Welche Strafe kann rechtlich auf A ( 17 ) zukommen?

20. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Politsaw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe kann rechtlich auf A ( 17 ) zukommen?

A hat mehrere Strafverfahren aber bisher noch keine Anzeigen / Vorstrafen gehabt

MitschülerInnen sexistisch beleidigen ( Schule ) , Stalking und Beleidigung ( Fake Profile von einer ehemaligen Mitschülerin erstellt und beleidigende Posts ins Internet gestellt, sie vor der Wohnungstür aufgesucht / aufgelauert, angerufen .. ) und noch ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung ( Nase blutig geschlagen hat )

Bleibt es nur bei Sozialstunden? Jugendarrest ist meines Wissens nur bis 4 Wochen möglich, danach gibt es nur noch Jugendstrafe ab 6 Monaten, dazwischen nichts mehr.
Ist hier bereits eine Jugendstrafe ab 6 Monaten möglich ( mit oder ohne Bewährung ) ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120287 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Politsaw):
A hat mehrere Strafverfahren aber bisher noch keine Anzeigen / Vorstrafen gehabt

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Politsaw):
Bleibt es nur bei Sozialstunden?

Bedauerlicherweise wird es so sein ...
Statt Sozialstunden wäre bei solch angehenden Psychopathen eine entsprechende Behandlung zielführender, wird aber leider nicht wirklich angewendet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Politsaw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier sind es ja mehrere Verfahren / Taten .. Liegt es daran dass nur Sozialstunden in Frage kommen, weil das Jugendstrafrecht so milde ist ? Heißt, das nur nach Erwachsenenstrafrecht überhaupt eine Haftstrafe bei solchen Taten in Frage kommt?
Siehe, Schwarzfahrer die ins Gefängnis kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16547 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat (von Politsaw):
Siehe, Schwarzfahrer die ins Gefängnis kommen.

Die Schwarzfahrer, die ins Gefängnis kommen, wurden aber zu 99% nicht zu einer Haftstrafe verurteilt, sondern zu einer Geldstrafe.
Wenn man eine Geldstrafe hartnäckig nicht bezahlt (und sich weder um Ratenzahlung noch um eine Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeitsstunden kümmert), muss man die Geldstrafe im Gefängnis absitzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120287 Beiträge, 39865x hilfreich)

Zitat (von Politsaw):
Liegt es daran dass nur Sozialstunden in Frage kommen, weil das Jugendstrafrecht so milde ist ?

Zum einen daran. Zum anderen daran, dass die Kapazitäten zur Behandlung nicht verfügbar sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Politsaw
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie hoch könnte die Anzahl der Sozialstunden sein? Und was muss passieren damit einem Jugendlichen überhaupt eine Haftstrafe droht?

Bei Totschlag und Mord sind wir oft bei 5 Jahren und mehr Haftstrafe bis maximal 10 Jahre, was muss denn passieren damit jemand 6 - 12 Monate Jugendhaft bekommt ? Bewaffneter Raub ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Diese Frage lässt sich weder pauschal noch grob beantworten. Im Jugendstrafrecht werden jegliche Strafzwecke dem Erziehungsgedanken untergeordnet, d.h. man verzichtet möglichst lange auf Strafen, die dem Jugendlichen oder Heranwachsenden die Zukunft verbauen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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