Werden Strafen aufeinander aufgebaut?

12. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rama Sana
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Werden Strafen aufeinander aufgebaut?

Hallo, ich habe eine allgemeine Frage, ob Strafen aufeinander aufgebaut werden oder einzeln beurteilt werden. Situation: in meiner WG hat die Polizei Marihuana gefunden. Da das ist meinem Zimmer lag, hat man mir das zugeordnet. Ca. 1gramm. Ich könne ja eine Aussage machen. Einen Monat später hat ein Mitbewohner wieder die Polizei gerufen. Dort wurde wieder Gras in einem Gemeinschaftsraum gefunden. Diesmal 9 Gramm. Auch hier wurde es mir wieder angehängt. Ich war auch schon bei einem Anwalt und könnte hier auch Aussagen, dass es nicht meine ist usw. Egal, ich möchte es abschließen. Strafe für die 9 Gramm: 200 Euro vereinfachte Verfahrens Bearbeitung. Jetzt erhielt ich die Aufforderung zur Aussage wegen dem ersten Fund. Frage: wenn ich die 200 Euro akzeptiere, wird dann der erste Fund separat entschieden? Mich erwartet dann also wahrscheinlich auch nur eine Geldstrafe oder wird gesagt: Vorsicht, der ist mehrmals aufgefallen, hier werden wir strenger urteilen? Was sagt hier unser Rechtssystem, ich kann da nichts bei Google finden?

Liebe Grüße Rama

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Zitat:
Strafe für die 9 Gramm: 200 Euro vereinfachte Verfahrens Bearbeitung


In welcher Form? Vereinfachtes Jugendverfahren, § 76 JGG?

Zitat:
Was sagt hier unser Rechtssystem


Im Erwachsenenrecht wäre eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung fällig, falls nicht nach § 31a BtmG oder § 154 StPO eingestellt würde.

Hier scheint es aber wohl um Jugendrecht zu gehen, richtig?

Dann gilt § 31, Abs. 2, Satz 1 JGG ... aber nur, wenn die 200 Euro bis zu der neuen Entscheidung noch nicht vollständig bezahlt sind.

Da es nur um 1g geht, sollte man versuchen auf eine Einstellung nach § 154 StPO oder § 31a BtmG hinzuwirken.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2020 12:52

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.588 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.241 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen