Werksschutz = Polizei?

16. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(466 Beiträge, 207x hilfreich)
Werksschutz = Polizei?

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem Industrieunternehmen, auf dessen Gelände eine sog. "Werkssicherheit" das Sagen haben soll.

Mir wurde schon mitgeteilt, was diese Werksschutzmitarbeiter angeblich alles befugt wären zu tun:

- Auto durchsuchen (Kofferraum, etc.)
- Ausweiskontrolle, neben Werksausweis auch den Personalausweis
- Konfiszierung von Gegenständen (welcher Herkunft auch immer)
- Geschwindigkeitskontrollen(!)
- Abschleppen von falschparkenden Fahrzeugen und Erheben einer Gebühr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass all diese Dinge einem privaten Sicherheitsservice gestattet sind.

Wenn mich jemand auf dem Werksgelände festhalten will, um mein Auto zu durchsuchen, werde ich mich notfalls körperlich zur Wehr setzen! Das ist für mich Freiheitsberaubung und Nötigung!

Was sagt die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu solchen Amtsanmaßungen seitens privater Sicherheitskräfte?

VG
Lichtgestalt

-----------------
" "




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 303x hilfreich)

Ich arbeite auch in einem so geschützten Industriepark :devil:

Und natürlich dürfen die das. Dem hast du im Arbeitsvertrag auch zugestimmt. Wenn du dich weigerst, wird die Polizei geholt und Abmahnung/Kündigung stehen an. Taschen- und Kofferraumkontrollen sind doch normal.
Problematisch ist es nur bei Gästen und Fremd-Mitarbeitern, die zu der Firma am Standort keinen entsprechenden Vertrag haben.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Mir wurde schon mitgeteilt, was diese Werksschutzmitarbeiter angeblich alles befugt wären zu tun:

-1 Auto durchsuchen (Kofferraum, etc.)
-2 Ausweiskontrolle, neben Werksausweis auch den Personalausweis
-3 Konfiszierung von Gegenständen (welcher Herkunft auch immer)
-4 Geschwindigkeitskontrollen(!)
-5 Abschleppen von falschparkenden Fahrzeugen und Erheben einer Gebühr



- 2. Wenn du damit ein Problem hast, einfach behaupten kein Personalausweis dabei zu haben.
- 3. Finde ich sehr fraglich, ob der Werkschutz dazu berechtigt ist.
- 4. Wenn auf dem Werksgelände eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, kann diese doch auch vom Werkschutz kontrolliert werden.
- 5. Du kannst doch auch falsch geparkte Fahrzeuge auf deinem Privatgelände abschleppen lassen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 303x hilfreich)

quote:
- Konfiszierung von Gegenständen (welcher Herkunft auch immer)

Na das wird sich nur auf Bierflaschen, Waffen o.a. Gegenständen beziehen, die auch lt Arbeitsordnung verboten sind. Bei uns wurden weder Butterbrote, Unterhosen, noch Geldbörsen beschlagnahmt.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

quote:
- Auto durchsuchen (Kofferraum, etc.)

Nein
Selbst die Polizei darf dies nicht mal einfach so ...
Privatleute noch weniger



quote:
- Ausweiskontrolle, neben Werksausweis auch den Personalausweis

Ja, denn der Personalausweis ist ein Dokument zur Feststellung der Idendität



quote:
- Konfiszierung von Gegenständen (welcher Herkunft auch immer)

Nein.
Das könnte als Diebstahl/Unterschlagung/Raub gewertet werden.



quote:
- Geschwindigkeitskontrollen(!)

Ja. Sofern dort Tempolimit herrschen.
Nur müssen es entsprechend geeichte Geräte sein.



quote:
- Abschleppen von falschparkenden Fahrzeugen und Erheben einer Gebühr

Ja.



quote:
Dem hast du im Arbeitsvertrag auch zugestimmt.

Nicht alles was geschrieben ist bzw. unterschrieben wurde muss auch einer rechtlichen/gerichtlichen Überprüfung standhalten.



Und natürlich kann man jemandem wirksam Hausverbot im Rahmen des Hausrechtes erteilen ohne dafür einen (rechtlich zweifelhaften) Grund (hat Auto nicht durchsuchen lassen) anzugeben.



Werksschutz = Privatmann/Unternehmenohne hoheitliche Befugnisse
Auch wenn manche dieser Typen glauben sie wären 'der große Ansager' ...






-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 16.07.2011 22:43

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1125x hilfreich)

quote:
Nicht alles was geschrieben ist bzw. unterschrieben wurde muss auch einer rechtlichen/gerichtlichen Überprüfung standhalten.


Richtig, man wird allerdings hier den Einzelfall prüfen müssen.

Sicherheitserwägungen können durchaus solche Kontrollbefugnisse rechtfertigen und damit entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen zulässig machen.

Man kann also hier keine pauschale Aussage "das dürfen die überhaupt nicht" oder "ja, die dürfen das alles" treffen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.927 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.