Welche Strafe ist zu erwarten ???

24. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jo_Bill
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe ist zu erwarten ???

Nabend.

Habe ein riesiges Problem und grosse Angst vor dem Urteil.
Ich habe vor 5Monatlich einen "nicht vorsätzlichen" Betrug begangen. D.h ich habe für 30Euro getankt und meine Karte wurde dort nicht angenommen, darauf hin habe ich eine Frist gesetzt bekommen das Geld vorbeizubringen und diese nicht eingehalten.
2Tage nach ablauf der Frist lag das Schreiben der Polizei bei mir im Briefkasten, bin natürlich auch hin und habe mich auch als schuldig bekannt. Es war ein versehen. Nun kam ein Schreiben vom Jugendamt das ich dorthin muss, damit diese Prüfen ob ich nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenen Strafrecht bestraft werden soll. Wie hoch wird die Strafe ausfallen ??? Ich bin nicht vorbestraft und einfach nur angst das mir das meine Zukunft verbaut .

MFG

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23 Antworten
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#1
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Man kann keinen "nichtvorsätzlichen" Betrug begehen. Betrug setzt immer Vorsatz voraus und zwar im Moment der Tat. Man kann auch nicht "nachträglich" einen Betrug begehen. Wenn Sie mit einer gedeckten Karte zahlen wollen und die wird nicht angenommen, ist das kein Betrug und wird auch nicht nachträglich einer.
Irgendwas kann also nicht stimmen, entweder die Geschichte nicht oder Sie haben etwas nicht verstanden.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, man wird ihm wohl vorwerfen, daß die Karte "von Anfang an nicht ging" und er das wußte. Das wäre dann natürl. Betrug.

Die Beweisbarkeit ist eine andere Sache.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Jo_Bill
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Womit habe ich denn zurechnen wenn es tatsächlich Betrug war ? Ich finde es ein wenig komisch das das Jugendamt gleich mit eingeschaltet wird

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#4
 Von 
Jo_Bill
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Kontoauszüge war die Karte zu dem Zeitpunkt nicht gedeckt. 10Mins vorher hatte mein Internetdienstleister Abgebucht. Die auszüge habe ich auch der Polizei vorgelegt.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das Jugendamt wird eingeschaltet, weil Du zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt warst (nicht wahr ?? :-) ).

Bei diesem Alter ist sowohl die Anwendung von Jugend- als auch Erwachsenenrecht mögl.

Das Jugenamt (genauer die JGH) gibt eine Empfehlung ab, welches Recht bei Dir angewendet werden soll.

Zur Sache an sich schreib ich später noch was, muß erst mal ein bissl was arbeiten :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Jo_Bill
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt ich war 18Jahre alt. Muss ich denn mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung rechnen ??? oder wird es bei einer Geldstrafe bleiben ??

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

da Sie nicht vorbestraft sind ist eine Bewährungsstrafe aufgrund eines Betruges mit einem Betrugswertes von €30 unwahrscheinlich. Sofern Jugendrecht angewandt wird, können Sie mit einer Verhängung von Sozialstunden und ähnlichem rechnen. Bei Erwachsenenstrafrecht wäre eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen denkbar. Es muss geklärt werden, warum Sie auch die Frist nicht eingehalten haben. Sie sollten die €30 schnellstmöglich begleichen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#8
 Von 
Jo_Bill
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frist wurde so blöd es auch klingt vergessen. Ich habe auch keinen Rückruf der Tankstelle "was ja auch keine Pflicht ist" erhalten. Erst mit dem Schreiben der Polizei ist es mir wieder eingefallen, nur ich wusste nicht ob es was bringt wenn ich die 30Euro jetzt noch begleiche.

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#9
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Da kommt es mit Sicherheit darauf an, um welche Karte es sich handelt. Und dann kann man entscheiden, wo der Betrugstatbestand verwirklicht ist.

Hier ist ja die kriminelle Energie nicht besonders hoch und eine Schadenswiedergutmachung - und unter Umständen noch eine Entschuldigung - wirkt sich immer positiv aus.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#10
 Von 
Jo_Bill
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelte sich um eine normale EC-Karte meiner Hausbank. Ich werde mich schriftlich bei der tankstelle entschuldigen.

