Hallo. Ich kenne einen Fall, wo Eltern gedroht haben, sie werden von ihrem Volljährigen Kind wichtige Sachen wegwerfen. Welche Straftat begehen diese Eltern wenn sie dies tatsächlich tun? Eventuell Unterschlagung? Oder eventuell auch Sachbeschädigung?
Welche Straftat begehen diese Eltern?
17. April 2023
Thema abonnieren
Frage vom 17. April 2023 | 18:27
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Straftat begehen diese Eltern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 17. April 2023 | 18:56
Von
Status: Unbeschreiblich (116194 Beiträge, 39220x hilfreich)
ZitatWelche Straftat begehen diese Eltern wenn sie dies tatsächlich tun? :
Eventuell gar keine, eventuell eine, eventuell viele.
Kommt auf die uns unbekannten Details an.
#2
Antwort vom 18. April 2023 | 09:43
Von
Status: Wissender (15824 Beiträge, 9081x hilfreich)
Unterschlagung scheidet aus, wenn die Eltern die Sachen entsorgen wollen - Unterschlagung setzt nämlich den Willen voraus, die unterschlagenen Sachen zu behalten, um sich daran zu bereichern. Und die Bereicherungsabsicht der Eltern liegt ja nicht vor.
Es ist also maximal Sachbeschädigung - oder auch gar nichts.
Die Drohung könnte(!) eine Nötigung sein - da kommt es aber sehr auf die Formulierung der Drohung an.
Grundsätzlich gibt es nämlich keine Pflicht der Eltern, Gegenstände der volljährigen Kinder aufzubewahren. Die Aufforderung der Eltern an volljährige Kinder, ihr Zeugs abzuholen, ist grundsätzlich legitim und keine Straftat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. April 2023 | 10:20
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Reicht es nicht langsam mal mit dem "Ich hab mal gehört"?ZitatHallo. Ich kenne einen Fall, :
#4
Antwort vom 20. April 2023 | 13:22
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatWelche Straftat begehen diese Eltern :
Der Vollstaendigkeit halber: Nur weil keine Straftat vorliegt, bedeutet das nicht, dass das ohne rechtliche Konsequenzen moeglich ist. Es gibt ja immer noch den zivilrechtlichen Aspekt - Besitzstoerung, Herausgabeanspruch an Eigentum etc.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.670
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten