Welche Strafe würde mich erwarten?

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
zwangsgedanken
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafe würde mich erwarten?

Ich habe großen Mist gebaut.
Vor erst: Ich bin 24 Jahre alt, 2x vorbestraft auf grund von 1x ladendiebstahl ( 1 bier ) und 1x Falschaussage bei der Polizei die auf Bewährung festgelegt wurde.

Nun zum Thema:
Ich habe 2010 aufgrund meiner Medikamentenabhängigkeit insgesamt in einem Zeitraum von 4 Monaten bis zu 200 mal Bestellungen in einer Online-Apotheke abgegeben, wo ich mehrmals rezeptfreie Hustenstiller und Schlaftabletten bestellt habe um mein Sucht stillen
Damals war ich noch 16 Jahre alt. Ich habe mit ausgedachten Lastschriftdaten (es gab mal eine Seite wo falsche Datenn nach Algorhytmus angeboten wurden) und 2x fremden Kreditkartendaten (aus damaligen Hackerforen) mehrere Bestellungen auf eine Packstation aufgegeben.
Die Medikamente habe ich weder verkauft noch sonst was. Es diente rein als Konsum-Mittel, da ich irgendwann diese Stoffe jeden Tag zu mir aufnehmen musste.

Irgendwann kam ich von den Medikamenten los und ich habe mit den Bestellungen aufgehört.
Das war circa ende 2010.

Das Ding ist: Ich war bis heute nicht aufgeflogen. Das heißt die Tat müsste (da Betrug eigentlich nach 5 jahren verjährt) schon 2016 verjährt gewesen sein. Ich habe weder eine Vorladung noch ein Strafverfahren seitens der Polizei bekommen.

2014 habe ich wieder auf grund einer medikamentensucht 2 bestellungen aufgegeben
wo ich jeweils paar packungen ratiopharm hustenstiller kaufte.
Ich kann mich nicht mehr erinnern ob ich es auf falschen Daten bestellt hatte
oder auf fremden Kreditkartendaten (die in einem angeboten wurden) bestellt hatte.
Dazu kam, dass ich mir 2 Online Spiele mit falschen Daten runtergeladen hatte.

2015 wurde ich aufgrund meiner damaligen Alkoholsucht beim Ladendiebstahl erwischt, wo ich eine Dose Bier in meine Tasche eingesteckt hatte.

2016 bekam ich wegen falschaussage bei der polizei ne geldstrafe (30 euro zu 90 tagessätzen) und eine Bewährung die auf (ich glaube) paar Monate oder 2 Jahre ausgelegt war..

In dem gleichen Jahr ging ich in die Entzugsklinik und war dann komplett Suchtfrei von allem.
Seitdem bin ich stafunauffällig..

Jetzt zu meiner Frage: Angenommen die Polizei bekommt die Sache mit 2014 und 2010 raus. Was würde passieren? Welche Strafe würde mich erwarten? Diese Frage stelle ich mir seit Wochen, Fragen die mich quälen und Fragen die mir ein ungutes Gefühl geben, ob ich jemals in den Knast landen könnte. Ich habe viel Blödsinn gemacht und habe mit meiner Vergangenheit abgeschlossen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr frauen.

-- Editiert von zwangsgedanken am 22.03.2019 22:16

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Sachen von 2010 sind verjährt, die von 2014 verjähren dieses Jahr. Abgesehen davon werden einem Betrugstaten von vor 5 Jahren kaum heute noch auf die Füße fallen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zwangsgedanken
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay also die von 2010 sind nun verjährt? Gut....
Und sofern dieses Jahr nichts passiert wird die Sache von 2014 auch verjährt sein also... Okay...
Ich werde in Zukunft bestimmt nie wieder so einen Mist bauen.... Ich konnte vor Gewissensbissen gar nicht mehr geradeaus denken..... Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Und sofern dieses Jahr nichts passiert wird die Sache von 2014 auch verjährt sein


Ja, wobei es auf's genaue Datum ankommt. Wenn es vor dem 23.03.2014 war ist es schon verjährt. Es verjährt also nicht erst zum Jahresende (31.12.) wie zivilrechtliche Forderungen, sondern genau an dem jeweiligen Datum plus 5 Jahre.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zwangsgedanken
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weiß, war es im april 2014. Also denke mal ab Mai sollte es verjährt sein?
Da fällt mir ein Stein vom Herzen...

Danke für die Rückmeldung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich weiß, war es im april 2014. Also denke mal ab Mai sollte es verjährt sein?


Ja, wenn es so ist, dann ist es so :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Wobei wenn es 200 Bestellungen in 2010 waren, könnte es nicht als Gewerbsmäßiger Betrug gewertet werden? Dann läge die Verjährungsfrist bei 10 Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Dann läge die Verjährungsfrist bei 10 Jahren. Nein, die Frist wird immer nach dem Grunddelikt bestimmt: Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind. § 77(4) StGB

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
go481954-10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Ah gut zu wissen , danke fürs klarstellen muemmel!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

10 Jahre wären es nur bei § 263, Abs. 5 StGB (gewerbs- und bandenmäßig) und zwar auch -aus den dargelegten Gründen- in dessen minderschwerem Fall, der nur mit bis zu 5 Jahre FS bedroht ist.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.03.2019 19:39

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