Werde mit Vorstrafe erpresst - Was ist der Bester Weg ?

14. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rats
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Werde mit Vorstrafe erpresst - Was ist der Bester Weg ?

Hoffe, nachdem es in letzter Zeit so gut geklappt hat, weiß auch jetzt wieder jemand fundierten Rat.
Die Vorgeschichte kann man hier nachlesen: http://www.123recht.net/Schadensersatz-nach-Betrug-__f498808.html

Jedenfalls bin momentan auf Bewährung. Das zur Vorgeschichte.

Jetzt zum Thema:

Ich war im Jahr 2012 Mitgesellschafter einer GmbH eines Bekannten und auch zum Geschäftsführer bestellt.. Genau vom 01.01.2012 bis zum 03.01.2013. Da bin ich aus privaten, freiwillig ausgeschieden.

Während dieser Zeit habe ich keinerlei Gehalt erhalten. Es ging um den Aufbau der Geschäfte. Zum ausgleich wurden mir aber über die BAR-Kasse meine monatlichen Reisekosten erstattet (wofür ich entsprechende Abrechnungen vorlegen musste) und ich durfte mir immer mal wieder über den Firmenaccount bei Amazon Sachen bestellen die ich nicht bezahlen musste.
Gesamtbetrag der Reisekosten in dem Zeitraum waren: 5000,- € und die Bestellungen hatten einen Wert von 6.000,- € Dieses vorgehen haben der andere Gesellschafter und ich so besprochen. Und es kamen keinerlei Einwände.

Im Jahr 2014 musste ich dann auf einmal, ohne dass mit mir seitens der GmbH gesprochen wurde eine Kapitalsteuer für 2012 im Rahmen meiner Einkommenssteuererklärung nachversteuern. Hier hatte die GmbH gegenüber dem Finanzamt angegeben, dass ich im Wert von 6000,- € Sachbezüge erhalten habe.

Mein Steuerberater sagte, dass das so die korrekte Vorgehensweise wäre und ich habe nichts weiter unternommen. Also habe ich die 6000,- € versteuert. Und hatte die Sache erneut zu den Akten gelegt.

Jetzt , heute, der neue Sachverhalt. Der ehemalige Gesellschaftspartner und jetzige, alleinige Geschäftührende Gesellschafter hat mir ein unmissverständlichen "Deal" unterbreitet.

Die GmbH muss für 2012 ca. 10.000,- € Steuern nachzahlen. Diese soll ich bezahlen. Falls ich dem nicht nachkomme, so werde man nun die mir Gesamt zugestandene Summe von 11.000,- € als UNTREUE bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.
Ich könnte schließlich nicht beweisen, dass er wirklich damit einverstanden war und bei meiner Vorgeschichte würde mir eh keiner glauben.

Wie seht Ihr die Sache. Ich kann mir in der Tat wegen der Vorgeschichte nichts neues mehr erlauben. Muss ich mich dieser Erpressung echt beugen?

Ich kann ja nun mal wirklich nicht beweisen, das er von allem wusste und mit allem Einverstanden war. Einziges kleines Indiz was ich sehe, warum wurde der Bezug von Warenwerten als Gewinnausschüttung gegenüber dem Fiskus benannt. Wäre der Gesellschafter bzw. neue Geschäftsführer nicht verpflichtet, sofern er wirklich von einer UNTREUE ausgeht, dies schnellstmöglich anzuzeigen ?

Hoffe hier weiß wieder jemand Rat.

Gruß

Richard.




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130 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ich kann mir in der Tat wegen der Vorgeschichte nichts neues mehr erlauben Ja und? Das wäre nichts Neues, sondern steinalt und am Rande der Verjährung stehend.
Diese soll ich bezahlen Und? Könnten Sie? Denn wenn nicht, gibt es doch ohnehin nichts zu diskutieren...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
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Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Selbst im worst case, also wenn eine Verurteilung wegen Untreue erginge, wäre diese wohl gesamtstrafenfähig mit der DHL-Sache, da diese wohl nach 2013 stattfand?!

Ist die Forderung des Ex-Geschäftspartners irgendwie beweisbar? Wenn ja würde ich selbst aktiv werden und ihn wegen vers. Nötigung anzeigen.

Zitat:

Wäre der Gesellschafter bzw. neue Geschäftsführer nicht verpflichtet, sofern er wirklich von einer UNTREUE ausgeht, dies schnellstmöglich anzuzeigen ?


Nein, wäre er nicht. Ganz doof ist die Staatsanwaltschaft aber auch nicht und wird schon hinterfragen warum eine jahrelang bekannte Tat erst Jahre später angezeigt wird und dann zufälligerweise gerade dann, wenn eine Steuernachzahlung ins Haus geflattert kam.

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#3
 Von 
Rats
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Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt. Die Tat wäre vor der Bewährung gewesen. Ja ich könnte ggf. über private Mittel die Summe aufbringen.
Mich würde aber ja erstmal interessieren ob ich mich überhaupt strafbar gemacht habe. Immerhin hatte ich ja 2012
noch das Einverständnis und dann ja sogar die Kapitalsteuer dafür entrichtet.

Der Gesellschafter hat mir noch die Forderung mit Androhung der anzeige per SMS geschickt. Die Anzeige wegen Nötigung etc. würde mir aber ja nicht wirklich weiterhelfen.

Wie sieht es denn mit der Beweisbarkeit aus. Ich kann nicht beweisen, dass das alles mit seinem Einverständnis stattgefunden hat.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Mich würde aber ja erstmal interessieren ob ich mich überhaupt strafbar gemacht habe.


Jedenfalls nicht der Untreue, wenn die Zuwendungen so mit dem anderen Teilhaber abgesprochen waren. Ob steuerrechtlich alles korrekt gelaufen ist, kann ich nicht beurteilen, da ich mich in dem Bereich nicht auskenne.

Zitat:
Der Gesellschafter hat mir noch die Forderung mit Androhung der anzeige per SMS geschickt. Die Anzeige wegen Nötigung etc. würde mir aber ja nicht wirklich weiterhelfen.


Warum nicht? Er würde dann ja zwangsläufig von seiner Forderung Abstand nehmen müssen, denn Sie wären ja wohl (als 50% (??) -Teilhaber an der Firma im Jahr 2012) allenfalls teilweise zur Übernahme der Nachzahlung für 2012 verpflichtet, aber nicht zur Übernahme der kompletten Nachzahlung.

Zitat:
Wie sieht es denn mit der Beweisbarkeit aus. Ich kann nicht beweisen, dass das alles mit seinem Einverständnis stattgefunden hat.


Hatte ich schon gesagt. Man müßte Ihnen beweisen, dass es nicht mit seinem Einverständnis stattfunden hat. Und das liegt relativ fern, wenn eine angebliche Tat, die ja offenbar schon 2012/2013 bekannt war, erst 2017 angezeigt wird. Die Forderungs-SMS lässt ja auch ein klares Motiv für eine Falschbeschuldigung offenbar werden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.04.2017 17:59

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#5
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Jedenfalls nicht der Untreue, wenn die Zuwendungen so mit dem anderen Teilhaber abgesprochen waren.


Das ist ja eigentlich der Kern des Problems. Ich kann nicht beweisen, dass es nciht abgesprochen war. Auf der anderen Seite kann er aber auch nicht beweisen, dass es nicht abgesprochen war. Hinsichtlich des Bargeldes habe ich Kopien von meinen Reisekostenabrechnungen. Ist das vielleicht ein Indiz dass es hinsichtlich der Bargeldzahlungen einen gerechtfertigten und abgesprochenen Grund gab?

Wir wären ja bei einer Anzeige wegen Untreue im Strafrecht.. Wie sieht es hier aus wenn zwei zu 50% beteiligte Gesellschafter sich uneinig sind bzw. unterschiedliche Aussagen tätigen. Meines Erachtens spricht es ja auch nicht gerade für die Sorgfaltspflicht des anderen (neuen) Geschäftsführers, das eine angebliche Tat aus 2012/2013 in 2014 zu einer Kapitalsteuerabgabe führt und nun "nachträglich" in eine strafbare Handlung gewandelt werden soll.

Wie gesagt, ich habe leider keinerlei Beweise, dass alles abgesprochen war. Habe nur die Kopien von den Reisekostenabrechnungen und die SMS, die ich vorsichtshalber ausgedruckt habe. Ich weiß nicht wie eine Staatsanwaltschaft damit umgeht?

Zitat:
Warum nicht? Er würde dann ja zwangsläufig von seiner Forderung Abstand nehmen müssen, denn Sie wären ja wohl (als 50% (??) -Teilhaber an der Firma im Jahr 2012) allenfalls teilweise zur Übernahme der Nachzahlung für 2012 verpflichtet, aber nicht zur Übernahme der kompletten Nachzahlung.


Sorry. Das habe ich nicht verstanden. Ich zeige den Gesellschafter mit Hilfe dieser SMS wegen Nötigung und ggf. falscher Beschuldigung an? Warum sollte er dann automatisch Abstand von einer Anzeige gegen mich nehmen. Vielleicht bewirkt es auch das Gegenteil und er erstattet erst recht Anzeige um seine "Glaubwürdigkeit" zu bekräftigen ?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Das ist ja eigentlich der Kern des Problems. Ich kann nicht beweisen, dass es nciht abgesprochen war. Auf der anderen Seite kann er aber auch nicht beweisen, dass es nicht abgesprochen war.


Zu dem Punkt habe ich jetzt bereits 2mal Stellung genommen... Ich wiederhole es gerne auch noch ein 3. Mal:

Zitat (von mir selbst):

Hatte ich schon gesagt. Man müßte Ihnen beweisen, dass es nicht mit seinem Einverständnis stattfunden hat. Und das liegt relativ fern, wenn eine angebliche Tat, die ja offenbar schon 2012/2013 bekannt war, erst 2017 angezeigt wird. Die Forderungs-SMS lässt ja auch ein klares Motiv für eine Falschbeschuldigung offenbar werden.


