Welche Strafe oder überhaupt?

15. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
kleineayl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe oder überhaupt?

Es ist etwas ziemlich doofes passiert, mein bruder hatte ein unangenehmenes erlebniss auf dem nach hause weg und für den schreibe ich hier. Er wurde kontrolliert am bahnhof und dort ist es dann zu einigen missverständnisses seitens der polizei kommen. Auf jeden fall wird ihm nun doch trotzdem beleidigung vorgeworfen und wegen einem anderen missverständniss auch eine leichte körperverletzung. wobei wie gesagt mein bruder eigentlich nichts dafür kann! Hier die Gesetze dazu: 185,223,113,130
Wird er trotzdem bestraft obwohl er die ganze situation nicht wollte und die polizei schuld hatte? Wenn ja, wieviele sozialstunden muss er dann machen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Ja, ja die böse Polizei die immer so verständnislos bei Missverständnissen reagiert....



Zitat:
Hier die Gesetze dazu: 185,223,113,130

Es gibt keine Gestze mit dieser Bezeichnung.
Aber entsprechnede Paragraphen im StGB.
Hier ruft der Gesetzgeber bis zu 5 Jahre Haft auf, je nach Schwere des Missverständnisses


Mit einer detaillierten Schilderung des ganzen Ablaufes, seines Alters und seiner eventuell vorhandenen Vorstrafen könnte man da etwas genauer schätzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hier ruft der Gesetzgeber bis zu 5 Jahre Haft auf, je nach Schwere des Missverständnisses Nun, da es sich bei dem "Mißverständnis" offenbar um Volksverhetzung handelte (§ 130 StGB ), haben wir schon mal eine Mindeststrafe von 3 Monaten Haft.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es ist schlichtweg nicht möglich, seriös diese Fragen zu beurteilen, wenn der Fragesteller sich selbst und uns durch diese unsinnige Sachverhaltsdarstellung belügt.

Wie soll man bei der Geschichte eine ernsthafte Einschätzung abgeben?

Also entweder der Fragesteller erzählt ganz ehrlich, was passiert ist. Dann kriegt er auch eine Antwort, mit der er etwas anfangen kann.

Oder aber er schwafelt nur irgendwas von "Missverständnissen" und "die Polizei hat schuld". Dann kann ihm niemand helfen und man kann den Thread auch dicht machen.

Mal sehen, für was sich der Fragesteller entscheidet.

Beleidigung, Körperverletzung, Volksverhetzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind ein sehr saftiger Vorwurf. Das klingt auf den ersten Blick nach Freiheitsstrafe. Wie alt ist der Bruder denn? Wie sehen die Vorstrafen aus?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.726 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen