Wie an alte Strafakte rankommen

18. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Azneroif
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie an alte Strafakte rankommen

Ich möchte akteneinsicht beantragen , in eine Strafakte , die 26 Jahre zurück liegt aus dem jahre 1996

Das Aktenzeichen habe ich noch und den Straftatbestand.


Leider wäre die Aufbewahrungsfrist abgelaufen. Laut Staatsanwaltschaft an meinen Rechtsanwalt zur Akteneinsicht.


Werden die Akten digitalisiert ? und dann gelöscht ?


Befindet sich die Akte ggfs. als Papier noch im Keller der Staatsanwaltschaft ?


Ich bitte um Tipps und Rückantworten . Vielen Dank

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Azneroif):
Befindet sich die Akte ggfs. als Papier noch im Keller der Staatsanwaltschaft ?


Die Akten werden nicht digitalisiert. Die wurden in Papierform verwahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist dann aussortiert und vernichtet.

Es dürfte daher dann nichts mehr existieren, wenn die Staatsanwaltschaft das mitteilt.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Wir wissen nicht, um was es geht. Es gibt Aufbewahrungsbestimmungen, in denen wird die Dauer der Archivierung festgelegt. Einfach mal eine Suchmaschine benutzen, da wirst Du schnell fündig werden. Nach Ablauf werden die Akten vernichtet. Es gibt natürlich Ausnahmen. Nämlich dann, wenn ausdrücklich verfügt wird, eine Akte eben nicht der Vernichtung zuzuführen. Das sind in der Regel historisch interessante Fälle. Deshalb gibt es zumindest in meinem Land auf dem Aktendeckel die Möglichkeit, für den Sachbearbeiter, der die Schlussverfügung trifft (austragen, weglegen), auf dem Aktendeckel anzukreuzen: nicht vernichten, auch geeignet als Klausurfall, Hausarbeitsfall 1. Staatsexamen, 2. Staatsexamen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Deshalb gibt es zumindest in meinem Land auf dem Aktendeckel die Möglichkeit, für den Sachbearbeiter, der die Schlussverfügung trifft (austragen, weglegen), auf dem Aktendeckel anzukreuzen: nicht vernichten, auch geeignet als Klausurfall, Hausarbeitsfall 1. Staatsexamen, 2. Staatsexamen.


In meinem Bundesland gibt es da dann "Staatsarchiv" zum Ankreuzen, wo die dann verwahrt werden. :-)


Zitat (von wirdwerden):
Wir wissen nicht, um was es geht. Es gibt Aufbewahrungsbestimmungen, in denen wird die Dauer der Archivierung festgelegt.


Ich ging halt davon aus, dass die Aufbewahrungsfrist schon abgelaufen ist, wenn die Staatsanwaltschaft das so mitteilt.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Dirrly, wir sind uns ja völlig einig. Ich wollte nur drauf hinweisen. Einfach, weil viele nicht wissen, was mit all dem Papier passiert und wie das gehandhabt wird. Nur, auch die Idee der Digitalisierung geht ja weit an der Realität vorbei. In "meinem" Land hofft man, dass die Justiz bis 2026 für die laufenden (!) Verfahren so weit ist. Und ob die Speicherung aller Verfahren für die Ewigkeit sinnvoll ist, da hab ich auch so meine Zweifel. Denn Speicherung für die Ewigkeit - das bedeutet auch Zugriff für die Ewigkeit. Wollen wir das wirklich?

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Azneroif):
Werden die Akten digitalisiert ? und dann gelöscht ?

Befindet sich die Akte ggfs. als Papier noch im Keller der Staatsanwaltschaft ?

Ich bitte um Tipps und Rückantworten . Vielen Dank

Gerne.

Was konkret hat man denn an
Zitat (von Azneroif):
Aufbewahrungsfrist abgelaufen

nicht verstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Azneroif
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Es dürfte daher dann nichts mehr existieren, wenn die Staatsanwaltschaft das mitteilt.


Kann es sein, das auch die Ausländerbehörden Akten führen und dort Strafakten , Vorbestrafungen,

Mitteilungen aus dem Bundeszentralregister geführt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Azneroif
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Es dürfte daher dann nichts mehr existieren, wenn die Staatsanwaltschaft das mitteilt.


Kann es sein, das auch die Ausländerbehörden Akten führen und dort Strafakten , Vorbestrafungen,

Mitteilungen aus dem Bundeszentralregister geführt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Schau in Nr. 42 MiStra. Ermittlungsverfahren, deren Abschluss und der Abschluss des Strafverfahrens insgesamt wird der Ausländerbehörde mitgeteilt. Das geschieht bei Anklageerhebung und Verurteilung typischerweise durch Übersendung der Anklageschrift/des Urteils. Die komplette Strafakte wird sich nicht als Beiakte in der Akte beim Ausländeramt befinden.

