Welcher Straftatbestand???

12. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)
Welcher Straftatbestand???

Hallo,

in der Grundschule meines Neffen sind Kopfläuse aufgetreten. Nun war es leider auch so, dass er ebenfalls betroffen war.

Also wurde er entlaust. Nach RÜcksprache mit der Lehrerin sollte er nach zwei Tagen wieder die Schule besuchen dürfen, wenn er einen ärtzlichen Attest vorlegen würde, wonach er Lausfrei ist.

Dies geschah auch so. Die Ärztin wurde aufgesucht und hatte bescheinigt, dass er Lausfrei ist.

Nun konnte er wieder in die Schule.

Dort geschah folgendes:

Die Lehrerin hatte den tollen Einfall, den Jungen nach vorne zu holen und vor der Klasse nach Läusen zu untersuchen. Anschließend will sie eine Laus gefunden haben und rief sogleich die Klassenkamerdan dazu, damit jeder begutachten konnte, wie eine Laus und ein verlauster Kopf ausehen würde.

Der Junge war entsprechend geknickt und will nicht mehr in die Schule.

Die Tatsache, dass eine ärztliche Bescheinigung vorlag hat die Lehrerin nicht interessiert.

Das Kind wurde sofort wieder der Ärztin vorgestellt, die erneut bescheinigte, dass das Kind lausfrei war/ist.

Hat sich die Lehrerin hier strafbar gemacht?

Denunzieren etc.

Danke vorab.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Auf jeden Fall hat sich die Lehrerin unmöglich benommen. Ein klärendes und sehr deutliches Gespräch mit dem Direktor wäre da der richtige Schritt.

Falls sowas nicht zum ersten Mal passiert sein sollte, wird sie mit disziplinarischen Sanktionen zu rechnen haben.

Zu Deiner Frage bzgl. strafrechtlicher Relevanz. Hmm.

§225 StGB (Mißhandlung von Schutzbefohlenen) wäre eine Möglichkeit, §185 / §186 (Beleidigung, üble Nachrede) könnten auch passen, wenn kein Läusebefall vorgelegen hat.

Ich würde aber die strafrechtliche Schiene außen vorlassen und den Schuldirektor mit ins Boot holen.

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#2
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Das Problem ist, dass der Rektor voll hinter seiner Lehrerin steht. Ich denke, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde in jedem Fall erfolgen wird.

Danke nochmals.

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#3
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Habe mit meiner Frau über deinen Fall gesprochen, sie ist Pädagogin und findet diese Vorgehensweise absolut daneben.

Direkt über das Schulamt / stufe Höher gehen, wenn der Direktor nicht mitspielt. So gut es geht an die große Glocke hängen, da es ansonsten im Sande verläuft.

Fakt ist - rein rechtlich hat die Lehrerin keinerlei Erlaubnis, das Kind anzufassen, zu untersuchen, whatever. Das kann rechtlich auch entsprechend geahndet werden.

Zudem würde ich beantragen, dass der Junge in eine andere Klasse versetzt wird, damit etwas Ruhe einkehrt und er eine Möglichkeit hat, das zu verarbeiten. Unglaublich, was die Person da angerichtet hat.


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#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Das kann rechtlich auch entsprechend geahndet werden.


Nö, da im "Anfassen" und "Untersuchen" keine Straftat liegt.

quote:
Zudem würde ich beantragen, dass der Junge in eine andere Klasse versetzt wird


Ach was, wegen einem Vorfall soll das Kind aus seinem gewohnten Umfeld gerissen werden? Halte ich nichts von. Dann müßte man das Kind bei jedem Vorfall in eine neue Klasse stecken - auch bei "hat sich Wasser über die Hose geschüttet und alle haben 'Bettnässer' gerufen und gelacht". :crazy:

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#5
 Von 
Dantius0099
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 66x hilfreich)

Achso, seit wann darf denn bitte der Lehrer "Hand anlegen" und eine Untersuchung auf Läuse am Kind durchführen? Faktisch hat dies der Arzt zu tun und bescheinigt dies.

Du scheinst die Situation nicht ernst zu nehmen, einem Kind kann diese Art des Vorführens vor der gesamten Klasse schaden.

Wo kämen wir denn da hin, wenn sich der Lehrer sich anmaßt, ein Kind zu untersuchen und daraufhin zu urteilen, den anderen Kindern das Ergebnis zu präsentieren ála "Guckt ma, das ist eine Laus, das ist ein Lauskopf... so sieht sowas aus..." ... der ist ja traumatisiert, weil alle ihn auslachen werden.

Aber da kommen wir ja zum Punkt - jeder sieht das anders. Ich habe drei Kinder und habe da auch schon einiges erlebt . Sicher darf man es nicht überbewerten und individuell einschätzen.

Trotzdem ist das keine Lapalie. Fakt.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Der Rektor steht dahinter, dass seine Untergebenen Kinder öffentlich vorführen?

Da würd ich ebenfalls Öffentlichkeit herstellen; Schulrat einschalten, Presse einschalten, bisserl lauter trommeln. Ich wette 1 EUR, dass der Direktor öffentlich NICHT mehr hinter seiner Lehrerin steht, wenn das Wellen schlägt.

Ich würde vehement auf eine öffentliche Entschuldigung der Lehrerin vor der versammelten Klasse bestehen, vor der dieser Vorfall auch stattgefunden hat. Und ich würde überlegen, ob eine andere Schule nicht vielleicht besser geeignete pädagogische Konzepte hat.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Mag sein, dass die Lehrerin sich total daneben benommen hat, aber eine Straftat liegt weit und breit nicht vor.

Ob ggf. gegen irgendwelche Dienstpflichten verstoßen wurde, welche disziplinar geahndet werden könnten, weiß ich nicht, da dies von den jeweiligen Landesschulgesetzen abhängt.

Wenn man die Sache nicht auf sich beruhen lassen will, eignet sich sicher eine entsprechende Beschwerde an die Schulbehörde.



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"justice"

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

.

Sehe ich auch so.

quote:

Achso, seit wann darf denn bitte der Lehrer "Hand anlegen" und eine Untersuchung auf Läuse am Kind durchführen?


Das hat in der Form ja auch niemand behauptet. Aber nicht alles was man "nicht darf" ist deswegen gleich eine Straftat.

Das sich die Lehrerin hier unter aller Kanone benommen hat, steht völlig außer Frage
und eine Beschwerde bei der entspr. Schulaufsichtsbehörde des Bundeslandes würde ich hier auch anbringen, wenn es mein Kind wäre.

Aber anstsonsten sollte man die Kirche auch mal etwas im Dorf lassen, a la Klassenwechsel, Trauma usw.

Die Notwendigkeit eines Klassenwechsels sehe ich hier auch nicht, wenn das Kind in der Klasse grundsätzlich gut integriert ist und sichergestellt wird, dass die Lehrerin sich nicht nocheinmal so daneben benimmt. Ein Klassenwechsel kann genauso (oder mehr) belastend für das Kind sein. Zum einen kommt es in ein völlig neues Umfeld und zum anderen kann es auch in der neuen Klasse passieren, dass der "Eindringling" schlecht aufgenommen wird, nach dem Motto: "Ieeehh, da kommt der Läuse-Peter aus der 3c, den die da nicht mehr wollten"

quote:
der ist ja traumatisiert, weil alle ihn auslachen werden.


Also, wenn ich jedes mal ein Trauma davon getragen hätte, wenn man mich ein der Grundschule ausgelacht hat, hätte ich sicher ein knappes halbes Dutzend Traumata.


Ganz losgelöst von diesem konkreten Fall hier
, denke ich, dass heutzutage sowiso viel zu oft aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird. Manche Dinge würde ein Kind viel besser verarbeiten (mit sich selbst ausmachen), wenn man einfach -nachdem man es in einer Weise thematisiert hat, die angemessen ist- einen Haken dran machen würde und zu den Akten legen, anstatt wie die wildgewordenen Derwische das Kind von einem Therapeuten zum anderen zu zerren und ein riesen Faß aufzumachen. Denn oft wird erst dadurch dem Kind der Eindruck vermittelt, dass irgendetwas "mega-böses" ihm angetan wurde, das nun der ober-dringenden Behandlung bedarf.

Insbesondere bei getrennt lebenden Eltern sieht man das oft und da hat es das Kind dann oft auch noch doppelt schwer, weil einmal der Papa es zum Therapeuten seines Vertrauens schleppt und die Mama noch mal zu dem ihrigen, weil der Papa ja zu blöd ist und dessen Therapeut sowiso ein Quacksalber ist.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 13.02.2014 12:57

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#9
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)

Ich beadnke mich bei allen, für die Einschätzungen und Ratschläge. Es wird wohl auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinuaslaufen.

Vielen Dank.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Anmerkung noch von mir.

quote:
hat sich Wasser über die Hose geschüttet und alle haben 'Bettnässer' gerufen und gelacht

Der Vergleich ist ziemlich daneben. Denn wenn bei so einem Vorfall die Lehrerin die Kinder zur Ordnung ruft, ist das auch etwas völlig anderes. Dass Kinder innerhalb ihrer Gruppe schon einmal andere auslachen, das ist normal und darum geht es nicht.

Dass aber Lehrer, die eine Respektsperson sein sollten für Kinder, so etwas machen, ist eine andere Nummer. Der Vergleich wäre passend, wenn die Lehrerin das Wasser absichtlich selbst verschüttet hätte und fleissig mitgelacht hätte. Ich denke schon, dass eine Grenze hier überschritten wurde und das sollte (im Rahmen der Schule) auch Konsequenzen haben.

Ob man wirklich die Klasse wechseln muss. Naja. Kinder müssen auch lernen, mit so etwas umzugehen, besser früher als später. Mal sind sie der Außenseiter, mal jemand anderes, da dem Kind jedesmal zu zeigen, dass es sofort die Klasse wechselt u.ä. verhindert, dass es vernünftige Konfliktlösung erlernt.

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