Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Beamten sprühen Pfefferspray trotz Baby

7. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1242
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Beamten sprühen Pfefferspray trotz Baby

Hallo,
ich brauche dringend einen Rat, weil ich mir grosse Vorwürfe mache, meinen Partner in Schwierigkeiten gebracht zu haben!
Zum Fall: Mein Partner und ich sind vor 3 Monaten Eltern einer Tochter geworden, seit August hat er mit dem Studium angefangen und wg Geldnöten geht er noch nebenher arbeiten!
Das ist ihm wohl alles zuviel geworden und er hat sich dann massiv betrunken.Als er nach Hause kam war er völlig aggressiv, weil ihm sein Geld,Handy und sein Schlüssel geklaut wurde.Er war überhaupt nicht zu beruhigen und hat rumgebrüllt.
Nachdem ich ihm sagte, das wenn er nicht bald aufhört er nicht nur seine Sachen verloren hat,sondern auch mich und seine Tochter ist er geplatzt und hat in der Wohnung randaliert.
Ich habe solche Angst vor ihm bekommen, das ich sagte ich rufe die Polizei.Das hat ihn noch wütender gemacht und er wollte nicht, das ich mit unserer Tochter wegfahre!
Ich war selber in einer Ausnahmesituation, weil ich meine Tochter schützen wollte, die von dem Gebrüll natürlich wach wurde.Ich rief die Polizei!Er bekam das mit und schrie dann laut:"sollen die doch kommen, die stech ich alle ab!Ich habe ihn aber nicht mit einem Messer gesehen, was ich bei der bereits stattgefundenen Vorladung auch bestätigt habe!Als die Polizei da war,war ich erschrocken über die Masse an Beamten!1 mit vorgehaltener Waffe und 5 hinterher!Mein Partner stand mit gehobenen Händen in der Küche, aber schon wurde ihm eine Unmenge Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und 5 Beamten haben sich auf ihn geschmissen.Es ging eine grosse Weinflasche kaputt und die Beamten haben ihn in die Scherben gedrückt, wobei er eine ca 5-6 cm Schnittverletzung am Auge erlitt!Natürlich hat er sich gewehrt, weil das auch meines Erachtens ne Nummer zu brutal war!Wieder haben sie Pfefferspray verwendet!Die Luft wurde immer schlechter und meine Tochter fing schon an zu husten.Die Beamten wussten, dass ein 3 Monate altes Baby in der Wohnung ist und sprühen trotzdem Pfefferspray???Sie haben ihn mitgenommen und er hat sich wohl noch massiv verbal gegenüber den Beamten geäußert und lt dem Vernehmungsbeamten auch um sich getreten.Was genau passiert ist weiß ich nicht, weil ich dann mit meiner Tochter ins Krankenhaus mußte.
Keine Ahnung, ob die ihn auch noch wg Körperverletzung anzeigen!
Da ich am Telefon geäußert hatte, das mein Partner stark alkoholisiert ist und evtl sogar Drogen (Koks)im Spiel waren, wollte der Beamte natürlich genaueres wissen.Ich habe ihm gesagt, das ich ihn nie dabei gesehen habe und das auch eher eine Vermutung von mir war, was auch stimmt!
Seine Blutentnahme ergab 2,0Promille
Der Beamte sagte, dass sie meinen Partner aufgrund seines Auftretens nur auf leicht bis mittel alkoholiesiert eingestuft hatten.
Ich bin immer noch ganz traumatisiert von dem Ereignis und wache nachts häufig auf.wie jetzt wieder!Ich würde das alles gerne rückgängig machen, denn das habe ich nicht gewollt und schon gar nicht wollte ich meinen Partner in Schwierigkeiten bringen.
Meinem Partner tut das alles auch leid und an das meiste kann er sich auch nicht erinnern!Er fühlte sich in die Enge gedrängt und hat sich dann verständlicherweise gewehrt.
Nächste Woche hat er seinen Termin bei der Polizei!
Was soll er der Polizei sagen bzw was darf er nicht sagen?
(wenn die Polizei auf die Drogen anspielt?)
Zumal er selbst nicht nur die Schnittverletzung am Auge hatte, sondern noch unmenegen an Blutergüssen und Hämathomen?
Bitte gebt mir schnell ne Antwort, weil der Beamte mir gegenüber geäußert hat, dass dies wohl auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen wird.Wie kann es bei einer Geldstrafe bleiben und sollte er sich lieber einen Anwalt nehmen?
Vielen vielen Dank

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2 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

sollte er sich lieber einen Anwalt nehmen?

Unbedingt. Und vorher sollte er auch nichts aussagen...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da ich gerade etwas Zeit habe, möchte ich noch ein paar Sätze zu dem Sacheverhalt schreiben. Ich bin -prinzipiell- und auch hier im Forum nicht gerade als 'Vasall' der Polizei bekannt, in dem Fall haben die Beamten jedoch nicht falsch gehandelt, soweit ich das sehe:

Versetzen Sie sich doch mal in die Lage der Polizeibeamten. Die bekommen nachts über Funk die Meldung: 'Person 064/116 (Alkohol/Drogen) bedroht Frau und Kind mit Messer und droht Angriff auf Polizisten an'. Die Polizisten wissen nicht, ob ihr Freund eigentl. ein 'ganz Lieber' ist, oder ein ein Gewohnheitsmesserstecher. Das überfallartige Auftreten ist absolut so gewollt, als Überraschungseffekt um die Lage möglichst schnell und möglichst sicher für alle Beteiligten (also auch ihn selber) unter Kontrolle zu bringen. Hätte man da noch groß 'verhandelt' hätte ihr Freund ggf. noch gelegenheit gehabt, Sie und das Kind als Geisel zu nehmen oder die Beamten anzugreifen. Dann wäre vielleicht nicht nur Pfefferspray sondern die Schusswaffe zum Einsatz gekommen. Wenn sich 5 Beamte auf einen werfen tun man gut daran, sich nicht zu wehren. Dann geht es meist auch relativ glimpflich ab. Die Geschichte mit der Weinflasche war so sicherlich auch von den Pol.Beamten nicht beabsichtigt.

Als Tatestände kommen neben dem Widerstand noch Beleidigung und (versuchte) Körperverletzung, sowie Nötigung und Bedrohung in Frage. Insofern er nicht vorbestraft ist, ist auch eine Geldstrafe nicht undenkbar.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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