Um in einige Länder einreisen zu dürfen, müssen ja im Visaantrag Fragen zur kriminellen Vorgeschichte beantwortet werden. Es wird bspw. gefragt, ob man jemals strafrechtlich verurteilt wurde.
Nehmen wir nun mal an, jemand hat mal eine Straftat begangen in Deutschland, die jedoch bereits aus dem Bundeszentralregister gelöscht wurde. Demnach könnte der Staat, der die Frage im Visumsantrag beantwortet haben möchte, doch gar nicht herausfinden, ob die jeweilige Person jemals verurteilt wurde und diejenige Person könnte doch dann einfach die Unwahrheit sagen, ohne bei der Einreise in das Land irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen, oder? Und somit würde eine solche Frage doch de facto ins Leere laufen und ich frage mich, weshalb jemand in einer solchen Situation die Wahrheit sagen bzw. sich dem Risiko aussetzen sollte, dass der Visumsantrag aufgrund der Straftat abgelehnt wird?
Oder wie kann das jeweilige Land vielleicht doch an die Information kommen? Werden hier irgendwelche Daten automatisiert übermittelt?
Wie kann Nicht-EU-Land herausfinden, dass Visaantragssteller in DE eine Straftat begangen hat?
5. Dezember 2022
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Frage vom 5. Dezember 2022 | 21:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie kann Nicht-EU-Land herausfinden, dass Visaantragssteller in DE eine Straftat begangen hat?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 21:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
Zitatoder? :
Genau, oder ...
Zitatich frage mich, weshalb jemand in einer solchen Situation die Wahrheit sagen bzw. sich dem Risiko aussetzen sollte, dass der Visumsantrag aufgrund der Straftat abgelehnt wird? :
Weil solche Länder in der Regel keinen Spaß verstehen, mit etwas Glück wird man nur sofort zum Flughafen gebracht und darf auf eigene Kosten zurückfliegen.
Mit etwas Pech kommt man auch in Haft.
Mit viel Pech wird man bei der Festnahme erschossen, weil man eine falsche Bewegung gemacht hat.
ZitatOder wie kann das jeweilige Land vielleicht doch an die Information kommen? :
Es kann sie schon längst haben, in seinen Datenbanken.
#2
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 22:35
Von
Status: Lehrling (1481 Beiträge, 308x hilfreich)
Wie so meist kann ich @Harry van Sell weder korrigieren noch tatsächlich ergänzen, aber vielleicht trotzdem einmal kurz meinen Senf dazugeben:
Pauschal kann ich ausschließlich dazu raten, die Fragen im Visumantrag wahrheitsgemäß zu beantworten. Oder doch noch in Ergänzung zu:
ZitatWeil solche Länder in der Regel keinen Spaß verstehen :
Tatsächlich ist die absolute Mehrheit der Nicht-EU-Staaten nicht zimperlich, wenn es um Vorstrafen (gerade in bestimmten Deliktsfeldern, regelmäßig BtM- oder Sexualdelikte) geht oder was den Umgang (auch mit Ausländern) von Beschuldigten im Strafverfahren betrifft. Vor gut einem Jahr ist mir hier z.B. der Fall eines deutschen Geschäftsreisenden bekannt geworden, dessen KiPo-Delikt bereits getilgt war. Die erste Maßnahme bei dessen Einreise in die USA war die Beschlagnahme seines Smartphones zu IT-forensischen Zwecken. Und ob ich jetzt mit BtM-Vergangenheit guten Gewissens in die Philippinen einreisen würde, mag ich auch nicht so zu beantworten.
Richtig.ZitatEs kann sie schon längst haben, in seinen Datenbanken. :
-- Editiert von User am 5. Dezember 2022 22:36
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2022 | 23:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nehmen wir mal an, die Verurteilung war wegen einer Urheberrechtsverletzung. Auch dann problematisch?
Woher soll der Staat denn die Information in seinen Datenbanken haben?
#4
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 00:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatAuch dann problematisch? :
Kommt ganz darauf an, wie entspannt die jeweiligen Länder die Taten sehen und wie entspannt sie gegenüber Leuten sind, welche in VISA-Anträgen lügen und das Gastrecht irgendwie mit Füßen treten.
In arabischen Ländern und in vielen asiatischen Ländern reagiert man nicht unbedingt positiv auf falsche VISA Anträge.
#5
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 09:40
Von
Status: Weiser (16510 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:Woher soll der Staat denn die Information in seinen Datenbanken haben?
Durch Datenübermittlung aus Deutschland nach §57 BZRG.
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