Widerholter Ebay Betrug

11. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Prezidy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerholter Ebay Betrug

Hallo, ich muss leider nächsten Mittwoch zum Gericht, da ich erneut Ebay Betrug begangen habe.

Vorgeschichte:
Ich habe vor ca 2 Jahren schon mal Ebay-Betrug in ca 20 Fällen begangen, dort hat es sich pro geschädigten um eine Summe in höhe von 50-80€ gehandelt.
Dort wurde ich zu 40 Sozialstunden verurteilt, diese ich natürlich auch abgeleistet habe.
1 Jahr später bin ich leider wieder rückfällig geworden und bin wieder auf die doofe Idee gekommen über Betrug an „schnelles Geld" zu kommen.
Dort wahren es ungefähr 4-6 geschädigte. Dort wurde ich zu einer Geldstrafe + Wertersatz verurteilt, insgesamt 3600€


Nun habe ich wieder eine Vorladung erhalten wegen Betrug.
(Schaden beläuft sich ungefähr auf 300-600€)
.. und natürlich habe ich jetzt Angst in Haft zu müssen.
Ich bin 23 Jahre, aktuell leider Arbeitslos und habe keine Familiären Kontakt, was nicht meine Taten Entschuldigen soll aber ich hab mir nicht anders Helfen können zu dem Zeitpunkt.
Ich bereue es und werde sowas natürlich nicht nochmal machen!
Muss ich denn jetzt mit einer Haftstrafe Rechnen? Wenn ja wie wahrscheinlich wäre eine Haftstrafe auf Bewährung? Wird mir wieder eine Geldstrafe verhängt?
Ich kann leider nicht mehr schlafen und komme kaum zu ruhe daher wollte ich mal im Forum nachfragen.

Wäre sehr dankbar um euren Rat
LG




22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
Wird mir wieder eine Geldstrafe verhängt?


Das mit Sicherheit. Zu allem anderen ...das wird die Verhandlung zeigen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 41x hilfreich)

Vorladung zur Aussage? Vorladung zur Verhandlung?

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#3
 Von 
Prezidy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eine Vorladung zur Verhandlung

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#4
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 41x hilfreich)

Und vorher alles wegignoriert?

Wiedergutgemacht?

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#5
 Von 
Prezidy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja nicht wegignoriert, aber vor ca 1,5 Monaten kam ein Brief von der Polizei und nun ist jetzt schon kurzfristig die Verhandlung.

Aber nein ich habe leider nichts Wiedergutgemacht.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7336x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
Ich bereue es und werde sowas natürlich nicht nochmal machen!

Der ist gut! Du bist Wiederholungstäter.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19190 Beiträge, 10333x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
Wird mir wieder eine Geldstrafe verhängt?

Eher nicht.
Geldstrafe hat ja beim letzten Mal nicht abschreckend genug gewirkt.
Da wird es jetzt wohl auf eine Freiheitsstrafe hinauslaufen.
Bewährung erscheint angesichts des nicht allzuhohen Schadens möglich, ist aber kein Selbstläufer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
ch bin 23 Jahre, aktuell leider Arbeitslos und habe keine Familiären Kontakt, was nicht meine Taten Entschuldigen soll aber ich hab mir nicht anders Helfen können zu dem Zeitpunkt.
Ich bereue es und werde sowas natürlich nicht nochmal machen!


Das solltest du auch halbwegs schlüssig belegen können, wieso sich dein Leben jetzt gewandelt hat. Gerade bei Wiederholungstätern ist das immer eine spannende Frage. Und ein "ich wusste mir nicht anders zu helfen" ist da immer recht schlecht.

Zitat (von Prezidy):
Muss ich denn jetzt mit einer Haftstrafe Rechnen? Wenn ja wie wahrscheinlich wäre eine Haftstrafe auf Bewährung? Wird mir wieder eine Geldstrafe verhängt?
Ich kann leider nicht mehr schlafen und komme kaum zu ruhe daher wollte ich mal im Forum nachfragen.


Da muss ich dann doch ein wenig die Moralkeule schwingen, dann weißt du ja ein wenig wie es deinen Opfern ging die durch dich Geld verloren haben.
Ich halte Bewährung aufgrund der überfüllten Gefängnisse nicht für ganz unwahrscheinlich, kommt halt darauf an wie du dich vor Gericht gibst.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
Ich bin 23 Jahre, aktuell leider Arbeitslos und habe keine Familiären Kontakt, was nicht meine Taten Entschuldigen soll aber ich hab mir nicht anders Helfen können zu dem Zeitpunkt.

Spricht nicht für eine sonderlich gute Sozialprognose....

Zitat (von Prezidy):
Aber nein ich habe leider nichts Wiedergutgemacht.

Weiterer Minuspunkt....

Zitat (von Prezidy):
Ich bereue es und werde sowas natürlich nicht nochmal machen!

Das das nicht glaubhaft ist, haben die beiden vorherigen Verurteilungen bereits erwiesen...

Zitat (von Prezidy):
Wenn ja wie wahrscheinlich wäre eine Haftstrafe auf Bewährung?

Das halte ich für ziemlich wahrscheinlich.

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#10
 Von 
Prezidy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wäre auf jeden Fall bereit den Schaden wieder auszugleichen, dies werde ich vor Gericht auch so wiedergeben.
Dass ich das bereue und nicht nochmal machen würde kommt natürlich unglaubmäßig, das verstehe ich.
Also muss mit einer Haftstrafe rechnen? Ob diese zur Bewährung ausgelegt wird ist aber fragwürdig?