Zitat:

Hinsichtlich des Bargeldes habe ich Kopien von meinen Reisekostenabrechnungen. Ist das vielleicht ein Indiz dass es hinsichtlich der Bargeldzahlungen einen gerechtfertigten und abgesprochenen Grund gab?


Ja

Zitat:
Meines Erachtens spricht es ja auch nicht gerade für die Sorgfaltspflicht des anderen (neuen) Geschäftsführers, das eine angebliche Tat aus 2012/2013 in 2014 zu einer Kapitalsteuerabgabe führt und nun "nachträglich" in eine strafbare Handlung gewandelt werden soll.


Das ist doch genau das, was ich bereits 2mal (bzw. 3mal incl. dieses Beitrages) geschrieben habe...

Zitat:
Warum sollte er dann automatisch Abstand von einer Anzeige gegen mich nehmen.


Wo habe ich denn von der Anzeige gesprochen? Ich sprach von der Forderung, dass Sie alleine die Steuernachzahlung von 2012 übernehmen sollen. Denn dazu besteht ja offenbar keine Rechtspflicht Ihrerseits.

Allerdings wäre er auch gut beraten von einer Anzeige Abstand zu nehmen, da er sonst auch noch Gefahr läuft außer für versuchte Nötigung auch noch wegen falscher Verdächtigung belangt zu werden.

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#7
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Mmh.... Wenn man das so liest, dann ist ja für den Gesellschafter nicht so einfach mir ein Verfahren wegen Untreue "anzudichten". Danke für eure Meinungen. Werde es am Dienstag mit meinem Anwalt besprechen. Hoffe der schätzt die Sachlage genauso ein!

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Rats):
Hoffe der schätzt die Sachlage genauso ein!


Davon ist auszugehen, sofern Ihr Text stimmt. Dass betrifft aber nur die 6000 €.

Gleichwohl entbindet Sie (als Teilhaber) das nicht von der Haftung für die Nachzahlung, vorausgesetzt dass die Forderung tatsächlich nur das Jahr 2012 betrifft.

Sie waren Geschäftsführer in dem Jahr? Warum wurden dann die Steuern nicht gezahlt? Auch hier könnte, falls dies in Ihren Verantwortungsbereich lag, Ungemach drohen.

Berry

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#9
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso nur die 6000,-€. Warum nicht die weiteren 5000€ wofür ich sogar Kopien von den eingereichten Abrechnungen habe?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was ich an der Sache nicht verstehe:

Die 6000 Euro Amazon wurden als Sachbezüge wurden nachversteuert (Nachdem ,mit der Abgeltungssteuer gehe ich davon aus, dass es entweder eine offene oder eine verdeckte Gewinnausschüttung war). Wer war für die Erstellung der steuererklärung verantwortlich? Aus diesen Unterlagen müsste doch klar hervorgehen, dass es allgemein bekannt war, dass die Beträge geflossen sind. Wie wurde die Ausschüttung in der GmbH buchungstechnisch behandelt?

Steuerschuldner ist m.E. erstmal die GmbH. Wenn sie nicht leisten kann, ist Insolvenz anzumelden. Eine Haftung der Gesellschafter ergibt sich daraus nicht automatisch.

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#11
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Steuerklärung muss der andere Gesellschafter abgegeben haben. Ich war es nicht. Soweit ich mich erinnere würde es als verdeckte Gewinnausschüttung an mein zuständiges Finanzamt übermittelt. Kann ich Dienstag aber beim Steuerberater hinterfragen.

Das meine ich ja die ganze Zeit. Die GmbH gibt in einer Steuerklärung an, dass ich 6000 erhalten habe. Daraus habe ich die Steuer entrichtet. Also ist der Vorgang doch Aktenkundig. Da kann man doch nicht einfach jetzt auf einmal eine Untreue raus "schnitzen".

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#12
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Also heißt das Resümee, dass ich der Forderung nicht nachkommen werde und es im Zweifel ruhig auf ein Strafverfahren ankommen lasse, da die Beweislast beim Gesellschafter bzw. Gericht liegt und es hier sehr unwahrscheinlich wird, auf Grund meiner Darstellung, verurteilt zu werden ?

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich würde es so machen. Was Sie tun wollen, müssen Sie natürl. selbst wissen und entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

@Streetworker
Wir sind uns aber doch in so weit einig, als dass der Gesellschafter kaum eine Chance hat eine Untruetat nachzuweisen. (Die es im übrigen auch wirklich nicht gibt) Im Zweifel steht meine Angabe gegen seine Angabe, die Ihm aber anscheinend erst 3 Jahre später einfällt und gegen die Abrechnungen der Reisekosten kann er zwar auch grundsätzlich sein und diese nicht akzeptieren aber UNTREUE ist das alles nicht.

Würde das Gericht auf Grund der genannten Sachlage sich irgendwie wegen meiner Vorstrafe eher der Argumentation des Gesellschafters anschließen? Es gibt ja immer diese schlauen Sprüche auf hoher See und vor Gericht.... Kann mir halt wirklich nichts hinsichtlich einer Straftat erlauben.

