Hallo
Mal Angenommen,
Ein 16 jähriges Mädchen geht mit ihrem 18 jährigen Freund auf ein Musikfestival.
Als sie dort ankommen und ihre Tickets vorzeigen müssen, werden die Personalausweise verlangt. Er darf seinen behalten, da er bereits 18 Jahre alt ist, ihrer wird eingezogen, da sie minderjährig ist. Es wird ihnen jedoch kein Wort davon gesagt dass das Mädchen ihren Ausweis um 00 Uhr spätestens holen solle.
Als das Paar dann um 4 Uhr nachts, des Mädchens Ausweis holen wollen, werden ihre Personaldaten aufgeschrieben und ihnen wird gesagt, dass die Daten an die Polizei weiter gegeben werden und dass den Eltern des Mädchens eine Geldstrafe ab 1000 €, wegen Unterlassung der Aufsichtsplicht droht.
Am nächsten Tag ist dem Pärchen dann aber aufgefallen dass auf der Eintrittskarten Rückseite, beschrieben steht, dass unter 18 jährige das Gelände um 00 Uhr verlassen müssen.
Jetzt ist meine Frage was für Strafen drohen könnten und ob es eine Möglichkeit für das Mädchen gibt, der Angelegenheit unbeschadet zu entweichen, da sie nicht darüber aufgeklärt worden ist, wann sie das Gelände zu verlassen hatte?
LG Giulio
Welche Strafen drohen?
18. Januar 2009
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Frage vom 18. Januar 2009 | 17:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Strafen drohen?
#1
Antwort vom 19. Januar 2009 | 21:26
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 30x hilfreich)
Dem Mädchen drohen erst mal gar keine Strafen, denn es ist kein Straftatbestand erfüllt.
Schlimmstenfalls mag es ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern geben. Da das Mädchen jedoch in Begleitung eines Volljährigen war, müssten die Eltern dann angeben, dass sie dem Volljährigen die Aufsichtspflicht für diesen Abend übertragen haben. Dann kann sich ein Minderjähriger auch nach 24 uhr noch in öffentlichen Veranstaltungen aufhalten. Normalerweise wird dies durch ein mitgegebenes Schriftstück bestätigt, aber dies wurde halt vergessen.
Ich denke nicht, dass bei einem solch einmaligen Verstoß gleich ein derartiges Bußgeld ausgesprochen wird.
Sollten Nachfragen durch die Polizei kommen, würde ich jedenfalls die unterlassene Aufklärung ansprechen.
Und jetzt?
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