Wenn Jugendliche klauen...

12. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Trauriges Mädel
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Wenn Jugendliche klauen...

Ich würde gerne wissen, wie lange ein Jugendlicher bei einem (kleinen) Ladendiebstahl vorbestraft bleibt...sind es wirklich 20 Jahre? Das scheint mir aber eine sehr hohe strafe zu sein...

wäre sehr nett wenn mir jemand schnell antworten würde...
liebe grüße

:dau:

-- Editiert von Trauriges Mädel am 12.09.2007 22:25:24

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

kommt drauf an. zu was wurde der jugendliche denn verurteilt? eigentlich würde dann höchstens (wenn überhaupt) ein kleiner eintrag im erziehungsregister (nicht führungszeugnis) stehen und ich meine mal gehört zu haben, dass dieser nach 5 jahren nicht mehr einsehbar ist. 20 jahre sind es aber auf keinen fall !!

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das mit den 20 jahren ist völliger Unfug. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann steht das höchstens im Erziehungsregister und das wird am 24. Geburtstag gelöscht. In Führungszeugnis steht gar nichts.


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#3
 Von 
kati36
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein riesen Problem. Meine Tochter und ihr Freund ist heute beim Zigaretten klauen erwischt worden (Mutprobe). Sie ist erst 11 und das war das erste Mal. Es wurde die Polizei geholt, weil es 10 Schachteln waren und alle ihre Personalien aufgenommen.Jetzt kommt eine Vorladung. Kann mir jemand sagen, mit was ich jetzt noch rechnen muß. Ich bin total fertig. Sie hat mir versprochen, dass sowas niemals mehr vorkommt.

-----------------
"Kati"

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Kann mir jemand sagen, mit was ich jetzt noch rechnen muß.

Ja, mit einer Verfahrenseinstellung, da Ihre Tochter auf grund Ihres Alters unwiderlegbar schuldunfähig ist, § 20 StGB .

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#5
 Von 
kati36
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Man hat mir gesagt, dass auch das Jugendamt informiert wird und wir auch da zu einer Anhörung müssen.

-----------------
"Kati"

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Niemand muß zu einer Anhörung. Morgen kommt der Weihnachtsmann. Das ganze ist Kinderkram und die Beschuldigte ist unter 14 und hat gesagt sie machts nicht mehr wieder, wo ist denn hier das Problem?
Polizeibeamte machen sich oft wichtig um die Leute einzuschüchtern.

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#7
 Von 
kati36
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke ihnen für die Nachricht, jetzt haben sie mir auch etwas die Angst genommen . Können Sie mir noch sagen, ob ich den Schaden bezahlen muß?

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"Kati"

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#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die Tat kann allerdings bei der Landespolizei gespeichert werden, die Aussonderungsprüffrist kann vom Bundesland abhängen. In Hamburg sind es für Kinder nach §15 HmbPolDVG höchstens 2 Jahre (ob in Bagatellfällen eine kürzere Frist gilt, weiß ich nicht), in Hessen ist die Frist für Kinder in Fällen geringer Bedeutung 1 Jahr. Sollte in dieser Zeit nichts neues zur Anzeige kommen, werden die Daten gelöscht.

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#9
 Von 
kati36
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

aber muss ich den schaden bezahlen?

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"Kati"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:
Können Sie mir noch sagen, ob ich den Schaden bezahlen muß?

Welcher Schaden? Die Zigaretten sind doch vermutlich schon zurück, geht es um eine Fangprämie?

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#11
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ich denke mal in Hessen wären es auch 2 oder 3 Jahre daran habe ich noch gar nicht gedacht. Ist aber wurscht was in den Kriminalakten steht.

aber muss ich den schaden bezahlen?

Wieso denn das haben Sie die Zigaretten geklaut, ausserdem sind doch die zigaretten zurück beim Eigentümer, da ist doch gar kein schaden.

Sie meinen die Verfahrenskosten des Strafverfahrens ? Wenn die Tochter nicht verurteilt wird muß sie auch keine Kosten bezahlen, da die kostenregelung insoweit abschließend ist, im übrigen sind doch jugendstrafverfahren ohenhin weitgehend kostenfrei.

Die Kosten für den Polizeieinsatz ?

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#12
 Von 
kati36
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist ja erst 11 .

-----------------
"Kati"

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#13
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Andreas.Hauser:
In Hessen sind es für Kinder 2 Jahre für den Regelfall und 1 Jahr für Fälle geringerer Bedeutung:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/310_Polizei_Waffenwesen/310-105-HSOG-DVO/HSOG-DVO.htm#%A7_21

Erst einmal ist es in der Tat egal, wird dort aber einiges angesammelt, so kann das beim ersten richtigen Strafverfahren einen schlechten Eindruck machen oder die Voraussetzungen für eine ED-Behandlung nach Landespolizeirecht bilden.

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#14
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

danke für den hinweis, hatte die 2 Jahre doch noch richtig in erinnerung. Habe früher mal in Hessen studiert, mitlerweile pupst es mich nicht mehr so.

@TE
Zivilrechtlich kann Frau Tochter haftbar gemacht werden. Aber wie gesagt es ist ekein Schaden ersichtlich.

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