Aber ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass ich mir auf Grund des damaligen Einverständnis des Gesellschafters nicht strafbar gemacht habe und würde mich nicht auf die Erpressung einlassen. Hinzu kommt, dass ich diese Erpressung per SMS erhalten habe. Vielleicht Spinne ich mir jetzt was zusammen aber wenn ich so angeblich SIEGESSICHER WÄRE, dann hätte ich diesen Sachverhalt mit Nachdruck über einen Anwalt kommuniziert. Da hätte das ganze eine andere Qualität erhalten.

-- Editiert von Rats am 17.04.2017 19:03

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#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Wir sind uns aber doch in so weit einig, als dass der Gesellschafter kaum eine Chance hat eine Untruetat nachzuweisen


Auf Grundlage dessen wie Sie den Sachverhalt hier schildern, ist das so, ja...

Zitat:

Würde das Gericht auf Grund der genannten Sachlage sich irgendwie wegen meiner Vorstrafe eher der Argumentation des Gesellschafters anschließen?


Ein Gericht wird diese Sache im Normalfall nie zu Gesicht bekommen, da sie nach einer Einstellung bereits durch die Staatsanwaltschaft schreit.

Zitat:
Aber ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass ich mir auf Grund des damaligen Einverständnis des Gesellschafters nicht strafbar gemacht habe


Gemäß Ihrer Schilderung bin ich das auch ...

Vielleicht kurz zur Erklärung, warum ich mich etwas "vorsichtig" ausdrücke:

Zum einen ist Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte verboten, daher kann ich nicht schreiben, "machen Sie dies oder lassen Sie das" und Ihnen quasi die Entscheidung abnehmen, was Sie tun.

Zum anderen habe ich -auch wenn ich kein Rechtsanwalt bin- seit 20 Jahren beruflich mit Strafrecht zu tun. Und um eine Strafsache seriös beurteilen zu können, muss man eigentl. die Ermittlungsakte kennen (wenn es bereits eine gibt, also bereits ein Verfahren läuft). Gibt es (noch) keine -wie hier- sollte man zumindest auch die Gegenseite und deren Argumente anhören, bevor man sich abschliessend äußert. Denn da kommen -teilweise- ganz erstaunliche Dinge zu Tage die die eigentl. Person die einen "befragt" hat, vergessen hat zu erwähnen oder für nicht wichtig hielt, oder... oder... oder... Die Möglichkeit die Gegenseite zu hören habe ich hier nicht.

Daher kann ich nur sagen: Nach Ihrer Schilderung hier müssen Sie sich keine Sorgen machen, wegen Untreue belangt zu werden.

Zitat:
Vielleicht Spinne ich mir jetzt was zusammen aber wenn ich so angeblich SIEGESSICHER WÄRE, dann hätte ich diesen Sachverhalt mit Nachdruck über einen Anwalt kommuniziert.


Da müsste man erst mal einen Anwalt finden, der Lust hat Gefahr zu laufen sich wegen versuchter Nötigung/Erpressung strafbar zu machen. Und zum anderen scheint Ihr Ex-Geschäftspartner auch nicht gerade die hellste Kerze auf der Torte zu sein, wenn er in Form von SMS Beweise oder zumindest Indizien für seinen Nötigungsversuch liefert.

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#16
 Von 
Rats
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Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

@!!Streetworker!!
Erst einmal Danke für die Ausführungen und Ihre Zeit.
Mir ist natürlich bewusst, dass Sie keinerlei Rechtsberatung mit entsprechender Garantie gibt. Dies hätte ich aber bei einem Anwalt schlussendlich auch nicht, also eine verbriefte Garantie.
Sie haben natürlich Recht, dass Sie jetzt nur meine Auslegung kennen und dazu Stellung beziehen können. Aber genau darum ging es mir ja auch. Welche „Geschichten" die Gegenseite eventuell dazu dichtet oder nicht weiß ich auch nicht. Er, also der andere Gesellschafter, muss es ja irgendwie der Staatsanwaltschaft verkaufen, damit die einem Anfangsverdacht eventuell nachgehen.
Ich habe als Gesellschafter (mit 50% Anteil) und den entsprechenden Vollmachten und auch der mündlichen Zusage des anderen Gesellschafters z.B. eine Ware von Amazon an die Geschäftsadresse der Firma schicken lassen und damit auch das Firmenkonto belastet. Dafür gab es z.B.: aber auch keinerlei Gehaltszahlungen etc. an mich.
Es gibt darüber aber nirgendwo schriftliche Aufzeichnungen oder einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss, dass ich das durfte.
Ich habe nur die Kopien der Vollmachten, die mündliche Zusage des anderen Gesellschafters und den Steuerbescheid über die Entrichtung von Kapitalsteuer.
Mir ging es auf Grund dieses Sachverhaltes lediglich um eine neutrale Meinung ob ich mich dadurch in der Tat einer Untreue strafbar gemacht habe bzw. es durch irgendwelche, mündlichen Darstellungen der Gegenseite, zu einer Untreuetat werden kann bzw. ob man mir eine solche beweisen kann (also, dass es wirklich zu einer Verurteilung kommen könnte).

