Hi, habe mal eine kleine Frage.
Habe heute meinen Strafbefehl zugestellt bekommen wegen Körperverletzung. Strafe ist 70 Tagessätze a 10€; ich werde keinen Widerspruch einlegen. Jetzt ist meine Frage, wie hoch werden die Verfahrenskosten?
Muss ich noch was beachten? Möchte einfach nur schnellst möglich das Thema abschliessen.
Mfg
afri123
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Wie hoch werden die Verfahrenskosten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Im Normalfall sind die Verfahrenskosten im Strafbefehl ersichtlich angegeben.
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Das einzige was drinn steht ist:
" Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 10€ festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 700,00 EUR.
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen."
Mehr steht nicht drinne bzgl. der Kosten.
Und ich habe mit der Bearbeiterin gesprochen und die sagt es kommen noch Verfahrenskosten dazu, Sie konnte aber nicht sagen wie hoch.
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-- Editiert afri123 am 01.08.2012 16:40
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn es nur um die Gerichtsgebühren geht, sind das knapp 65,00 €.
Bei z.B. Trunkenheitsfahren kommen dann noch die Kosten für die Blutentnahme dazu
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Die Kosten stehen auch nicht im SB. Deren Höhe steht ja erst fest, wenn der SB rechtskräftig wird. Wenn Sie ihn rechtkräftig werden lassen, bekommen Sie eine Zahlungsaufforderung von der Staatsanwaltschaft. Darin sind dann auch die Kosten aufgeführt, Höhe siehe Vorbeitrag.
Sowas würde bei mir nicht dazu kommen. Hoffe mal das es sich noch halbwegs im Rahmen hällt.
Danke
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quote:
Hoffe mal das es sich noch halbwegs im Rahmen hällt.
Die Höhe der Gerichtskosten ist gesetzlich geregelt. Es sind wie gesagt (bei dieser Strafhöhe) 60,00 € Gebühr + 3,50 € Zustellungskosten.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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