Mit freundlichen Grüßen

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#11
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
Ich wäre auf jeden Fall bereit den Schaden wieder auszugleichen, dies werde ich vor Gericht auch so wiedergeben.


Da wird aber auch die formschöne Fragen kommen "Und wie wollen sie das tun?"

Zitat (von Prezidy):
Also muss mit einer Haftstrafe rechnen? Ob diese zur Bewährung ausgelegt wird ist aber fragwürdig?


Es wird ziemlich sicher eine Haftstrafe geben die aber wohl noch letztmalig zur Bewährung ausgesetzt werden wird. So als letzten Warnschuss. ALLERDINGS sind da zu viele unbekannte Faktoren mit dabei. Kleiner Tipp: Eine positive Sozialprognose hilft auf jeden Fall und die hast du gerade nicht.
Es wird sicherlich schwer jetzt bis nächsten Mittwoch noch einen Job zu bekommen, aber in Lohn und Brot zu kommen hilft auf jeden Fall. Da würde ich auf jeden Fall ansetzen, vielleicht kriegst du sogar noch hin, dass du zu Bewerbungsgesprächen eingeladen wirst.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Es kommt reichlich gönnerhaft rüber, wenn Sie dem Gericht erklären, Sie seien bereit, den Schaden wiedergutzumachen - dazu sind Sie ohnehin verpflichtet. Im Übrigen geben Gerichte eher wenig auf solche Absichtserklärungen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Tipp zur Arbeitssuche: Noch haben Sie ein sauberes Führungszeugnis (die Geldstrafe ist da nicht aufgeführt, sofern sie 90 Tagessätze nicht überschritten hat) - bald nicht mehr... Ist die Geldstrafe übrigens abgezahlt? Sonst geht sie in das neue Urteil mit ein (Gesamtstrafenbildung).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
Prezidy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein die Geldstrafe Zahle ich immer noch ab tatsächlich.
Das mit dem Job ist eine gute Idee und werde ich auf jeden Fall in Angriff nehmen.
Was würde das für mich bedeuten wenn eine Gesamtstrafbildung passiert?

(Im ehemaligen Brief steht das ich zu 80 Tagessätzen verurteilt wurde)

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Das bedeutet, dass Sie die Geldstrafe bald nicht mehr zahlen. Beispiel: Sie erhalten eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten (vermutlich auf Bewährung). Dazu kommen die 80 TS - das Gericht zieht beide Strafen dann zu 7 oder 8 Monaten Freiheitsstrafe zusammen. Folglich ist die Geldstrafe quasi weg. Und nein, was bisher bezahlt wurde, wird nicht erstattet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
Prezidy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese 7 oder 8 Monate sind dann nicht auf Bewährung möglich oder wie?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Doch, natürlich - alles, was 2 Jahre nicht überschreitet, kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Kritisch wäre es folglich, wenn das Gericht Ihnen 2 Jahre gäbe und dann wäre da noch die Geldstrafe. Aber bei der geringen Schadenshöhe ist das kein realistisches Szenario.
Übrigens würde ich hier einfach die Wiedergutmachung als Bewährungsauflage ansetzen, damit Sie nicht jubelnd aus der Verhandlung kommen ("Juhu, ich muss nichts mehr zahlen...").

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
Also muss mit einer Haftstrafe rechnen?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#19
 Von 
Prezidy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann hoffe ich mal das diese auf Bewährung ausgesetzt wird.. oh man naja das hab ich mir selber eingebrockt.
Ich danke euch viel mal‘s

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
Das mit dem Job ist eine gute Idee und werde ich auf jeden Fall in Angriff nehmen.


Sag bloß nicht "In einem Forum hat mir jemand geraten mir einen Job zu suchen, darauf bin ich selbst nie gekommen. Deshalb mache ich das jetzt!"
Ich würde heute noch Bewerbungen schreiben und die spätestens morgen raus schicken.

Zitat (von Prezidy):
Dann hoffe ich mal das diese auf Bewährung ausgesetzt wird.. oh man naja das hab ich mir selber eingebrockt.


Einsicht ist erstmal ein guter Weg und Reue zeigen auch. Wie gesagt, sich ein wenig vorbereiten und selbst mal einen Zukunftsplan machen den man präsentieren kann. Dann steigen die Chancen enorm.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
Das mit dem Job ist eine gute Idee und werde ich auf jeden Fall in Angriff nehmen.


Sag bloß nicht "In einem Forum hat mir jemand geraten mir einen Job zu suchen, darauf bin ich selbst nie gekommen. Deshalb mache ich das jetzt!"
Ich würde heute noch Bewerbungen schreiben und die spätestens morgen raus schicken.

Zitat (von Prezidy):
Dann hoffe ich mal das diese auf Bewährung ausgesetzt wird.. oh man naja das hab ich mir selber eingebrockt.


Einsicht ist erstmal ein guter Weg und Reue zeigen auch. Wie gesagt, sich ein wenig vorbereiten und selbst mal einen Zukunftsplan machen den man präsentieren kann. Dann steigen die Chancen enorm.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Prezidy):
.. und natürlich habe ich jetzt Angst in Haft zu müssen.


Da du offensichtlich nichts dazugelernt und weitere einschlägige Straftaten begangen hast, würde ich das nicht ausschließen wollen.

Zitat (von Prezidy):
oh man naja das hab ich mir selber eingebrockt.


So ist es.

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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