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#17
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich hoffe hier liest noch jemand den Artikel und vor allem !!Streetworker!! kann nochmal seine Meinung äußern.
War heute nämlich bei meinem Anwalt und bin jetzt wirklich richtig verwirrt.
Also im Vorfeld hatte ich bereits letzte Woche mit meinem Anwalt, der im übrigen Fachanwalt für Steuer-,Steuerstraf- und Gesellschaftsrecht ist, telefoniert und Ihm die Sachlage kurz geschildert. Daraufhin sollte ich erstmal alle Unterlagen von der Gesellschaft, z.B.: Gesellschafterverträge, Vollmachten, Gründungsurkunden etc., schicken. Er wollte sich einarbeiten und dann alles mit mir besprechen.
Wie gesagt, Besprechungstermin war heute.
Mein Anwalt sagt, er kann nirgendwo irgendetwas erkennen, dass ich mich einer Untreue schuldig gemacht habe.
1.Die Gewinne der Gesellschaft, in besagtem Zeitraum, habe zu 100% ich durch Kaltakquise etc. erwirtschaftet und in keinem Vertrag, Beschluss etc. steht etwas davon, dass ich als Gesellschafter nicht auf darüber verfügen darf.
2. Hatte ich eine Generalvollmacht die sogar Geschäfte mit sich selber erlaubt.
3. Gab es eine Bankvollmacht.
Soweit so gut jetzt kommt aber
4. wo ich darauf hinweise, dass ja der andere Gesellschafter immer informiert bzw. involviert war und es mir ausdrücklich erlaubt hat.
Hierauf sagt mein Anwalt, dass uns das leider gar nichts nützt, da ja der andere dies nicht zugeben würde.

Da hatte ich das erste Mal die Fragezeichen auf der Stirn, weil ich dachte gerade das wäre ja eigentlich sogar ein Hauptargument nämlich, dass er nicht beweisen kann, dass er mir diese Erlaubnis nicht gab.
Weiter meinte der Anwalt er könne nur Anhand meiner Unterlagen etwas zu der Sache sagen, wenn die Gegenseite eventuell doch einen Gesellschafterbeschluß o.ä. hätte der mit die Gewinnentnahme ausdrücklich untersagt dann hätte ich natrülci ein Problem, das habe ich verstanden und kann die Aussage verstehen.
Nicht verstehen konnte ich aber dann, dass er meinte auf Grund der Steuerschuld von 20.000 € wäre ich eventuell mithaftbar, dass könne er aber so einfach nicht rechtssicher sagen, da er nicht weiß ob sich vielleicht der andere der Insolvenzverschleppung oder ähnlichem schuldig gemacht hat. Das könnte man im Zweifel erst sehen, wenn die komplette Akteneinsicht vorliegt. Wenn es so wäre, also dass es keine Insolvenzverschleppung gibt, müsste ich die Hälfte mittragen.

In jedem Fall wäre das Ganze aber ein zweischneidiges Schwert und jedes weitere Verfahren wäre ein unnötiges Verfahren, zumal man nicht zu 100% sicher sein könnte dass nicht doch irgendetwas davon an mir haften bleibt... Zweites Mal ??????Ich solle mir doch mal von der Gegenseite anhören was die genau wollen, da diese ja Gesprächsbereitschaft hinsichtlich der Höhe der Zahlung vermittelt hat. Drittes Mal ??


Also ich kann verstehen, dass der Anwalt sagt im Zweifel müsste ich die Hälfte mittragen und bevor er, die Gerichte etc. Geld verdienen sollte ich grundsätzlich doch eine Einigung erzielen. Und das KEIN Verfahren besser ist als EIN Verfahren da bin ich auch noch bei Ihm.
Aber Punkt 4 verstehe ich nach wie vor nicht, da ich der Meinung bin das wenn der andere mir nicht beweisen kann, dass er mir NICHT sein Einverständnis gegeben hat, er den Vorwurf nicht statt halten kann und wenn doch auch sonst alle Unterlagen dies nicht ausschließen, warum sollte ich mich auf diese Erpressung einlassen bzw. einem Gespräch zustimmen. Und wieso soll bei einer solchen, für mich eindeutigen Sachlage, etwas an mir haften bleiben?

Wenn es so ist dann hat doch ein Untreue-Vorwurf keinen Bestand und wenn es dann tatsächlich so ist, dass ich bei 20.000€ Steuerschulden die Hälfte mittragen muss, dann kann das doch über entsprechende andere Verfahren geklärt werden und der andere müsste nicht solche Wege gehen.

Oder geht der andere diesen Weg, weil er sich erhofft ich übernehme den gesamten Teil der „Rechnung"

Das Ergebnis dieser Besprechung ist jedenfalls, dass er Grundsätzlich meint bei vorliegen Fakten keine Untreue, eventuell Mithaftbarkeit bei den Steuerschulden in höhe der damaligen Gesellschafteranteile (also 50%) und ich soll mir von dem Gesellschafter anhören was er überhaupt will!!

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Mein Anwalt sagt, er kann nirgendwo irgendetwas erkennen, dass ich mich einer Untreue schuldig gemacht habe


Na also, ... ist doch gut.

