Widerruf Bewährung wegen Steuerdelikt?

4. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kraftlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Bewährung wegen Steuerdelikt?

Guten Tag,

ich schreibe hier rein, weil ich gerade sehr sehr nervös um nicht zu sagen ängstlich bin.
Mein Anwalt ist nämlich im Urlaub, er bzw. sein Büro kümmern sich zwar aber ich kann bis zum 20.08. keine fundierten Auskünfte erhalten, sondern nur, nett gemeinte, Besänftigungen des Sekräteriates.

Leider muss ich aber ein wenig ausholen.

Also ich war vom 01.01.2012 bis zum 01.08.2013 Mitgesellschafter einer UG (50%). Nach mehreren Streitigkeiten mit dem Geschäftsführenden Gesellschafter bin ich ausgeschieden, habe meinen Anteil für Symbolische 1,-€ an den weiteren Gesellschafter verkauft

Jetzt erhalte ich im Februar 2016 einen korrigierten Einkommensbescheid für die Jahre 2012 und 2013 und werde zu einer Nachzahlung von 16.000€ gebeten. Hintergrund ist, dass bei der UG bei einer Betriebsprüfung aufgefallen ist, dass 41.000€ verdeckte Gewinnausschüttung stattgefunden haben soll. Der alleinige Gesellschafter hat angegeben, dass das alles mir anzulasten sei.

Das ist gerade in Klärung über eine Zivilklahe, da dass nicht stimmt. Das Finanzamt hat dies aber nicht groß interessiert und ich musste diese 16.000€ erstmal zahlen. Laut Fachanwalt für Steuerrecht ist das auch erstmal so richtig. Ich muss jetzt die UG und den Steuerberater der UG verklagen.

Jetzt gestern kommt aber ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wird, dass ein Strafverfahren eröffnet wurde zu deren Anhörung ich erscheinen soll. Es besteht der Verdacht, dass ich von 01.01.2012 bis 21.05.2014 bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2012 und 2013 erhebliche Steuerliche Tatsachen verschwiegen hätte. 21.05.2014 wohl deshalb, weil ich dort die Steuererklärung für 2013 abgegeben hatte.

Wie gesagt ich habe nichts verschwiegen und der Gesellschafter will mir wegen persönlicher Belange einen Pinnen.

Jetzt aber mein großes Problem ich bin im März 2014 zu einer 1 jährigem Haftstrafe mit 3 Jähriger Bewährungszeit verurteilt worden. Habe halt "sch..." Gebaut. Aber mir seitdem nichts mehr wirklich nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Jetzt steht aber halt dieser Vorwurf im Raum und die Klärung der Summe läuft ja über Zivilrecht gegen die UG etc. Für das Finanzamt ist der Vorgang, so denke ich, wegen der Zahlung erledigt und deshalb jetzt auch die Eröffnung des verfahrens.

Kann es wegen der Überschneidung der Daten jetzt wirklich passieren dass ich ins Gefägnis muss weil die Bewährung wiederurfen wird?

Habe wirklich dieses Geld nicht erhalten und somit für mein dafür bei der Einkommenssteuer 2013 nicht gelogen... Habe jetzt richtig ****** Angst....

Vielleicht ist hier ein fachkundiger, der da ein wenig Licht für mich ins Dunkel bringen kann. Mein Anwalt steht mir persönlich ab dem 20.08. wieder zu Verfügung aber ich glaube nervlich halte ich das nicht durch...


Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Grundsätzlich kann die Bewährung bei neuen Straftaten widerrufen werden. Ob das auch wahrscheinlich ist, hängt u. a. davon, weswegen Sie Bewährung haben - da haben Sie sich aber schön bedeckt gehalten. Mit so allgemeinen Angaben wie "Sch*** gebaut" kann man nichts anfangen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kraftlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh Entschuldigung. Wusste nicht das der Grund der Strafe eine Rolle spielt.

Wurde wegen Betrug bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ja, dann wäre ein Widerruf schon möglich, da es zumindest um ähnliche Delikte handelt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Kraftlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay..

Aber Grundsätzlich resultiert das eröffnete Strafverfahren auf Grund einer Verleumdung des anderen Gesellschafters. Bereits in den ersten Schreiben bezüglich des zivilrechtlichen Verfahrens ist ersichtlich, dass die Gesellschaft die angebliche, verdeckte Gewinnausschüttung nicht Beweisen oder anders darlegen kann.

Es kann doch nicht sein dass ich auf der einen Seite im Zivilrecht wahrscheinlich recht bekomme und die an das Finanzamt gezahlte Summe hier zivilrechtlich vom anderen Gesellschafter zurückerhalte und auf der andere Seite, weil das Finanzamt dies als separates Verfahren sieht und deswegen meine Bewährung widerrufen wird?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn überhaupt widerrufen wird, dann erst, wenn Sie erneut rechtskräftig verurteilt werden würden. Sie müssen sich bis zur Rückkehr Ihres Anwalts also keine Angst machen lassen, bis dahin werden Sie gewiss nicht verurteilt.

Ich persönlich würde NICHT zur Anhörung gehen, sondern einen Anwalt beauftragen. Das können Sie der StA auch mitteilen, dass Sie sich über einen Anwalt äußern, dieser jedoch bis zum 20.8. in Urlaub ist, sie können auch den Namen des Anwalts mitteilen, und dieser dann mit der StA Kontakt aufnimmt.

Natürlich können SIe auch zur Anhörung gehen, Ihre Sicht der Dinge schildern, die Unterlagen des Zivilverfahrens mitnehmen, da dies aber noch nicht abgeschlossen ist, wer weiß ...?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kraftlos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten bis hier hin.

Also das Büro von meinem Anwalt hat denen schon mitgeteilt, dass sich mein Anwalt im Urlaub befindet und er sich nach seiner Rückkehr kümmert. Es handelt sich aber nicht um die Staatsanwaltschaft (vermute StA soll dies bedeuten), sondern um das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung wo ich vernommen werden soll. Oder ist StA und diese Einrichtung identisch ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Kraftlos):
Hallo und Danke für die Antworten bis hier hin.

Also das Büro von meinem Anwalt hat denen schon mitgeteilt, dass sich mein Anwalt im Urlaub befindet und er sich nach seiner Rückkehr kümmert. Es handelt sich aber nicht um die Staatsanwaltschaft (vermute StA soll dies bedeuten), sondern um das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung wo ich vernommen werden soll. Oder ist StA und diese Einrichtung identisch ?


Nein, dass das FA ermittelt ist schon OK, sry ich habe im Schreibfluss nicht darauf geachtet.

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