Wie hoch werden die Verfahrenskosten?

1. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
afri123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie hoch werden die Verfahrenskosten?

Hi, habe mal eine kleine Frage.

Habe heute meinen Strafbefehl zugestellt bekommen wegen Körperverletzung. Strafe ist 70 Tagessätze a 10€; ich werde keinen Widerspruch einlegen. Jetzt ist meine Frage, wie hoch werden die Verfahrenskosten?

Muss ich noch was beachten? Möchte einfach nur schnellst möglich das Thema abschliessen.

Mfg
afri123

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Im Normalfall sind die Verfahrenskosten im Strafbefehl ersichtlich angegeben.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
afri123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das einzige was drinn steht ist:

" Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 10€ festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 700,00 EUR.

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen."

Mehr steht nicht drinne bzgl. der Kosten.

Und ich habe mit der Bearbeiterin gesprochen und die sagt es kommen noch Verfahrenskosten dazu, Sie konnte aber nicht sagen wie hoch.


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-- Editiert afri123 am 01.08.2012 16:40

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn es nur um die Gerichtsgebühren geht, sind das knapp 65,00 €.

Bei z.B. Trunkenheitsfahren kommen dann noch die Kosten für die Blutentnahme dazu

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Kosten stehen auch nicht im SB. Deren Höhe steht ja erst fest, wenn der SB rechtskräftig wird. Wenn Sie ihn rechtkräftig werden lassen, bekommen Sie eine Zahlungsaufforderung von der Staatsanwaltschaft. Darin sind dann auch die Kosten aufgeführt, Höhe siehe Vorbeitrag.

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#5
 Von 
afri123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sowas würde bei mir nicht dazu kommen. Hoffe mal das es sich noch halbwegs im Rahmen hällt.

Danke

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Hoffe mal das es sich noch halbwegs im Rahmen hällt.


Die Höhe der Gerichtskosten ist gesetzlich geregelt. Es sind wie gesagt (bei dieser Strafhöhe) 60,00 € Gebühr + 3,50 € Zustellungskosten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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