Woher kommt denn nach all den Jahren das Interesse?

wirdwerden

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#9
 Von 
Azneroif
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Woher kommt denn nach all den Jahren das Interesse?
Zitat (von wirdwerden):
Woher kommt denn nach all den Jahren das Interesse?


Mein Ehegatte ist seit 1992 immer wieder straffällig geworden bis heute unter Alkohol. Ich lese die Anklage-
schriften immer. Ich habe es damals "verpennt" und auch nicht gewusst, das er hätte sich die Akte vom Anwalt
hätte zuschicken können. Damals 1996 gab es ja kein Internet , E´Mail ´s etc. Durch das Großziehen zweier
Kinder, die jetzt erwachsen sind; mache ich mir Gedanken, was damals genau geschehen ist. Also es interessiert mich sehr, damit ich Gewissheit habe und damit abschließen kann. Ich war damals von diesem Mann geblendet und ich habe mir nie Gedanken gemacht, da ich mit
der Großziehung der Kinder abgelenkt und beschäftigt war.
Ich frage immer wieder meinen Mann , was denn damals geschehen ist; ich weiß nur einen Bruchteil und ich denke er lügt mich an bzw. verschweigt mir was.
Mein Gedanke ist , das ich mich trennen möchte bzw. die Scheidung einreichen möchte.
Ich weiß, das ich jetzt von den Lesern ggfs. verhöhnt werde. Ich war nicht wachsam damals genug , geblendet.

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Azneroif):
Also es interessiert mich sehr, damit ich Gewissheit habe
Selbst wenn noch irgendwo Unterlagen existieren, würdest Du keinen Zugriff erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Volle Zustimmung, @bostonxl. Meine Frage kam ja auch nicht von ungefähr. Bei dem Sachverhalt kann es auch völlig dahingestellt bleiben, ob irgendwo noch Fragmente von Akten oder vollständige Akten existieren. Selbst wenn, die Frau hat keinen Anspruch auf die Strafakten bzw. Einsicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
logorecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,


habe mich wieder eingeloggt.


So ich bin doch noch an die alte Strafakte rangekommen von 1996.

Lediglich nur das Urteil, aber immerhin. Somit habe ich die Lüge meines Ehemannes entlarvt.


Lebe seit 7.3.23 getrennt. Scheidung dann 2024 oder ggfs. vorher.


Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von logorecht123):
So ich bin doch noch an die alte Strafakte rangekommen von 1996.

Und wie und wo?



Zitat (von logorecht123):
Lediglich nur das Urteil, aber immerhin. Somit habe ich die Lüge meines Ehemannes entlarvt.

Nun, dann hat man nun Gewissheit und kann jetzt abschließen.


Danke für das Update.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Azneroif
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Lediglich nur das Urteil, aber immerhin. Somit habe ich die Lüge meines Ehemannes entlarvt.


Hallo, ich habe noch einmal eine Frage. Ich habe sozusagen strafrechtlich illegal die Strafakte per Online

im Internet bei einem Anwalt für Strafrecht angefordert und bezahlt per Überweisung. Bekam diese dann per E-Mail zugesandt.

Ich habe bereits meinen (Ex)-Mann damit konfrontiert, also nur mündlich , nicht gezeigt. Jetzt ist er natürlich
wütend und droht mir mit einer Anzeige oder so etwas ähnlichem.


Was könnte da auf mich zukommen strafrechtlich ? Paar tausend Euro Strafe oder gar Freiheitsberaubung,

also Knast ? Ich bin nicht vorbestraft. Keinen Eintrag in das Führungszeugnis.


Das Risiko gehe ich halt ein. Dafür bin ich seit 1996 angelogen worden und betrogen worden.


Arglistige Täuschung ?

Nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten. Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen solcher Umstände und die Täuschung darüber ist die Partei, die sich auf die arglistige Täuschung beruft,

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von Azneroif):
Paar tausend Euro Strafe

Möglicherweise.



Zitat (von Azneroif):
oder gar Freiheitsberaubung, also Knast

Knast kann auch pasieren wenn es ganz ungünstig läuft, dass ist aber keine Freiheitsberaubung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Azneroif):
Das Risiko gehe ich halt ein. Dafür bin ich seit 1996 angelogen worden und betrogen worden.


Arglistige Täuschung ?

Nach § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten. Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen solcher Umstände und die Täuschung darüber ist die Partei, die sich auf die arglistige Täuschung beruft,


Wann habt ihr denn geheiratet?
Wenn er bereits vor der Ehe verurteilt wurde und es dir verschwiegen hat (oder sogar auf Nachfrage gelogen), dann wäre ja noch weiter die Frag, warum du bis 2023 gewartet hast dich zu trennen. Da wird es ganz sicher nix mit einer Aufhebung der Ehe. Du kannst kaum argumentieren, dass du ihn gar nicht geheiratet hättest, wenn du von Straftaten gewusst hättest, da du ja duchaus seit etlichen Jahren davon wusstest und es hingenommen hast

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