WhatsApp Chats Handel mit Btm und Personenkontrolle.

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz527191-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
WhatsApp Chats Handel mit Btm und Personenkontrolle.

Hallo liebe Forum Mitglieder,

Angenommen nur Fiktiv ausgedacht folgendes szenario:

Ein Kollege hätte ein Problem.
Und zwar, vor 4 Monaten wurde von Person A ein Handy beschlagnahmt wo viele Nachrichten ausgewertet worden sind. Da standen mehrmals Sachen drin wie: "Gude kannst du was klären ? Ne frag mal Person B er läuft für mich, ich bin gerade nicht da" oder mehrmals sowas wie "Ja kann dir was klären hab was da kann 5 für 40€ machen" Und er hat der Person A Bilder geschickt von 200g Amphetamin und 50g MDMA sowie LSD und erwähnte dabei das es aus dem Darknet kommt und er es günstig weiterverkäuft. An nem anderen Tag hat er ein Bild von sehr viel Bargeld geschickt.

Letztens wurde der Kollege per Zufall von der Polizei kontrolliert mit der Person B, Person B wurde von der Polizei durchsucht, der Kollege hat sich ausgewiesen, die Polizei meinte dann ah sie sind der Herr Kollege, gut das wir sie nun persönlich sehen, vor kurzem wurde ein Handy ausgewertet und in ihrem chat mit Person A standen sehr viele belastende dinge für sie.
Die Polizei hat angefangen den Rucksack von dem Kollegen zu durchsuchen worauf der Kollege gesagt hat moment das geht erstmal garnicht ich weis von der sache nichts und das geht nicht das sie mich hier vor ort über irgendwas in kenntnis setzen und anfangen meine Sachen zu durchwühlen. Die Polizei hat den Kollegen aufgefordert seine Taschen zu leeren ansonsten wird unterstützung gerufen. Als die Unterstützung der Polizisten ankam hat der Kollege angefangen mit den Polizisten zu reden wie das denn sein kann das die Kollegen ohne seine zustimmung seine Tasche durchwühlen und was der Grund hierfür sei. Er habe sich so wie verlangt ausgewiesen und möchte seine Rechte durchsetzen, die Polizei konnte erst keine Gründe nennen die diese Maßnahme rechtfertigen würde. Plötzlich hieß es das Gebiet hier sei zurzeit als ein sehr gefährliches Gebiet eingestuft (Dabei ist dieses Gebiet keinesfalls gefährlich, es ist dort noch nie etwas ernsthaftes vorgefallen, es ist ein öffentlicher Ort wo Rentner und Frauen mit Kindern rumspazieren, von bedrohlichen gestalten weit und breit keine Sicht) Naja Plötzlich standen 5 Polizei beamte um den Kollegen im Kreis und sagten wenn er nicht freiwillig die taschen leert tun die Zwang anwenden, der Kollege hat sich bedroht gefühlt da ihm indirekt Gewalt angedroht worden ist und versuchte erst wegzugehen dann wegzulaufen wurde aber jedoch von einem Polizeibeamten gefasst und auf den boden geworfen worauf auf ihn alle anderen Beamten draufstürzten. Er leistete absolut keinen widerstand und blieb ganz ruhig auf dem boden liegen ohne sich zu wehren, dabei wurde ihm 4-5 mal in dem Rücken geschlagen mit der Faust. Er kam in Handschellen auf die Polizeiwache. Bei ihm wurden 0,3g Amphetamin gefunden, Kärtchen mit Anhaftungen und ein Röllchen sowie ein Schülerausweis von Person A mit anhaftungen. Auf der Polizeiwache wurde von ihm ein Drogentest verlangt den er Ablehnte, ihm wurde mit einer Blutentnahme gedroht auf welche er bestand, im endeffekt musste er weder den Urintest noch den Bluttest machen. Er hat sich zu den chats nichts geäußert obwohl er mehrmals darauf angesprochen worden ist. Er hat nicht zugegeben iwas zu konsumieren. Er hat alles abgestritten und wollte möglichst schnell da wieder raus.

Nun wurde Person B vorgeladen, Person B hat garnichts zugegeben und hat abgestritten für den Kollegen Drogen zu verkaufen. Der Kollege hat eine Vorladung bekommen zu der er nicht erschien ist. Die Straftat lautet Verstoß gegen das BtmG mit Amphetamin in Pulver oder Flüssigform, Widerstand und Handel mit MDMA, Amphetamin, LSD, Ecstasy pp..

