A hat mehrere Strafverfahren aber bisher noch keine Anzeigen / Vorstrafen gehabt
MitschülerInnen sexistisch beleidigen ( Schule ) , Stalking und Beleidigung ( Fake Profile von einer ehemaligen Mitschülerin erstellt und beleidigende Posts ins Internet gestellt, sie vor der Wohnungstür aufgesucht / aufgelauert, angerufen .. ) und noch ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung ( Nase blutig geschlagen hat )
Bleibt es nur bei Sozialstunden? Jugendarrest ist meines Wissens nur bis 4 Wochen möglich, danach gibt es nur noch Jugendstrafe ab 6 Monaten, dazwischen nichts mehr.
Ist hier bereits eine Jugendstrafe ab 6 Monaten möglich ( mit oder ohne Bewährung ) ?
Welche Strafe kann rechtlich auf A ( 17 ) zukommen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatA hat mehrere Strafverfahren aber bisher noch keine Anzeigen / Vorstrafen gehabt :
Finde den Widerspruch ...
ZitatBleibt es nur bei Sozialstunden? :
Bedauerlicherweise wird es so sein ...
Statt Sozialstunden wäre bei solch angehenden Psychopathen eine entsprechende Behandlung zielführender, wird aber leider nicht wirklich angewendet.
Hier sind es ja mehrere Verfahren / Taten .. Liegt es daran dass nur Sozialstunden in Frage kommen, weil das Jugendstrafrecht so milde ist ? Heißt, das nur nach Erwachsenenstrafrecht überhaupt eine Haftstrafe bei solchen Taten in Frage kommt?
Siehe, Schwarzfahrer die ins Gefängnis kommen.
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ZitatSiehe, Schwarzfahrer die ins Gefängnis kommen. :
Die Schwarzfahrer, die ins Gefängnis kommen, wurden aber zu 99% nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern zu einer Geldstrafe.
Wenn man eine Geldstrafe hartnäckig nicht bezahlt (und sich weder um Ratenzahlung noch um eine Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeitsstunden kümmert), muss man die Geldstrafe im Gefängnis absitzen.
ZitatLiegt es daran dass nur Sozialstunden in Frage kommen, weil das Jugendstrafrecht so milde ist ? :
Zum einen daran. Zum anderen daran, dass die Kapazitäten zur Behandlung nicht verfügbar sind.
Wie hoch könnte die Anzahl der Sozialstunden sein? Und was muss passieren damit einem Jugendlichen überhaupt eine Haftstrafe droht?
Bei Totschlag und Mord sind wir oft bei 5 Jahren und mehr Haftstrafe bis maximal 10 Jahre, was muss denn passieren damit jemand 6 - 12 Monate Jugendhaft bekommt ? Bewaffneter Raub ?
Diese Frage lässt sich weder pauschal noch grob beantworten. Im Jugendstrafrecht werden jegliche Strafzwecke dem Erziehungsgedanken untergeordnet, d.h. man verzichtet möglichst lange auf Strafen, die dem Jugendlichen oder Heranwachsenden die Zukunft verbauen.
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