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#11
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hi

das ist ja lächerlich, wenn das wirklich so ist

wenn sich die Tanke mit einer späteren Begleichung der Forderung zufriedengibt. scheidet Betrug von vornherein aus

ob du dich strafbar machst hängt dann nicht davon ab, wann du eine Forderung bezahlen kannst

leider sind die Antworten oben sehr schlecht

wenn du vor der Polizei glaubhaft gemacht hast, daß du einvernehmlich Rechnung später bezahlen solltest hätte der zuständige Staatsanwalt die Sache aus obigen Gründen sofort abblasen müssen

die ganze Sache hängt jetzt an der beweisbarkeit, daß du im Einvernehmen mit der Tanke später bezahlen solltest

keine sorge wegen dem "geständnis" bei der polizei

ich würde um einen Termin bei zuständigen Staatsanwalt (zu erfragen über das Aktenzeichen) bitten und diesem das erzählen (aber nicht mehr)

wenn das nicht sofort fruchtet, unbedingt einen Anwalt nehmen, auch wenn das erst mal ein paar euronen kostet - kriegst du später zurück, vielleicht ja auch Prozeßkostenhilfe

außerdem würde ich den Tankenbetreiber im gegenzug anzeigen

Gruß

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#12
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Also so lächerlich ist das nicht. Wenn es sich beispielsweise um eine EC-Karte handelt, bei der das Rückfrageverfahren angewendet wird und die Autorisierung ist negativ, dann ist es zunächst mal Betrug.
Wobei ich günstigstensfalls davon ausgehe, daß es das eigene Konto und die eigene Karte war. War es eine fremde, wird es viel, viel schlimmer...

So und dann haben wir ja derzeit einen Kriminalitätsschwerpunkt EC-Kartenmißbrauch und das heißt, daß an der Eindämmung politisch ein sehr hohes Interesse besteht, so daß die Staatsanwalten derzeit diese Fälle kaum einstellen, sondern daß abschreckende Konsequenzen im öffentlichen Interesse liegen.

Der zweite Betrugstatbestand liegt ja vor, indem ein Zahlungsversprechen nicht eingehalten wurde.

Also hier das runterzuspielen ist nicht sachgerecht und hilft niemandem.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#13
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hi wolfgang

entschuldigen sie die Frage, nicht bös gemeint, aber haben sie Jura studiert?

:Der zweite Betrugstatbestand liegt ja vor,
:indem ein Zahlungsversprechen nicht
:eingehalten wurde

dann werden sie die Komik dieser Aussage erkennen - wenn jedes nicht eingelöste Zahlungsversprechen betrügerisch iSd StGB wäre ... ;)

nochmal:
wenn das "Opfer" hier eine spätere Zahlung ausdrücklich nochmal eingeräumt hat, wurde es auch nie darüber getäuscht einen Zahlungsanspruch gegen den Tankenden zu haben, ergo kein Betrug

dann später eine Strafanzeige zu erstatten, ist mehr als nur widersprüchliches verhalten sondern es ist wider besseren eigenen Wissens und somit strafrechtlich seinerseits wegen falscher Verdächtigung etc. relevant

deshalb bleibe ich bei meiner aussage

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jo_Bill
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ich war gerade bei der Jugendgerichtshilfe. Die sagten mir das es nichtmals für eine Geldstrafe ausreicht. Das Verfahren wird gegen auflagen eingestellt. Ich muss kein Schadensersatz zahlen. Die auflagen werden sich noch entscheiden , er ging aber von Sozialstunden aus.
Zudem fand der bearbeiter es recht komisch das eine Tankstelle die meine Bankdaten vorliegen hat, direkt eine Strafanzeige stellt. Gerade bei einer "noch" geringen Summe von 30Euro. Die anderen Möglichkeiten die sie gehabt hätten , wie z.ß Bankkonto sperren lassen und ... hätten sie erst ausnutzen müssen.

