Vor 15 Jahren habe ich eine 2 jährige Bewährungsstrafe bekommen
Jetzt habe ich wieder ******* gebaut
Habe Falschgeld im darknet gekauft und wollte das Geld in Verkehr bringen würde von der Polizei geschnappt
Kann ich wieder mit einer Bewährungsstrafe rechnen ?
Alex
Werde ich wieder eine Bewährungsstrafe bekommen ?
30. Januar 2018
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Frage vom 30. Januar 2018 | 16:50
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 0x hilfreich)
Werde ich wieder eine Bewährungsstrafe bekommen ?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2018 | 17:00
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Hallo,
ohne weitere Angaben kann man da nichts dazu sagen.
Möglich sind zwischen 3 Monaten Freiheitsstrafe im minderschweren Fall i. S. d. § 146 Abs. 3 StGB
bishin zu "open end" im Falle des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB
.
Wie viel an Falschgeld haben Sie sich denn beschafft?
Grüße
PP
#2
Antwort vom 30. Januar 2018 | 17:33
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe 300€ Falschgeld im darknet gekauft
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Januar 2018 | 17:33
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe 300€ Falschgeld im darknet gekauft
#4
Antwort vom 30. Januar 2018 | 17:37
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 0x hilfreich)
§ 146 Abs. 1 Nr. 2 trifft bei mir nicht zu ich habe das Geld nicht gefallen hat ich habe es im darknet gekauft
#5
Antwort vom 30. Januar 2018 | 17:44
Von
Status: Schüler (242 Beiträge, 112x hilfreich)
@fubo23
Ich hatte sie neulich schon gebeten, es bei einem thread hinsichtlich des Falschgeldthemas zu belassen.
Hier geht es weiter:
https://www.123recht.net/Psychose-und-straffahig-__f531566.html
Und jetzt?
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