Wichtige Frage zu Ungehorsamkeitsarrest

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)
Wichtige Frage zu Ungehorsamkeitsarrest

´Hallo,
und zwar wurde ich vor einem Jahr zu 80Sozialsstunden, 6x Kompetenztraining und #schadenswíedergutmachung verurteilt. Da ich nix davon erledigt habe(was ich sehr bereue) wurde ich im April zu Ungehorsamkeitsarrest verurteilt. habe die Stunden erledigt, habe das Traing gemacht nur Schadenswiedergutmachung ging nicht da der Geschädigte nicht mehr unter der bekannten Adresse wohnhaft ist. Nun meine Frage: Meine Jugendgerichtstante meinte grad zu mir es kann trotzdem noch passieren das ich in den Arrest muss da ja die dritte Auflage nicht erledigt wurde obwohl ic ja nix für kann, aber hätte mich ja früher kümmern können. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich doch in den Aresst muss?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Dann würde ich das mal umgehend dem Jugendrichter mitteilen, damit der von einer Arrestverhängung absieht. Im Übrigen könntest Du Dir die Adresse problemlos beim Landeseinwohneramt besorgen - den Namen und die alte Adresse hast Du doch vermutlich...

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#2
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

das Zeug liegt alles der Richterin vor die will morgen entscheiden wie es weiter geht. Und ich bekomm sicher keine Auskunt ht auch die Tante von der Jugendgerichtshilfe geagt, die Richterin kann nur im Verzeichnis des EMA schauen u versuchen die neue Adresse rauszubekomm.

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ich kann mir aber nicht vorstellen, das der Richter die Auflage streicht, nur weil der Geschädigte umgezogen ist, oder ist das möglich?

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Warum gehst du nicht aufs EMA und macht mit Hilfe des Namens und der alten Anschrift eine Abfrage?


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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn die Richterin gut drauf ist, besorgt sie Dir die neue Anschrift und setzt Dir noch mal eine Frist zur Erledigung oder wenn sie schlecht drauf ist, besorgt sie Dir die Anschrift, steckt Dich aber trotzdem in den Ung.-Arrest. Danach hast Du dann nochmal die Chance auch die Dritte Auflage zu erfüllen ansonsten gibt es wieder Ung.-Arrest (es sei denn, sie hat Dir jetzt schon beim ersten Mal die max. mögl. 4 Wochen aufgedrückt)

@andreas124

Sie kann die Auflage theo. "streichen", wird es aber sicherlich nicht tun.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Mir geht das nur ne richtig in mein Kopf rein, weil hab ja das "größte" erledigt ist ja nur der kleinere Teil übrig. Und sie kann ja auch sagen soll die Summe an einen gemeinnützigen Verein zahlen u damit gut. Versteh das ne warum ich da trotzdem in den Arrest soll hab mich ja nachweislich drum gekümmert.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, aber den Rest hast Du schluren lassen.

wirdwerden

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#8
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn der Umgezogen ist und mir gesagt wird das die Richterin entscheidet kann ich doch nix für, kann man mich doch ne für bestrafen, habe alles getan was in meiner Macht steht. Ich sitz doch nix ab für das das ich die Strafen erledigt hab.

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#9
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn alle so eine Einstellung wie du habe, dann gute Nacht.
Kein bisschen Verantwortungsgefühl, immer sind die andren Schuld.
Das du aber die Sache schleifen hast lassen und es dadurch erst zu der Verzögerung kam, das interessiert dich nicht.
Ich kann mir schon vorstellen was in deinen Kopf vorgegangen ist.

Ach die können mich mal, dich mach die Arbeitsstunden und das Training nicht, wir passiert doch nichts.

Erst als es dann darum ging, dich hinter Gittern sehen zu wollen, erfüllst du deine Auflagen, aber eben nicht alle und das der Geschädigte umgezogen ist, nimmst du zum Anlass die Auflage auszulassen.
Anstatt ein bisschen eigeninitiative zu zeigen und beim EMA die neue Adresse herauszubekommen.


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#10
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)

Wie oft noch?Mir wurde gesagt soll den Brief mit dem Rückschein sofort zur JGH bringen und die schickt mit nen dreizeiller alles der Richterin, diese soll entscheiden was mit der Auflage passiert, jetzt mal gecheckt? Und nicht jeder ist für eine "normalo" Person in cer EMA auffindbar, da man sich auch "sperren" lassen kann. Aber ist ertmal zweitens verstehst du anscheind eh nicht.

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