Nunja nun gut
Danke für all eure Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@ legalix

Bevor man die Antworten anderer als "schlecht" bezeichnet, sollte man doch erst mal die Qualität der eigenen kritisch unter die Lupe nehmen.

1.) Wenn ich tanke, dann (vorsätzlich) versuche mit einer "nicht gedeckten" Karten zu zahlen, und dann -nachdem die Zahlung gescheitert ist- ein Zahlungsversprechen abgebe, daß ich von vornherein nicht vorhabe einzuhalten, ist das Betrug.

Wie -und ob überhaupt- hier Vorsatz nachzuweisen wäre (oder überhaupt vorliegt) ist eine andere Sache, jedenfalls scheidet Betrug nicht per se aus (wie Sie meinten)

2.)

quote:<hr size=1 noshade> ...unbedingt einen Anwalt nehmen, auch wenn das erst mal ein paar euronen kostet - kriegst du später zurück, vielleicht ja auch Prozeßkostenhilfe <hr size=1 noshade>


a) Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe.

b) Anwaltskosten werden im Strafrecht nur bei Freispruch (also ggf. nach einer Anklageerhebung) erstattet, nicht jedoch bei einer Einstellung nach § 170 StPO oder §§ 153ff. StPO (§ 45 JGG )

3.) Wenn der Tankstellenpächter, nachdem das Zahlungsversprechen nicht eingehalten wurde, davon ausging, daß der Schuldner von vorherein nicht vorhatte den Betrag zu zahlen, macht er sich keiner "falschen Verdächtigung" schuldig, wenn er einen vermeintlichen Betrug anzeigt. Denn dazu hätte er 100%ig wissen müssen (und das müßte man ihm nachweisen), daß der Schuldner auf jeden Fall vorhatte den Betrag zu zahlen.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 24.05.2004 18:34:01

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#16
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

:Zudem fand der bearbeiter es recht komisch
:das eine Tankstelle die meine Bankdaten
:vorliegen hat, direkt eine Strafanzeige stellt.

hab ichs nicht gesagt

allerdings ist eine Einstellung gegen Auflagen auch quatsch, denn aus genau diesem Grund ist das ganze Ding ohne Auflagen einzustellen, denn du bist hier völlig "unschuldig".

übrigens lehnt sich die Jugendgerichtshilfe hier ziemlich aus dem Fenster - es liegt nicht in ihrer Kompetenz das zu entscheiden sondern beim Richter und Staatsanwalt

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend "LegalX",

wie ich sehe, haben Sie auch in diesem Thread Ihre mangelnde juristische Kenntnis in völlig überheblicher und unsachlicher Weise zum Ausdruck gebracht.

Wie auch in einem anderen Thread haben Sie den Sachverhalt wieder mal nicht sorgfältig durchgelesen und analysiert, erlauben sich aber dennoch fragwürdige Kritik an anderen Beiträgen und Problemlösungen.

Im Sachverhalt hat die Tankstelle eine nachträgliche Zahlung nach Ablauf der Frist noch nicht angenommen. Demzufolge besteht zumindest die Möglichkeit einer Strafbarkeit, auch wenn, wie bereits richtig erwähnt, der subjektive Tatbestandsteil des Täters noch erst geklärt werden muss, mithin die Beweislage.

Desweiteren geht es auch nicht darum, wie von Ihnen falsch dargestellt, dass der Beitragsschreiber im Einvernehmen mit der Tankstelle die Schulden nachträglich nach Ablauf der Frist später zahlt, sondern dass dieser eine von der Tankstelle und ihm in Absprache gesetzten Frist nicht eingehalten hat.

Auch Ihren Rat hier in diesem Sachverhalt einen Anwalt zu konsultieren, ist mE noch nicht nötig.

Dass die von Ihnen angesprochene Prozesskostenhilfe im Strafrecht nicht existiert, hat mein Kollege Bob Ihnen ja schon erklärt.

Dem Erfolg einer Anzeige des Tankstellenbetreibers sehe ich hier als durchaus zweifelhaft entgegen. Ich erkenne hier auch keine Strafbarkeit des Tankstellenbetreibers, wie mein Kollege Bob auch bereits erläuterte.

Korrekt ist, dass hier eine Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen in Betracht kommt und dieses von der Überzeugung des jeweiligen Gerichts abhängt.

Ich finde es durchaus amüsierend wie Sie mit Ihren unqualifizierten juristischen Kenntnissen versuchen andere Beiträge auf unsachliche Weise zu diskreditieren.

Ich würde Sie daher bitten dieses zu unterlassen und hingegen die anderen Forumsteilnehmer und Kollegen mit mehr Respekt zu behandeln.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -




-- Editiert von BOBO am 24.05.2004 22:50:09

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo runde

:3.) Wenn der Tankstellenpächter, NACHDEM
:das Zahlungsversprechen nicht eingehalten
:wurde, davon ausging, daß der Schuldner
:von vorherein nicht vorhatte den Betrag zu
:zahlen, macht er sich keiner "falschen
:Verdächtigung" schuldig, wenn er einen
:vermeintlichen Betrug anzeigt.

upps doch, denn dann weiß er 100%ig daß hier kein betrug begangen wurde, denn im dt. Strafrecht müssen sämtliche Tatbestandmerkmale noch immer zum selben Zeitpunkt vorliegen ;)




:Denn dazu
:hätte er 100%ig wissen müssen (und das
:müßte man ihm nachweisen), daß der
:Schuldner auf jeden Fall vorhatte den Betrag
:zu zahlen.

bzw. exakter, daß er nie getäuscht wurde -keine Irrtumserreung stattfand-, tja und das hast du -ähh sie- eben selbst nachgewiesen

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Und wo ist das Problem?

Wenn ich mit einer getürkten Karte (von der ich weiß, daß sie nicht funzt) an einer Tanke zahlen will, und sofort danach (nachdem die Kartenzahlung erwartungsgemäß nicht geklappt hat) sage: O.K., dann zahle ich in 3 Tagen (was ich aber von vornherein nicht vorhabe) und melde mich danach nie wieder.

Das ist dann kein Betrug?

Wenn der TP mich daraufhin (nachdem er mein Zahlungsversprechen -durch verstreichenlassen der Frist-, als von Anfang an nicht ernstgemeint bewertet) anzeigt, ist das eine falsche Verdächtigung ??

Dann könnte ich also auch bei "QuellMann" Waren auf Raten oder Zahlungsziel bestellen (mit dem Vorsatz, diese nicht zu zahlen), und wenn mich "QuellMann" nach verstreichen des Zahlungsziels wg. Betrugs anzeigt, machen die sich einer falschen Verdächtigung schuldig ?

Da könnte ich Ihnen (...oder Dir) einige Urteile zeigen, wo bei genau solch einem Szenario Leute wegen Betrugs verurteilt sind. Diese Urteile füllen Aktenordner in der Schuldenberatungsabteilung meines Arbeitgebers.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 25.05.2004 11:09:49

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

diese berühmten "durch Betanken erkläre ich konkludent auch zahlen zu wollen und zu können"-Fälle gibt es in der UrteilsPraxis so gut wie nicht

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Jo_Bill
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu muss ich auch noch was sagen. Wenn ich doch von vornerein nicht vor hatte "nicht" zu zahlen , dann ist das Betrug . Das ist ja auch soweit richtig. Aber wer gibt dann schon freiwillig seinen Ausweisdaten und seine Fahrzeug daten ab. Zudem wurde der Perso-Ausweis dagelassen. Da ich mir sicher war das ich zahlen werde, hatte ich auch kein Problem damit die Sachen dazu lassen. Und das ist hier wohl auch zu meinen Gunsten geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, in Deinem Fall kann man das ja so hingestellt lassen.

Es ging mir nur darum aufzuzeigen, daß bei solch einem Szenario Betrug nicht automatisch ausscheidet (theo. nicht gegeben sein kann) - wie es nach legalx's Meinung ist.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich kann mich hier meinem Kollegen anschliessen. Es ging hier lediglich um die Möglichkeit einer Strafbarkeit.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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