Welche Strafe für Betrug/Urkundenfälschung?

4. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
PascalBochum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe für Betrug/Urkundenfälschung?

Hallo.
Bin neu hier.
Habe mal eine Frage,bzw. ein Problem.
Ich fange einfach mal an:
Ich bin 23 und habe "Vorstrafen" wegen "leichter" Bedrohung (Familienstreit mit Tante), Erschleichen von Leistungen (Auf den Weg zur Arbeit bin ich eine Haltestelle zu weit gefahren,als mein Ticket reichte,was ich nicht wusste,da ich normal Autofahrer bin,Strafe sind 400€),versuchter Diebstahl an PKW( Jugendsünde mit ein paar falschen Freunden,Strafe:Sozialstunden).
Und nun habe ich etwas gemacht,was ich ehrlich sehr bereue :-(
Ich habe bei einem Elektroladen einen Blu-ray player sehr günstig erworben (99€).
Da ich wusste,dass diese Geräte bei ebay ca 250€ bringen,wollte ich ihn verkaufen,allerdings an ein "An- und Verkauf für 160€ mit einem Blu-ray Film
Dazu habe ich den aufbeleg gefälscht,allerdings sehr schlecht,da ich sowas normalerweise nie tuh.
Ich gab den Player samt gefälschter Rechnung ab,und das Thema war für mich erledigt.
Nun wollte ich bei dem selben "An und Verkauf" meine Xbox360 ganz legal verkaufen.
Dann fragte er mich,ob ich nicht der sei,der ihm den Blu-ray Player verkauft hat.
Ich gab es zu, und tat unwissend.
Hinterher hab ichs bei ihm zugegeben,und er wollte sein Geld ersetzt haben.
Ich musste ihm 50€ die ich dabei hatte geben.
Er sagte ich soll ihm sein ganzes geld minus des Films zurück geben,und das die Polizei mich sucht.
Heute bekam ich ein schreiben von der Polizei,dass ich am 10.02 dort hin muss,zur Vernehmung.
Meine Frage ist,was mich jetzt erwartet. Ich will es auf jeden Fall zugeben.
Was wird nun auf mich zukommen?
Habe große Angst. sowas hab ich das erste mal getan und werds auch nie wieder tun.Bereue es total.
Bitte um Hilfe.
Gruß Pascal
Ach ja,er hat mir allerdings trotzdem meine Xbox360 abgekauft,und ich im Gegenzug bei ihm eine Playstation3 gekauft :augenroll:

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Ich muss zugeben, ich verstehe den Sachverhalt nicht.

Sie haben eine Blu-ray-Player gekauft und mit einem Film an einen An- und Verkauf verkauft und dabei einen "abgeänderten" Kaufbeleg vorgelegt. Richtig?
Weshalb wurde der Beleg eigentlich abgeändert? Und wie?

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#2
 Von 
PascalBochum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh sorry. etwas blöd beschrieben.
Naja ich hab halt auf dem normalen Kassenbong etwas "gekritzelt",
und nen Zusätzlichen Zettel, mit dem Logo von Promarkt etc.
Habs gemacht,weil ich etwas mehr Geld haben wollte. Ich wusste,dass die Geräte bei ebay teuer sind,so ca 250€.
Und wenn der Typ auf dem Kaufbeleg sieht,dass er mich nur 99€ gekostet hat,dass hätte er mir sicherlich nur 50€ gegeben.
Sehr sehr blöde Aktion von mir :augenroll:

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#3
 Von 
PascalBochum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist los?
Warum antwortet keiner?
Muss ich dafür ins Gefängnis??
Bitte helft mir

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Sorry, bin nicht ständig online.
Wie viel war der Film denn wert. Für die 160 EUR hat der Käufer jetzt den Blu-ray-Player (Wert laut Bon korrekt: 99 EUR), den Film und die 50 EUR "Rückerstattung", richtig?

Es liegt ein Betrug, § 263 StGB und eine Urkundenfälschung, § 267 StGB vor. Beides wird mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe geahndet.
Wegen der Vorstrafen halte ich eine Einstellung jetzt für unwahrscheinlich.
Wahrscheinlich gibt es eine Geldstrafe, die nicht allzu hoch ausfallen wird, da kaum ein Schaden (beim Betrug) entstanden ist und nach Ihren Angaben das ganze offensichtlich und dilettantisch erfolgte. Eine Gefängnisstrafe wäre hier eindeutig übertrieben - trotz der Vorstrafen (wobei ich davon ausgehe, dass keine laufende Bewährung vorhanden war).

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#5
 Von 
PascalBochum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi.
Theoretisch hat er 60€ zuviel an mich bezahlt.Der Player wurde für 150€ angekauft, und der Film für 10€. Den Film hat er verkauft,und hatte auch nichts mit der Sache zutun.
und die 50€ habe ich ihm gegeben.
Also bin ich mit ihm Quit.
Aber die Anzeige kommt von dem Elektroladen.
Weil ich halt auf dem Kassenbon etwas verändert habe,und nen Seperaten Zetllel mit Logo und so weiter "gefälscht" habe.
Habe keine Bewährung. Also musste entweder Sozialstunden machen,oder Geldstrafe zahlen.
Also wird 100% keine Gefangnisstrafe angewand?Bin Arbeitslosengeldempfänger und kann mir keinen Anwalt leisten,weiss ja nichtmal,ob ich überhaupt einen brauche.

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#6
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Aber die Anzeige kommt von dem Elektroladen.
Weil ich halt auf dem Kassenbon etwas verändert habe,und nen Seperaten Zetllel mit Logo und so weiter "gefälscht" habe.


Mal so doof nachgefragt:

Was hat jetzt der Elektromarkt damit zu tun bzw wie kommen überhaupt ihre Daten zu dem Laden :???:

Hört sich a bissel abstrus an alles... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PascalBochum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ne gute Frage.
Man hat ja 14 Tage Umtauschrecht.Denke mal,dass der Typ sich gedacht hat,ich hab den Player Günstig gekauft und geb ihn einfach zurück und bekomme mehr Geld wieder. dabei wirds wohl aufgefallen sein,dass die Rechnung gefälscht war.
Anders kann ichs mir nicht vorstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PascalBochum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ergänzend*
Es war ja wie schon erwähnt,nen An und Verkauf. Da muss man ja seinen Perso kopieren lassen.
Ich weiss,war sehr dumm

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Denke mal,dass der Typ sich gedacht hat,ich hab den Player Günstig gekauft und geb ihn einfach zurück und bekomme mehr Geld wieder.


Nen gebrauchten Player :???:

quote:
Da muss man ja seinen Perso kopieren lassen.


Ist mir neu, aber egal...

Aha und deswegen dann auch:

quote:
Dann fragte er mich,ob ich nicht der sei,der ihm den Blu-ray Player verkauft hat.


Ja, nee..iss klar..sorry für trolling Antworten ist mir meine Zeit zu schade...

*koppklatsch* :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PascalBochum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

was sind trolling antworten?
warum nehmt ihr mich net ernst?
hab den player an dem tag verkauft,wo ich ihn gekauft habe. desshalb hat er sich sicher gedacht,er tauscht ihn um,weil auf dem kassenbon 299€ statt 99 € stand.

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