Person A wird so oder so ein Gerichtsverfahren bekommen da als das Handy im rahmen der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden ist, mehrere Btm's bei ihm gefunden worden sind. Person A wird jedoch sich zu den chats nicht äußern und sich nicht von der "Polizei-Psychologie" brechen lassen. Wenn die Chats vorgelegt werden im Gericht wird der Kollege sagen schreiben Kann man vieles ob es wirklich so ist ist ne andere sache. Person A wird sich nicht zu äußern und hat einen Anwalt, wenn dann sagt Person A das selbe wie der Kollege, das man nämlich vieles schwätzen kann, ob es stimmt ist ne andere sache, und sich nicht weiter zu äußern.

Person A ist minderjährig
Perdon B ist minderjährig
Der Kollege ist unter 20 Jahre.

Wie verwertbar sind die Chats wenn jeder sich nicht zu äußert ? Kann trotzdem der Handel nachgewiesen werden ? Die sache mit dem Darknet ist ebenso nicht nachweisbar im falle wenn er eine Hausdurchsuchung bekommt und die Geräte beschlagnahmt werden. Transaktionen wurden verschleiert und es wurde PGP verschlüsslung benutzt. Was kommt auf den Kollegen zu ? Er ist nicht vorbestraft, macht eine Ausbildung im Öffentlichendienst und war nie vorher auffällig.

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11 Antworten
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#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1468 Beiträge, 304x hilfreich)

Der "Kollege", nach dem hier gefragt wird, ist der Dealer, ja? Ist er eher 14 oder 19 Jahre alt?

Zitat:
Wie verwertbar sind die Chats wenn jeder sich nicht zu äußert ?
Diese, nach den bisherigen Schilderungen, eindeutigen Chats eignen sich regelmäßig als Beweise vor Gericht.

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#2
 Von 
amz527191-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Der "Kollege", nach dem hier gefragt wird, ist der Dealer, ja? Ist er eher 14 oder 19 Jahre alt?

Zitat:
Wie verwertbar sind die Chats wenn jeder sich nicht zu äußert ?
Diese, nach den bisherigen Schilderungen, eindeutigen Chats eignen sich regelmäßig als Beweise vor Gericht.


Der Kollege ist 18 Jahre alt. Der rest um die 16. Ihm wird der Handel vorgeworfen ja.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1468 Beiträge, 304x hilfreich)

Zitat:
Was kommt auf den Kollegen zu ? Er ist nicht vorbestraft, macht eine Ausbildung im Öffentlichendienst
Das ist natürlich auch abhängig davon, was genau (und in welcher Menge) vorgeworfen wird. Eine Hausdurchsuchung wäre hier sicherlich das Mittel der Wahl. Im Übrigen dürfte interessant sein, dass eine MiStra im Raum steht, sollte sich die StA zu einer Anklage entschließen.

-- Editiert von DeusExMachina am 01.10.2019 18:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz527191-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Zitat:
Was kommt auf den Kollegen zu ? Er ist nicht vorbestraft, macht eine Ausbildung im Öffentlichendienst
Das ist natürlich auch abhängig davon, was genau (und in welcher Menge) vorgeworfen wird. Eine Hausdurchsuchung wäre hier sicherlich das Mittel der Wahl. Im Übrigen dürfte interessant sein, dass die Gefahr einer MiStra im Raum steht, sollte sich die StA zu einer Anklage entschließen.


Der Kollege hat in den Chats erwähnt das er nichts Zuhause hat, und er hat halt wirklich nie was Zuhause genau deswegen. Ja das mit der MiStra währe mega Ärgerlich da der Kollege sein Job verlieren würde obwohl er wirklich nie bei der Arbeit unter einfluss von irgendwas war und immer stets gute und qualitative Arbeit geliefert hat. In welcher menge ist nicht bekannt, vllt laut den chats 5-7facher verkauf. Aber wie gesagt da waren bilder dabei von 200g Amphetamin und 50g MDMA

-- Editiert von amz527191-92 am 01.10.2019 18:24

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Und er hat der Person A Bilder geschickt von 200g Amphetamin und 50g MDMA sowie LSD und erwähnte dabei das es aus dem Darknet kommt und er es günstig weiterverkäuft. An nem anderen Tag hat er ein Bild von sehr viel Bargeld geschickt.


Ein Vollprofi also... :devil:

Zitat:
Person A wird jedoch sich zu den chats nicht äußern und sich nicht von der "Polizei-Psychologie" brechen lassen.


Naja, warten wir es mal ab, wenn (falls) es um das Thema "Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung" geht.

Zitat:

Der "Kollege", nach dem hier gefragt wird, ist der Dealer, ja?


So wie ich es verstehe nein. Es gibt A (das ist der "große" Dealer) und B (das ist ein "Läufer" von A) und den "Kollegen" (nennen wir ihn K). Die Fragestellung hier soll sich wohl im K drehen.

Der wird -Stand jetzt- für seine 0,3g AMP bestraft werden.

Zitat:
Wie verwertbar sind die Chats wenn jeder sich nicht zu äußert ?


Genauso verwertbar, als wenn sich jeder äußert. Sie unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot. Ob sie alleine für eine Verurteilung reichen, ist wieder eine andere Frage.



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#6
 Von 
amz527191-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Naja, warten wir es mal ab, wenn (falls) es um das Thema "Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung" geht.
Das ist uns schon Klar, aber die Personen hatten schonmal was mit der Polizei zutun und die sind nie eingeknickt, die lassen sich auch nicht verarschen mit geb alles zu deine freunde haben schon gegen dich ausgesagt und blabla. Es gibt ein bestimmten paragraphen für dich wenn du uns alles erzählst blabla. Ne Person A hat nichts mit Dealerei zu tun die läuft nicht für den Kollegen. Person A hat ihren eigenen Stoff von ganz woanders zuhause rumfliegen gehabt. Der Kollege ist nur der große Dealer, und B läuft für den, was aktuell schon seit monaten nichtmehr der fall ist. Die Polizei weis davon weil sie das in den Chats zwichen A und dem Kollegen gelesen hat. Die Fragestellung geht um K ja, er hat A geschrieben das er was besorgen kann, fotos von Btm's geschickt, gesagt das er verkäuft und bei ihm wurden per zufall die 0,3 Amphetamin bei der Personenlontrolle gefunden. Es wird bestimmt druck gemacht damit A es zugibt das er was von dem Kollegen gekauft hat und das der Kollege dealt und B für den Kollegen läuft. Aber A hat nicht vor es zuzugeben selbst wenn es strafmildernd für den ausgeht, und druck auf B zu machen ist eh sinnlos da der nie was sagt.

-- Editiert von amz527191-92 am 01.10.2019 19:06

-- Editiert von amz527191-92 am 01.10.2019 19:08

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Das ist uns schon Klar, aber die Personen hatten schonmal was mit der Polizei zutun und die sind nie eingeknickt, die lassen sich auch nicht verarschen mit geb alles zu deine freunde haben schon gegen dich ausgesagt und blabla


Es geht nicht um dieses "Verarschen".

Zitat:
Es gibt ein bestimmten paragraphen für dich wenn du uns alles erzählst blabla.


Diesen § gibt es tatsächlich. § 31 BtmG. Zwar kann -da hast Du Recht- nicht die Polizei darüber entscheiden (tut aber gerne so, als ob sie es könnte) ... aber ... wenn A später seine Anklage hat und da tatsächlich eine Jugendstrafe ohne Bewährung winken sollte, z.B. 2,5 Jahre (bei mehr als 2 Jahren geht keine Bewährung mehr) wird sein Anwalt ihm garantiert raten von § 31 BtmG Gebrauch zu machen, um so das Strafmaß auf max. 2 Jahre gedrückt zu bekommen und so wieder im bewährungsfährigen Bereich zu sein. Das ist auch keine Verarsche, sondern eine Möglichkeit die das Gesetz genau so vorsieht. Für den A bedeutet es halt im Falle des Falles den Unterschied zwischen 0 Tagen Knast oder 2,5 Jahren Knast.


Zitat:

Der Kollege ist nur der Dealer, und B läuft für den. Die Polizei weis davon weil sie das in den Chats zwichen A und dem Kollegen gelesen hat.


Naja, das geht dann im Eingangsbeitrag aber irgendwie leicht durcheinander. Es macht immer Sinn jeder Person einen Buchstaben zu geben und eingangs kurz, klar und deutlich zu schildern, wer genau wer ist und wer was macht ;) Mein Absatz oberhalb relativiert sich dann wieder etwas, da ich bisher davon ausging, dass A der eigentl. "große" Dealer ist.

Was wurde bei A denn alles so gefunden.

Zitat:
als das Handy im rahmen der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden ist, mehrere Btm's bei ihm gefunden worden sind.
?

Und wie kam es dazu, dass bei A überhaupt eine HD stattfand? Die chats können es ja nicht gewesen sein, denn die wurden ja erst im Rahmen der HD gefunden?


-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.10.2019 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz527191-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Und wie kam es dazu, dass bei A überhaupt eine HD stattfand? Die chats können es ja nicht gewesen sein, denn die wurden ja erst im Rahmen der HD gefunden?


