Welche Straftat begehen diese Eltern?

17. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
cat1403
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Straftat begehen diese Eltern?

Hallo. Ich kenne einen Fall, wo Eltern gedroht haben, sie werden von ihrem Volljährigen Kind wichtige Sachen wegwerfen. Welche Straftat begehen diese Eltern wenn sie dies tatsächlich tun? Eventuell Unterschlagung? Oder eventuell auch Sachbeschädigung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39220x hilfreich)

Zitat (von cat1403):
Welche Straftat begehen diese Eltern wenn sie dies tatsächlich tun?

Eventuell gar keine, eventuell eine, eventuell viele.
Kommt auf die uns unbekannten Details an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15824 Beiträge, 9081x hilfreich)

Unterschlagung scheidet aus, wenn die Eltern die Sachen entsorgen wollen - Unterschlagung setzt nämlich den Willen voraus, die unterschlagenen Sachen zu behalten, um sich daran zu bereichern. Und die Bereicherungsabsicht der Eltern liegt ja nicht vor.

Es ist also maximal Sachbeschädigung - oder auch gar nichts.
Die Drohung könnte(!) eine Nötigung sein - da kommt es aber sehr auf die Formulierung der Drohung an.

Grundsätzlich gibt es nämlich keine Pflicht der Eltern, Gegenstände der volljährigen Kinder aufzubewahren. Die Aufforderung der Eltern an volljährige Kinder, ihr Zeugs abzuholen, ist grundsätzlich legitim und keine Straftat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von cat1403):
Hallo. Ich kenne einen Fall,
Reicht es nicht langsam mal mit dem "Ich hab mal gehört"?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von cat1403):
Welche Straftat begehen diese Eltern


Der Vollstaendigkeit halber: Nur weil keine Straftat vorliegt, bedeutet das nicht, dass das ohne rechtliche Konsequenzen moeglich ist. Es gibt ja immer noch den zivilrechtlichen Aspekt - Besitzstoerung, Herausgabeanspruch an Eigentum etc.

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