Wie hoch ist das Strafmaß bei folgender Unterschlagung?

6. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
torio199
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie hoch ist das Strafmaß bei folgender Unterschlagung?

Hallo,

anbei kurz die Fallschilderung.
Es wurden seit 2019 sechs Mietgeräte gemietet und auch monatlich pünktlich bezahlt. Die Geräte wurden jedoch bereits kurz nach Erhalt verkauft. Vor zwei Monaten blieben die monatlichen Mietzahlungen wegen privaten finanziellen Problemen aus, es wurde dafür aber eine Schuldenberatungskanzlei beauftragt. Diese hat den Mietgeräteanbieter kontaktiert und eine Ratenzahlung angeboten (inkl. Kaufpreis der Geräte).
Die Geräte sollten nämlich nach der Mindestmietzeit ohnehin gekauft werden.

Jetzt droht der Vermieter mit Anzeige wegen Unterschlagung. Der damalige Neupreis für alle Geräte beträgt etwa 7.000€ zusammen.

Mit welchem Strafmaß muss gerechnet werden. Im Internet steht Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft.
Eine Vorstrafe ist nicht vorhanden und es soll jeder Cent zurückgezahlt werden.

Ich hoffe, jemand kann das einschätzen.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Mit welchem Strafmaß muss gerechnet werden. Vielleicht noch eine hohe Geldstrafe, vielleicht auch schon eine wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe.
es soll jeder Cent zurückgezahlt werden. Auf Versprechen dieser Art geben Richter wenig. Im Übrigen schulden Sie dem Vermieter zivilrechtlich natürlich den Ersatz des Schadens - man sollte also nicht so demonstrativ herausstellen, dass man bezahlen wird, was man dem Mann sowieso schuldet...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
torio199
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Vielleicht noch eine hohe Geldstrafe


Was meinen Sie mit hohe Geldstrafe? Könnten es auch weniger als 90 Tagessätze werden?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Was meinen Sie mit hohe Geldstrafe? Na, eher mehr als 90 TS.
Könnten es auch weniger als 90 Tagessätze werden? Theoretisch schon, praktisch wohl nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von torio199):
Die Geräte wurden jedoch bereits kurz nach Erhalt verkauft.

Das weiss der Eigentümer wohl noch nicht.

Wieso glauben sie das es bei der Unterschlagung bleibt und nicht Betrug vorgeworfen wird?

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#5
 Von 
torio199
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Das weiss der Eigentümer wohl noch nicht.

Wieso glauben sie das es bei der Unterschlagung bleibt und nicht Betrug vorgeworfen wird?


Der Vermieter geht bisher nur davon aus und droht deswegen mit Anzeige.
Eine Anzeige wegen Betrug kommt natürlich auch in Frage.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Eine Anzeige wegen Betrug kommt natürlich auch in Frage. Nun ja - da käme dann auch gewerbsmäßiger Betrug in Frage, womöglich tatmehrheitlich in 6 Fällen: Da kommt dann keine Geldstrafe mehr in Frage.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
torio199
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - da käme dann auch gewerbsmäßiger Betrug in Frage, womöglich tatmehrheitlich in 6 Fällen: Da kommt dann keine Geldstrafe mehr in Frage.


Ist es gewerbsmäßiger Betrug, obwohl zusammengerechnet über 40 Monate Miete gezahlt wurde? Es war offensichtlich ein Minusgeschäft.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ist es gewerbsmäßiger Betrug, obwohl zusammengerechnet über 40 Monate Miete gezahlt wurde? Das würde ich zumindest nicht ausschließen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von torio199):
Ist es gewerbsmäßiger Betrug, obwohl zusammengerechnet über 40 Monate Miete gezahlt wurde?


Man wird plausibel und glaubhaft erklären müssen, warum im Jahr 2019 sechs Geräte angemietet würden, die alle zeitnah veräußert wurden, ohne das das von Anfang an der Plan war.

Es geht erstmal nicht darum, was danach gezahlt wurde und wie das Saldo sich entwickelt hat weil zufällig (?) Geld da war...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von torio199):
Es war offensichtlich ein Minusgeschäft.

