Hallo, ich habe eine allgemeine Frage, ob Strafen aufeinander aufgebaut werden oder einzeln beurteilt werden. Situation: in meiner WG hat die Polizei Marihuana gefunden. Da das ist meinem Zimmer lag, hat man mir das zugeordnet. Ca. 1gramm. Ich könne ja eine Aussage machen. Einen Monat später hat ein Mitbewohner wieder die Polizei gerufen. Dort wurde wieder Gras in einem Gemeinschaftsraum gefunden. Diesmal 9 Gramm. Auch hier wurde es mir wieder angehängt. Ich war auch schon bei einem Anwalt und könnte hier auch Aussagen, dass es nicht meine ist usw. Egal, ich möchte es abschließen. Strafe für die 9 Gramm: 200 Euro vereinfachte Verfahrens Bearbeitung. Jetzt erhielt ich die Aufforderung zur Aussage wegen dem ersten Fund. Frage: wenn ich die 200 Euro akzeptiere, wird dann der erste Fund separat entschieden? Mich erwartet dann also wahrscheinlich auch nur eine Geldstrafe oder wird gesagt: Vorsicht, der ist mehrmals aufgefallen, hier werden wir strenger urteilen? Was sagt hier unser Rechtssystem, ich kann da nichts bei Google finden?
Liebe Grüße Rama
Werden Strafen aufeinander aufgebaut?
12. Januar 2020
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Frage vom 12. Januar 2020 | 11:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Werden Strafen aufeinander aufgebaut?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2020 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9557x hilfreich)
Zitat:Strafe für die 9 Gramm: 200 Euro vereinfachte Verfahrens Bearbeitung
In welcher Form? Vereinfachtes Jugendverfahren, § 76 JGG?
Zitat:Was sagt hier unser Rechtssystem
Im Erwachsenenrecht wäre eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung fällig, falls nicht nach § 31a BtmG oder § 154 StPO eingestellt würde.
Hier scheint es aber wohl um Jugendrecht zu gehen, richtig?
Dann gilt § 31, Abs. 2, Satz 1 JGG ... aber nur, wenn die 200 Euro bis zu der neuen Entscheidung noch nicht vollständig bezahlt sind.
Da es nur um 1g geht, sollte man versuchen auf eine Einstellung nach § 154 StPO oder § 31a BtmG hinzuwirken.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2020 12:52
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