Welche Strafe erwatet meinen Freund?

17. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sonnyblack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe erwatet meinen Freund?

Hallo!!!
Letzte Woche wurde ein, bis dahin ,sehr guter Freund von mir in einer disco, mit 100 extasy pillen von zivilpolizisten aufgegriffen!!!!Er verweigerte sofort jegliche aussage gab also auch keine verkaufsabsicht zu!!!Er ist 20 jahre und ersttäter!!!wird er mit einer bewährungsstrafe davon kommen oder muss er dafür ins gefängnis???MfG Galdano




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 182x hilfreich)

zum strafmaß kann ich nichts sagen, aber denkt dein freund im ernst dass er die verkaufsabsicht ernsthaft bestreiten kann?
was will er sagen? eigenbedarf?

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

100 pillen dürften wohl im Sinne des BtmG eine *nicht-geringe menge* sein. darauf steht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Ab einer Strafe von 2 jahren aufwärts kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. das tatsächliche Strafmaß ist schwer zu prognostizieren.

Der Täter hat aber einen Anspruch auf einen pflichtverteidiger und den sollte er auch dringend nutzen.

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#3
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Na klar doch! Es war seine Monatsration. Er nimmt jeden Tag drei. Und weil die so teuer sind, lässt er sie natürlich auch nicht zu Hause herumliegen. Seine Freundin nascht nämlich auch ganz gerne mal :grins:

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Bevor hier was zum Strafmaß gesagt werden kann, muß das Wirkstoffgutachten abgewartet werden, ob die nicht geringe Menge iSv. § 29a BtmG überschritten ist.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Hi,

bestraft kann er nur für den Besitz. Die Strafe hängt von der Wirkstoffmenge ab, aber auch davon, welches Strafrecht angewandt wird. Mit 20 kann er noch unter das Jugendstrafrecht fallen, muß aber nicht. Aber selbst im ungünstigsten Falle (nicht geringe Menge, normales Strafrecht) wird er als Ersttäter vermutlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Bei Anwendung des Jugendstrafrechtes ist allerdings Jugendarrest (bis zu 4 Wochen) nicht unwahrscheinlich.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

bestraft kann er nur für den Besitz
Jedenfalls solange es keinen Zeugen dafür gibt, dass er zumindest versucht hat, die auch an andere abzugeben oder zu verkaufen.

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