Das die Unterschlagung / der Betrug sich auch wirtschaftlich nicht gelohnt hat, ist kein Kriterium für eine Strafmilderung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
torio199
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das die Unterschlagung / der Betrug sich auch wirtschaftlich nicht gelohnt hat, ist kein Kriterium für eine Strafmilderung.


Strafmildernd in den Sinne nicht. Meine Hoffnung ist jedoch, dass es dadurch nicht als gewerbsmäßiger Betrug gewertet wird sondern "nur" als Betrug oder Unterschlagung. Zudem würden zu Beginn lange die vollen Mieten gezahlt. Soll das ganze nicht kleinreden aber es hilft vielleicht.

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#12
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von torio199):
Strafmildernd in den Sinne nicht. Meine Hoffnung ist jedoch, dass es dadurch nicht als gewerbsmäßiger Betrug gewertet wird sondern "nur" als Betrug oder Unterschlagung. Zudem würden zu Beginn lange die vollen Mieten gezahlt. Soll das ganze nicht kleinreden aber es hilft vielleicht.


Sowas kann auch schnell zum Bumerang werden. Natürlich wird nach dem Motiv gefragt werden und es war ja nun beim Verkauf bereits abzusehen, dass man am Ende drauf zahlt. Wurden damit vielleicht andere, finanzielle Löcher gestopft? Der mittelbare, finanzielle Vorteil war ja nun gegeben und die derzeitigen, finanziellen Schwierigkeiten kommen ja vielleicht auch nicht völlig überraschend oder sind einmalig? Daraus würde sich nämlich das Handeln in erster Instanz bereits ergeben.

Man wird aber wohl erstmal abwarten müssen ob und wie eine Strafanzeige kommt und was denn dann drin steht. Dann weiß man ob denn Betrug und gewerbsmäßiger vorgeworfen wird. Idealerweise versucht man natürlich direkt den Schaden zu begleichen, dann sieht der Händler vielleicht von einer Anzeige ab. Aber natürlich sollte das Geld nicht umstandshalber durch ähnliche Geschäfte besorgt werden.

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von torio199):
Mit welchem Strafmaß muss gerechnet werden. Im Internet steht Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft.

Und das ist das mögliche Strafmaß.

Wie hoch die tatsächliche Strafe im Fall einer Verurteilung ausfällt, entscheidet das Gericht.

Zitat:
Es wurden seit 2019 sechs Mietgeräte gemietet und auch monatlich pünktlich bezahlt. Die Geräte wurden jedoch bereits kurz nach Erhalt verkauft.

"Seit 2019" klingt nach sechs Fällen von Unterschlagung von je einem Gerät, nicht nach einer Unterschlagung von sechs Geräten. Fortlaufende Taten...

Das könnte dann etwas teurer werden.

Am besten fragt man seinen Anwalt, was seiner Erfahrung nach dabei herauskommen könnte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die in den bsiherigen Antworten aufgezeichten strafrechtlichen Folgen kann ich nicht so richtig nachvollziehen.

Da die Miete über lange Zeit gezahlt wurde, ohnehin ein Kauf nach Mietende geplant war und der Schaden wieder gut gemacht wird, würde ich hier eine Einstellung nach § 153a StGB erwarten.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Also ich lese da nirgends, dass der Schaden demnächst reguliert werden soll - offenbar wurde ja noch nicht mal damit angefangen. Und eine bloße Absichtserklärung dürfte kaum strafmildernd wirken...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von hh):
Da die Miete über lange Zeit gezahlt wurde, ohnehin ein Kauf nach Mietende geplant war und der Schaden wieder gut gemacht wird, würde ich hier eine Einstellung nach § 153a StGB erwarten.
Na ja ...
Zitat (von torio199):
Eine Vorstrafe ist nicht vorhanden und es soll jeder Cent zurückgezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
torio199
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Na ja ...


Es soll alles zurückgezahlt werden, jedoch muss dafür das beauftragte Inkassounternehmen mit einer Ratenzahlung einverstanden sein. Diese wurde auch bereits von meiner Kanzlei angeboten. Deswegen nur das "soll"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von torio199):
Es soll alles zurückgezahlt werden, jedoch muss dafür das beauftragte Inkassounternehmen mit einer Ratenzahlung einverstanden sein.


Im eigenen Interesse sollte man die angebotene Ratenzahlung auch ohne Zustimmung des Inkassounternehmens beginnen.

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