Wer leitet das Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage

6. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Johannes69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer leitet das Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage

Hallo,


Vor ca. 3 Jahren bekam ich Post von einem Anwalt, ich hätte seinen Mandanten, einen einschlägig bekannten Gastwirt, über die Theke gezogen.
Dabei soll er Prellungen erlitten haben, außerdem sei seine Brille defekt.
Er verständigte die Polizei, die meine Personalien aufnahm. Es gab in der Tat eine rein verbale Auseinandersetzung bei der aber niemand berührt wurde.
2 Jahre nach dem angeblichen Vorfall kam es zum Zivilprozeß. Nach 2 Terminen steht jetzt fest das die Rechnung für die zerstörte Brille gefälcht ist. Der Optiker-Meister sagte aus das der Kläger 1/2 Jahr nach dem Vorfall von dem Kläger gebeten wurde eine Rechnung zu erstellen und das Datum 7 Monate zurück zu datieren.
Der alkoholisierte Zeuge des Klägers verfing sich ebenfalls in Wiedersprüchen.
Beim nächsten Termin werden noch die beiden Polizeibeamten gehört. Die Klage wird höchstwahrscheinlich abgelehnt.
Meine Fragen wären: Wer leitet das Vefahren wegen Falschaussage, Vortäuchung einer Straftat, Anstiftung zur Falschaussage und Urkundenfälchung ein. Muß ich eine Strafanzeige stellen oder macht das der Richter von sich aus?
Kann ich den Kläger, den Zeugen und evtl. den Rechtsanwalt verklagen?
Wer erstattet meine Auslagen, Arbeitsausfall, Fahrkosten und Rechtsanwaltskosten?

Für eine Antwort vielen Dank im voraus

-----------------
"Jojannes"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

"Wer leitet das Vefahren wegen Falschaussage, Vortäuchung einer Straftat, Anstiftung zur Falschaussage und Urkundenfälchung ein. Muß ich eine Strafanzeige stellen oder macht das der Richter von sich aus?"

Eine Pflicht, wonach der Richter ihm in der Verhandlung bekannt gewordene Straftaten von Amts wegen anzeigen muss, besteht mE nicht. Wenn Sie daher sicher gehen wollen, dass die StA die Strafverfolgung aufnimmt, sollten Sie selbst Anzeige erstatten.

"Wer erstattet meine Auslagen, Arbeitsausfall, Fahrkosten und Rechtsanwaltskosten?"

Wenn Sie den Zivilprozeß gewinnen (also die Klage vollumfänglich abgewiesen wird), hat der Kläger Ihnen die im Rahmen der Rechtsverfolgung entstandenen Kosten zu ersetzen (vgl. § 91 I ZPO ).

"Kann ich den Kläger, den Zeugen und evtl. den Rechtsanwalt verklagen?"

Wieso denn? Ihre Auslagen bekommen Sie (s.o.) ersetzt, evtl. strafrechtliche Konsequenzen folgen aus der Strafverfolgung durch die StA und eine sich ggf anschließende Verurteilung - was wollen Sie noch?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wer leitet das Vefahren wegen Falschaussage, Vortäuchung einer Straftat, Anstiftung zur Falschaussage und Urkundenfälchung ein. Muß ich eine Strafanzeige stellen oder macht das der Richter von sich aus?

Normalerweise sollte der Richter im Rahmen seiner "Amtsermittlungspflicht" die Akte des Zivilverfahrens an die StA weitergeben (wie gesagt: "er sollte" - muß aber auch m.E. nicht, siehe Bob.Vila), die dann ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einleitet. Du kannst ja nachfragen, ob er das entsprechend macht, oder ob Du selber Strafanzeige erstatten sollst.

Kann ich den Kläger, den Zeugen und evtl. den Rechtsanwalt verklagen?
Wer erstattet meine Auslagen, Arbeitsausfall, Fahrkosten und Rechtsanwaltskosten?


Du kannst den Kläger auf (weitergehenden) Schadenersatz, der den sowiso im Rahmen des Zivilprozesses von der unterlegenen Partei zu leistenden übersteigen sollte, verklagen. Der RA wird wohl selber von seinem Mandanten getäuscht worden sein, weil ich mir nicht vorstellen kann, daß er für solch einen Kram bewußt und vorsätzlich seine Zulassung riskiert.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 06.05.2004 14:21:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Johannes69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Auskunft,

Der Rechtsanwalt wurde von seinem Mandanten offensichtlich nicht getäucht.
Im Schriftverkehr habe ich den RA darauf hingewiesen daß das Austellungsdatum der Rechnung zwar 2 Wochen vor dem Vorfall datiert, ein Zusatz auf der Rechnung besagt allerdings das" die Brille angefertigt wurde laut Verordnung vom"- 4 Monate nach dem Vorfall.Diese Rechnung wurde bis zur Verhandlung 3 mal neu überarbeitet.Gleiches gilt für ein vorgelegtes ärztliches Attest. Der Richter bestätigte meine Einschätzung indem er sagte das er in einem Strafprozeß an diesem Punkt die Klage abweisen würde. Ich Glaube das mann dem Beruf des Rechtsanwalts Unrecht tun würde wenn mann dem RA des Klägers Naivität unterstellen würde.

Alles Gute für die Verfasser der Antworten und das sehr interesante Forum

Johannes

-----------------
"Jojannes"

-- Editiert von johannes69 am 06.05.2004 15:48:55

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.430 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen