte Physio und CBD mir hilft, nicht Ampethamin… Ich nehme keine Drogen! (Wobei CBD auch eine Droge ist, aber legal)
Also lieber nicht erwähnen, dachte Ehrlichkeit siegt, aber wohl nicht.
Man kann und darf natürlich auch begründen, warum man das bestellt hat. Insgesamt denke ich aber, dass es hier nur einen begrenzten Effekt auf das Strafmaß haben wird.
ZitatAlso lieber nicht erwähnen, dachte Ehrlichkeit siegt, aber wohl nicht. :
Warum die Staatsanwaltschaft hier ein Gutachten einholen sollte bzw. mit welchem Auftrag, ergibt für mich nicht so wirklich Sinn.
Machen Sie es so, wie Sie denken, würde ich empfehlen.
-- Editiert von User am 12. Juli 2023 16:58
ZitatWeil es kann ja jeder behaupten, dass er/sie aus "Medizinischer" Sicht keine Hilfe bekommen hat und es keine Hilfe geben wird und nur durch Zufall nach Jahren eine/n "Therapie"-Ansatz gefunden wurde? :
ZitatIch konsumiere kein Ampethamin… Probiert ja, und es hat nicht geholfen, hat meine Chronischen Probleme eher um ein vielfaches verstärkt… :
Und wo soll dann der gefundene Therapieansatz sein?
Mal abgesehen davon hätte dir bewusst sein können, dass Amphetamine nicht die Lösung deines Problems sind...wie bist du überhaupt auf das schmale Brett gekommen?
-- Editiert von User am 12. Juli 2023 18:08
Warum die Staatsanwaltschaft hier ein Gutachten einholen sollte bzw. mit welchem Auftrag, ergibt für mich nicht so wirklich Sinn. Um zu prüfen, was an der Argumentation des TE dran ist - Staatsanwälte und Richter sind schließlich keine Ärzte.
Weil es kann ja jeder behaupten, dass er/sie aus "Medizinischer" Sicht keine Hilfe bekommen hat und es keine Hilfe geben wird In der Tat - und deshalb besteht die "Gefahr" eines kostenpflichtigen Gutachtens.
Wobei CBD auch eine Droge ist, aber legal CBD-Öl ist legal, CBD- Blüten und CBD-Hasch nicht - das kann man zwar quasi an jeder Ecke kaufen, aber ob man das der Justiz auf die Nasen binden sollte, da habe ich meine Zweifel...
(Unfug editiert)
Bekanntermaßen darf die StA auch nicht nach Lust und Laune Gutachten veranlassen, eben unter anderem aus Kostengründen für den Beschuldigen.
Die Fragestellerin gibt die Tat ja zu, das Geständnis (und vermutlich auch die Begründung) wird sich positiv auf das Strafmaß auswirken, damit dürfte der Fall dann auch erledigt sein.
-- Editiert von Moderator am 13. Juli 2023 19:38
ZitatDie Fragestellerin gibt die Tat ja zu, das Geständnis (und vermutlich auch die Begründung) wird sich positiv auf das Strafmaß auswirken, damit dürfte der Fall dann auch erledigt sein. :
Dass sich eine Geständnis positiv auswirkt, ist naheliegend.
Aber bei medizinischen Gründen wäre ich da sehr zurückhaltend. Das kann auch nach hinten losgehen, selbst wenn es nicht zu einem teuren Gutachten kommt.
Denn wenn man medizinische Gründe anführt, klingt damit unbewusst immer folgendes mit an:
- Rechtfertigung ("weil es mit schlecht ging, fühlte ich mich berechtigt, gegen Gesetze zu verstoßen")
- fehlende Einsicht ("es war ja nicht so schlimm, weil ich medizinische Gründe hatte")
- Wiederholungsgefahr ("wenn es mir wieder schlecht geht, werde ich evtl. wieder gegen Gesetze verstoßen")
Das kann(!) also auch negativ ankommen.
Manchmal ist es einfach besser, nichts zu den Hintergründen zu schreiben.
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