Zitat:
4. wo ich darauf hinweise, dass ja der andere Gesellschafter immer informiert bzw. involviert war und es mir ausdrücklich erlaubt hat.
Hierauf sagt mein Anwalt, dass uns das leider gar nichts nützt, da ja der andere dies nicht zugeben würde.


Das scheint insofern (lt. Auskunft des Anwalts) aber ja relativ belanglos zu sein, wenn es keine Untreuehandlung gibt und auch "der Segen" des anderen Gesellschafters offenbar gar nicht notwendig war.

Zitat:
Weiter meinte der Anwalt er könne nur Anhand meiner Unterlagen etwas zu der Sache sagen,


Sehen Sie ... das ist genau das, was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe.


Zitat:

Nicht verstehen konnte ich aber dann, dass er meinte auf Grund der Steuerschuld von 20.000 € wäre ich eventuell mithaftbar, dass könne er aber so einfach nicht rechtssicher sagen, da er nicht weiß ob sich vielleicht der andere der Insolvenzverschleppung oder ähnlichem schuldig gemacht hat. Das könnte man im Zweifel erst sehen, wenn die komplette Akteneinsicht vorliegt. Wenn es so wäre, also dass es keine Insolvenzverschleppung gibt, müsste ich die Hälfte mittragen.


Wiso sind es denn jetzt auf einmal 20.000 € ? Es war doch die ganze Zeit die Rede von 10,000 € ?!?

Zitat:
Die GmbH muss für 2012 ca. 10.000,- € Steuern nachzahlen.


Weiter war die ganze Zeit die Rede davon, dass Ihr Ex-Partner verlangt, dass Sie diese komplette Nachzahlung übernehmen sollen, also die kompletten 10.000 €. ( = 100%)

Nun sind es 20.000 € und der Ex-Partner verlangt von Ihnen die Übernahme von 10,000 €, also nicht 100% der Nachzahlung sondern nur 50%, oder wie?

Das wäre natürlich eine vollkommene andere Ausgangslage.





0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !!Streetworker!!.
Also inzwischen hatte ich mehrmalig das Vergnügen mit dem ehemaligen Partner. Er hatte mir von 10.000€ Steuerschuld erzählt die ich komplett zu zahlen hätte oder er würde die Strafanzeige lostreten....
Inzwischen ist rausgekommen, dass die Gesellschaft insgesamt 20.000 € Steuerschulden hat.hier Für das Jahr 2012 sind es 10.000€ ( das ist das Hahr wo ich involviert war)wo mir jetzt vom Ex-Partner suggeriert würde man könne über Beteiligung noch reden. Da meint der Anwalt ich könnte eventuell zur Übernahme der Hälfte verdonnert werden.

Sie haben recht, ich habe vor lauter Wurschheit die offenen 20.000€ erwähnt. Also für mich treffen nur die 10.000€ bzw. bei 50% die 5.000€ zu.

Also sind Sie !!Streetworker!! mit mir noch konform bezüglich dessen, dass nach geschilderter Sachlage wegen Untreue nichts passieren kann? Weswegen soll ich denn mit dem Ex-Partner noch sprechen? Um die Steuerfragen ohne Verfahren innergemeinschaftlich zu klären?

Das kann doch nach unserer Meinung und Aussage des Anwaltes nichts mit der Strafanzeige zu tun haben?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Also sind Sie !!Streetworker!! mit mir noch konform bezüglich dessen, dass nach geschilderter Sachlage wegen Untreue nichts passieren kann?


Ja

Zitat:
Weswegen soll ich denn mit dem Ex-Partner noch sprechen?


Um eine außergerichtliche Einigung hinsichtlich der -ja wohl berechtigten- Forderung über die 5.000 € (also der Hälfte der Nachzahlung für den relevanten Zeitraum) zu erzielen. Gerichtlich wird es immer teuer. Bei einem Streitwert von 5.000 € beträgt das (Gesamt-)Prozesskostenrisiko des Unterlegenen immerhin 2.300 €. Bei einem, Streitwert von 10,000 € wären es knapp 4.100 €.

Selbst bei einem gerichtlichen Vergleich (also wenn man sich vor Gericht dann auf irgendwas einigt, anstatt das ein Urteil ergeht) zahlt man iaR. unnützes Geld, da bei Vergleichen idR. jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden. Bei einer Streitsumme von mehr als 5.000 € (also ab 5.001 €) bestünde aufgrund der dann gegebenen erstinstanzlichen Landgerichtszuständigkeit auch Anwaltspflicht. Anwaltskosten hätte man dann also in jedem Fall an der Backe (auch bei einem Vergleich). Daher ist es immer vorzuziehen sich außergerichtlich zu einigen.

Zitat:
Das kann doch nach unserer Meinung und Aussage des Anwaltes nichts mit der Strafanzeige zu tun haben?


Welche Strafanzeige meinen Sie jetzt? Die, die der Ex-Partner gegen Sie erstatten will, oder die, die Sie ggf. gegen den Ex-Partner erstatten wolllen/können?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Strafanzeige, die der Ex-Partner droht gegen mich zu erstatten.

-- Editiert von Rats am 25.04.2017 20:51

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#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Rats):
Die Strafanzeige, die der Ex-Partner droht gegen mich zu erstatten.



Nunja, wenn man mit dem Ex-Partner außergerichtlich zu einer Einigung hinsichtlich der zu zahlenden Summe kommt, sollte man vielleicht über diese Drohung hinwegsehen, auch wenn's schwerfällt. Real wird er dann ja sicherlich keine Anzeige mehr erstatten, wenn man sich vorher hinsichtlich der Zahlung geeinigt hat.

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#23
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay.

Also nur um nochmal auf die Aussage vom Anwalt zurückzukommen Er meinte ja, dass die mündliche Zusage des Ex-Partners nichts bringt, da er diese nicht zugeben würde. Auch wenn dies, wegen Urkunden etc., nicht mehr von Belangen ist.
Ich dachte aber das gerade dass schon der Hauptbeweis wäre, da ja der Ex-Partner jetzt fast 5 Jahre später nicht beweisen kann dass er mir NICHT sein Einverständnis gegeben hat. Das ist doch so etwas wie Aussage gegen Aussage und der Kläger ist doch in der Beweispflicht---- Oder bin ich da jetzt falsch informiert.....

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
Hallo Streetworker,

also der Ex-MitGesellschafter hat mir mitgeteilt, dass er, weil ich mich nicht gerührt habe, nunmehr Anzeigt.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich auf Grund seiner mündlichen Zusage zum Bezug der Sachleistung berechtigt war und für die Barzahlungen habe ich Kopien von meinen eingereichten Reisekosten. Im übrigen hat aber der Ex-Gesellschafter keiner Quittungen, dass ich das Geld auch erhalten habe ( nur mal so am Rande, da dass nichts daran ändert)

Jetzt habe ich aber ein paar Fragen bezüglich Strafe......

Ich gehendavon aus, wie mit Streetworker erörtert, dass ich hier gar nicht bestraft werden kann--- aber wie gesagt auf Hoher See und vor Gericht...

1. Was wäre denn bei so einer dann eventuell resultierenden Geldsumme überhaupt zunerwarten?
2. Im normal Fall, soviel habe ich gelesen, würde ja dann mit meiner ersten Strafe eine Gesamtstrafe gebildet, habe ich da überhaupt eine Chance auf eine Strafe bis maximal 2 Jahre, damit es erneut noch Bewährung werden kann?
3. Kann auch parallel eine Geldstrafe erfolgen?
4. Meine erste Strafe läuft im August aus, also die Bewährung ist erledigt. Nehmen wir jetzt einmal an. Weil die Justiz hier in meinem Bundesland soviel ZEIT hat und der Ex-Partner ja nun erst anfängt loszulaufen, wird mein Fall erst im September verhandelt. Die Bewährung wäre rum aber die Tat wäre ja dann eigentlich vor dem Bewährungsurteil erfolgt. Könnte es dann wirklich passieren, dass ich trotzdem über 2 Jahre verurteilt werde und ins Gefängnis muss?


Bitte verzeiht mir, dass ich so abgeklärt werde.... aber ich glaube hier an hat nichts mehr..... Ich habe damals ******* gebaut ja, aber, dass. Ihr, was ich so Googlen konnte, jetzt, nachdem ich absolut Vernünftig und Gesetzeskonform unterwegs bin, bei einer angeblichen Schadenssumme von 11.000€ doch noch ins Gefängnis kommen könnte.....

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#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. Nicht vorhersehbar und aufgrund der dann durchzuführenden Gesamtstrafenbildung auch irrelevant
2. Ja
3. Ja (wenn keine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird) . Es kann aber auch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung neue Auflagen (also auch eine Geldauflage )geben, was etwas anderes ist, als eine Geldstrafe.

4.

Zitat:
Die Bewährung wäre rum aber die Tat wäre ja dann eigentlich vor dem Bewährungsurteil erfolgt.


Die Tat ist so oder so vor dem Bewährungsurteil erfolgt. Die war ja 2012 und das Bewährungsurteil 2015.
Wenn die Bewährungsstrafe zum Zeitpunkt des neuen Urteils bereits erlassen ist (wovon man aber wohl nicht ausgehen sollte, denn so mega-kompliziert scheint der Sachverhalt ja nicht zu sein), geht Gesamtstrafenbildung nicht mehr. Es erfolgt dann ein sog. Härteausgleich. Ins Gefängnis werden Sie so oder so nicht müssen.

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#26
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Streetworker,
wieso ist 1. irrelevant und wieso ist ein Gang ins Gefägnis ausgeschlossen. Sorry, vielleicht habe ich beim stöbern im JuraWeb etwas falsch verstanden aber bei einer Gesamtstrafenwürde doch die neue Strafe Mittdreißiger alten gekoppelt. Heißt z.B. bei einem Jahr vorausgehender Strafe und einer neu zu erwartenden Strafe von eventuell 1,5 Jahren würden 2,5 Jahre rauskommen und damit wäre man 0,5 Jahre über der Bewährungsfähigen Strafe und dann wäre doch Anja. Ich Gefängnis möglich?