A Wurde von irgend welchen leuten verraten die sich nicht mit Abfinden konnten das A mit diesen leuten nichtsmehr zutun haben will da diese deutlich unter dem niveau von ihm sind. Diese Leute haben bei der Polizei einfach so gesagt das A dealt und Kilos an Stoff zuhauss hat, damit A einfach Ärger bekommt und eine Hausdurchsuchung. Hat ja geklappt. Bei A wurden 7 Ecstasy Tabletten gefunden, 1g Gras, 3 Tabl. Ritalin, 1g Pollum, 3 Tabletten Tilidin, 2g Amphetamin, 0,5g Kokain. Alles was gefunden worden ist stamm nicht von dem Kollegen. Die Personen die A verpetzt haben haben mit dem Kollegen nichts zu tun und kennen ihn nichtmal von daher werden diese nichts bezeugen können und fallen als potentielle Zeugen weg. A ist um die 16 Jahre alt und könnte wenn dann in den Jugendknast kommen. A hat keine Verurteilungen und bisherige Konflikte gingen straffrei aus oder wurden wegen mangel an Beweisen fallen gelassen. B würde jede strafe auf sich nehmen um keinen zu verraten weil er weis wenn er jemanden verrät dann wird er auch verraten und er macht noch ganz andere dinge als das laufen für den Kollegen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1468 Beiträge, 304x hilfreich)

Also das wird ja langsam richtig spannend..

- X ist eine Gruppe von Leuten, die nur den A kennt und diesen verpfiffen hat.

- K ist hier der Waldapotheker.

Zitat:
A hat keine Verurteilungen und bisherige Konflikte gingen straffrei aus

Das kann Verschiedenes bedeuten hinsichtlich der Frage, ob der A als "unbeschriebenes Blatt" erscheint.

Zitat:
B würde jede strafe auf sich nehmen um keinen zu verraten weil er weis wenn er jemanden verrät dann wird er auch verraten und er macht noch ganz andere dinge als das laufen für den Kollegen.
Dann gibt es neben den X hoffentlich nicht auch noch die Gruppe der Y.

Hier gibt es viele Variablen, die über den Fortgang des bzw. der Verfahren entscheiden. Z.B. würde mich interessieren, was bislang von dem B beschlagnahmt wurde oder im Rahmen einer HD beschlagnahmt werden könnte insbesondere hinsichtlich gerade auch seiner anderen Aktivitäten. Dann wird es nämlich umso interessanter, auch unter dem Gesichtspunkt potentieller Tippgeber Y oder Z.

Auf die Sache bezogen, empfehle ich die beiden letzten Beiträge von !!Streetworker!! noch einmal zu lesen und zu verstehen, denn ganz so einfach wie "Alle verlassen sich einfach darauf, dass alle schweigen, dann wird alles gut." ist das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz527191-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
denn ganz so einfach wie "Alle verlassen sich einfach darauf, dass alle schweigen, dann wird alles gut." ist das nicht
Also ob irgendwas jemand von B bezeugen kann ist fragwürdig für B gibts keine zeugen außer entweder das geständnis vom Kollegen oder A. Gruppe X haben sehr viele falsche angaben gegenüber A gemacht und viele falschaussagen die nachgewiesen werden können. Gruppe X kann dem Kollegen und B nicht im geringsten was. Bei B wurde nur vor paar jahren geringe mengen Gras beschlagnahmt zuhause, und er gerät sehr oft in Personenkontrollen gegen die er sich nicht wehren kann. Er hatte damals schon wegen was anderes ein Gerichtsverfahren wo er aber nur sowas gesagt hat wie ich hab keine ahnung wo das gras her ist es war einfach in meiner hosentasche, es is war von zauberhand da etc... Er hat auch als sowas gesagt wie er hats vergessen wo er es her hat etc... und den Richter mehr oder weniger auf den Arm genommen. Mit verraten meine ich das B den kollegen nicht verrät und der Kollege nicht B da beide sich nicht unnötig belasten wollen gegenseitig und keine angaben machen wollen, höchstens das die sagen es war alles nur dummes geschwätz man wollte auf cool tun mehr nicht. Und es ist einfach bei denen kulturell gesehen nicht angebracht jemanden zu verraten. Ansonsten gibt es keine zeugen gegen B und den Kollegen außer A. A weis das er ärger bekommen wird wegen X, aber er wird den Kollegen und B da raushalten bzw keine angaben zu denen machen. Mehr Aussagen gibt es nicht. Außerdem gibt es in B's familie leute die echt in den Knast gewandert sind und niemanden verraten haben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1468 Beiträge, 304x hilfreich)

Zitat (von amz527191-92):
Er hatte damals schon wegen was anderes ein Gerichtsverfahren wo er aber nur sowas gesagt hat wie ich hab keine ahnung wo das gras her ist es war einfach in meiner hosentasche, es is war von zauberhand da etc... Er hat auch als sowas gesagt wie er hats vergessen wo er es her hat etc... und den Richter mehr oder weniger auf den Arm genommen.
Ok, dann würde ich erstmal sagen: alles Gute! Über ein Update an dieser Stelle freuen wir uns immer ;)

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