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#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
wieso ist 1. irrelevant


Weil die dort verhängte Einzelstrafe ohnehin in der zu bildenden Gesamtstrafe aufgeht. Nicht irrelevant wäre es nur, wenn die Einzelstrafe 2 Jahre oder mehr betragen würde, was aber nicht zu erwarten ist, bzw. wäre.

Zitat:
wieso ist ein Gang ins Gefägnis ausgeschlossen


Weil keine Gesamtstrafe oberhalb von 2 Jahren zu erwarten ist und auch die Sozialprognose sich offenbar seit dem Bewährungsurteil nicht verschlechtert hat,

Zitat:
die neue Strafe Mittdreißiger alten gekoppelt


Bitte?

Zitat:
z.B. bei einem Jahr vorausgehender Strafe und einer neu zu erwartenden Strafe von eventuell 1,5 Jahren würden 2,5 Jahre rauskommen


Zum einen stimmt das nicht, da Gesamtstrafenbildung so nicht funktioniert und zum anderen haben Sie ja kein Jahr vorausgehender Strafe, sondern nur 6 Monate.

Zitat:
und dann wäre doch Anja


Anja? Ist das die "Mittdreißigerin"?

Zitat:
Ich Gefängnis möglich?


Theoretisch ist viel möglich. Was realistisch ist, ist immer eine andere Frage.

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#29
 Von 
Rats
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 0x hilfreich)

@Streetworker

Sorry... Ipad Rechtschreibung es sollte wie folgt lauten:

Hallo Streetworker,
wieso ist 1. irrelevant und wieso ist ein Gang ins Gefägnis ausgeschlossen. Sorry, vielleicht habe ich beim stöbern im JuraWeb
etwas falsch verstanden aber bei einer Gesamtstrafe würde doch die neue Strafe mit der alten gekoppelt. Heißt z.B. bei einem
Jahr vorausgehender Strafe und einer neu zu erwartenden Strafe von eventuell 1,5 Jahren würden 2,5 Jahre rauskommen und
damit wäre man 0,5 Jahre über der Bewährungsfähigen Strafe und dann wäre doch auch noch Gefängnis möglich?

Also meinst Du weiterhin ruhig bleiben ? Mir macht es einfach nur Gedanken, dass ein Mensch denkt er kommt mit sowas durch und es tatsächlich schafft mir Angst zu machen. Ich weiß nicht obes Untreue ist was ich da gemacht habe. Nach meinem Gefühl nein, da ich erstens alles abgesprochen habe und zweitens sogar alles Geld um das es letztendlich geht, alleine erwirtschaftet habe. Sollte es dennoch von einer Staatsanwaltschaft und dann von einem Gericht als Untreue gewertet werden, weiß ich absolut nicht was man für Untreue von über 10.000 € zu erwarten hat. Und nachden ganzen Urteilen gegen einen Middelhoff etc. ich weiß nciht ob die nicht gerade statt Steuerdelikte mal bei Untreue mehr Lust haben !!

Wie sieht dass denn überhaupt mit der Beweislast in diesem Fall aus. Der Partner geht jetzt zum Beispiel zur Staatsanwaltschaft und sagt: Hier sehen Sie anhand der Bankauskunft, der Herr Rats hat am 15.01.2013 mit seiner EC-Karte 1.000,- € in Bar abgehoben über den Verbleib des Geldes gibt es keinerlei Nachweise ich sage Herr Rats hat es veruntreut. Das reicht aus um ein Untreueverfahren anzuleiern ?

Ich würde ja dann argumentieren, Richtig ich habe das Geld, nach Absprache mit Herrn Partner abgehoben, 280,- € habe ich behalten für Reisekosten (siehe Beleg Dezember 2012) und den Rest habe ich Herrn Partner ausgehändigt.

Dass ic hes ausgehändigt habe kann ich nicht beweisen!!! Er aber ja wahrscheinlich durch Aufzeichnungen von Bank etc. dass ich das Geld abgehoben habe. Da habe ich doch direkt das nachsehen !

@Flo Ryan
Ich vertraue da ganz dem Streetworker, sonst hätte ich nichts weiter mehr geschrieben.

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#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Also meinst Du weiterhin ruhig bleiben ?


Ja

Zitat:
Wie sieht dass denn überhaupt mit der Beweislast in diesem Fall aus.


Wie in jedem anderen Fall auch. Die Schuld muss nachgewiesen werden, bzw. zur Überzeugung des Gerichts ohne vernünftigen Zweifel feststehen.

Zitat:
Das reicht aus um ein Untreueverfahren anzuleiern ?


Natürlich reicht ein Anfangsverdacht aus, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, also sich die Sache "näher anzusehen".
Ein Ermittlungsverfahren ist aber ggf. genauso schnell wieder eingestellt, wie es eröffnet wurde.

Zitat:
Ich würde ja dann argumentieren


Du solltest in dem Fall am Besten Deinen Anwalt argumentieren lassen.


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